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Treppenlift Krankenkasse | Zuschuss | Pflegekasse | Kostenübernahme

Treppenlift von Krankenkasse & Pflegekasse – Kostenübernahme via Zuschuss / Förderung bis 16.000 EUR sichern

Treppenlift Krankenkasse | Zuschuss | Pflegekasse | Kostenübernahme
© Ingo Bartussek - AdobeStock

Wer sich einen Treppenlift anschafft, kann dafür einen Zuschuss erhalten. Hier finden Sie Tipps, wie Sie sich jetzt bis zu 16.000 Euro von Ihrer Krankenkasse/Pflegekasse sichern.

| Axel Zawischa

Die Kosten für einen Treppenlift gehen in die mehreren Tausend Euro. Durch einen Zuschuss der Pflegeversicherung können Versicherte ihren Eigenanteil an den Gesamtkosten reduzieren. Basenio.de, das Onlineportal für die Generation 50plus, gibt Ihnen Tipps, wie Sie diesen Zuschuss der Pflegekasse erhalten. 

Treppenlift » Ratgeber

Im Treppenlift-Ratgeber auf basenio.de finden Sie Anbieter und Informationen rund um das Thema Treppenlift. Hier können Sie auch ein kostenfreies und unverbindliches Angebot für einen Treppenlift anfordern.

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Voraussetzungen für Zuschuss zum Treppenlift

Der Zuschuss der Pflegeversicherung für einen Treppenlift ist an Bedingungen gebunden. So ist die Förderung ausschließlich für Menschen mit einem Pflegegrad vorgesehen. In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade. Je höher der Pflegegrad, umso weniger selbstständig gelten Pflegebedürftige.


Damit Pflegebedürftige den Zuschuss erhalten, müssen sie selber oder eine Vertretungsberechtigte/ein Vertretungsberechtigter einen formlosen Antrag auf eine "wohnumfeldverbessernde Maßnahme" an die Pflegekasse der beziehungsweise des Pflegebedürftigen stellen.

Der Antrag sollte - wenn möglich - eingereicht werden, bevor der Treppenlift angeschafft wird. Erst wenn die Pflegekasse dem Antrag zugestimmt hat, ist es sicher, dass der Zuschuss auch wirklich gewährt wird. Wer ohne die Zusage der Pflegekasse einen Treppenlift einbaut, riskiert im Zweifel den Zuschuss.

Keine Förderung durch Krankenkasse!

Krankenkassen gewähren keine Zuschüsse für einen Treppenlift. Da ein Treppenlift nicht als "Hilfsmittel" angesehen wird, sind die Krankenkassen nicht zuständig. Mobile Treppensteighilfen werden hingegen von den Krankenkassen als Pflegehilfsmittel eingeordnet und entsprechend anders bezuschusst. Lesen Sie mehr dazu in unserem Beitrag zu mobilen Treppensteigern.

Hilfsmittel & Pflegehilfsmittel

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen den Begriffen "Hilfsmittel" und "Pflegehilfsmittel".  

  • Hilfsmittel: Geräte oder Sachmittel zum Ausgleich bei Erkrankungen von Gliedmaßen oder bei Behinderungen; sie werden auf ärztliche Verordnung von der Krankenkasse erstattet (zum Beispiel: Hörgeräte, Prothesen, Gehhilfen), bis auf einen Eigenanteil von maximal 10 EUR.
  • Pflegehilfsmittel: Geräte oder Sachmittel zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung von Beschwerden; sie sind je nach Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) im Pflegehilfsmittelkatalog festgeschrieben und werden ohne ärztliche Bescheinigung von der Pflegekasse erstattet.
      • Technische Pflegehilfsmittel sind zum Beispiel: Hausnotrufsysteme, Pflegebetten
      • Verbrauchs-Pflegehilfsmittel sind zum Beispiel: Einmalhandschuhe, Einlagen, Windeln


Tipp der Redaktion:
 Auf basenio.de erhalten Sie für viele ältere & neue Treppenlifte Ersatzteile. Wenn Sie ein Ersatzteil in unserem Shop nicht finden, schreiben Sie uns bitte über unser Kontaktformular:

Treppenlift - Zuschuss der Pflegeversicherung

Der Zuschuss der Pflegeversicherung für einen Treppenlift ist gesetzlich geregelt. Der Anspruch ergibt sich aus Paragraph 40 Absatz 4; Sozialgesetzbuch XI (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Dort heißt es:

Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren [...] . Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 4 000 Euro je Maßnahme nicht übersteigen. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, dürfen die Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des gemeinsamen Wohnumfeldes einen Betrag in Höhe von 4 000 Euro je Pflegebedürftigem nicht übersteigen. Der Gesamtbetrag je Maßnahme nach Satz 3 ist auf 16 000 Euro begrenzt und wird bei mehr als vier Anspruchsberechtigten anteilig auf die Versicherungsträger der Anspruchsberechtigten aufgeteilt.

Der Zuschuss für die wohnumfeldverbessernde Maßnahme ist auf 4.000 EUR pro Maßnahme und Pflegebedürftigen begrenzt. Er kann jedoch auf bis zu 16.000 EUR steigen, wenn mindestens vier Pflegebedürftige gemeinsam in einer Wohnung leben.

 

Wo finden Sie Ihre Pflegeversicherung?

In Deutschland sind für gesetzlich Versicherte die Pflegeversicherungen jeweils an die gewählte Krankenversicherung angegliedert. Sie sind also automatisch dort pflegeversichert, wo sie auch krankenversichert sind. Privatversicherte haben ein Wahlrecht und können Pflegeversicherung und Krankenversicherung unabhängig voneinander wählen.

Tipps zum Antrag "wohnumfeldverbessernde Maßnahme"

Der Antrag auf auf eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme kann formlos gestellt werden. Es empfiehlt sich jedoch aus Beweisgründen, den Antrag schriftlich zu stellen. So haben Versicherte im Zweifel einen Nachweis, dass sie den Antrag auch wirklich gestellt haben.

Der Antrag sollte mindestens diese Angaben enthalten:

  • Name & Anschrift des Pflegebedürftigen
  • Versichertennummer des Pflegebedürftigen
  • Kontoverbindung des Pflegebedürftigen
  • Grund der geplanten wohnumfeldverbessernden Maßnahme
  • Beschreibung des konkreten Vorhabens (Treppenlift einbauen)
  • Sofern vorhanden - Nachweise über bereits erhaltene Zuschüsse für wohnumfeld verbessernde Maßnahmen
  • Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs für die geplante Maßnahme*
  • Kontaktdaten & Kontoverbindung des Fachbetriebs*

* Diese Angaben sind kein Muss, helfen aber bei der Bearbeitung des Antrags

 

Pflegegrad beantragen

Sie haben noch keinen Pflegegrad? In unserem Ratgeber "Pflegegrad beantragen" finden Sie Informationen und Tipps, wie Sie in fünf Schritten einen Pflegegrad richtig beantragen.

 

Eine Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag ist die sogenannte "Vorversicherungszeit". Antragstellerinnen und Antragsteller müssen mindestens zwei Jahre gesetzlich pflichtversichert gewesen sein, um den Zuschuss erhalten zu können. Die zwei Jahre können jedoch auf den Zeitraum der letzten zehn Jahre vor dem Antrag verteilt gewesen sein.

Die Pflegekassen müssen dem Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zustimmen, wenn die gesetzlich geforderten Voraussetzungen erfüllt sind und die häusliche Pflege dadurch möglich wird. 

Der Gesetzgeber hat den Pflegekassen auch eine Bearbeitungsfrist für solche Anträge vorgeschrieben. Die Kassen müssen innerhalb von drei Wochen über den möglichen Zuschuss entscheide. Sollte ein Gutachten des Medizinischen Dienstes notwendig sein, kann sich die Frist auf bis zu fünf Wochen verlängern. Können die Fristen nicht eingehalten werden, müssen die Pflegekassen dies rechtzeitig schriftlich mitteilen und den Verzug begründen.

Musterformulare für Antrag

In der Regel haben die Kranken- & Pflegeversicherungen Musterformulare für den Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Diese sind erhältlich in den Filialen der Versicherungen. Manche Kassen bieten solche Formulare auch als Download auf ihren Internetseiten an.


In der Tabelle finden Sie Verlinkungen zu Musterformularen fünf großer Kranken- & Pflegeversicherungen.

Krankenkasse/PflegekasseAntrag für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
DAKAntrag herunterladen
BarmerHinweise zum formlosen Antrag
Techniker Krankenkasse (TK)Hinweise zum formlosen Antrag
IKK ClassicHinweise zum formlosen Antrag
AOK Plus (Sachsen & Thüringen)Antrag herunterladen

Rechenbeispiel: Treppenlift Zuschuss

Ein Rechenbeispiel soll Ihnen verdeutlichen, wie der Zuschuss von der Pflegekasse Ihren Eigenanteil an den Kosten für einen Treppenlift senken kann. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass zwei Anspruchsberechtigte in einem Haushalt zusammen leben.

Rechnungsposten

Betrag

Treppenlift für eine gewundene Treppe

5.000 EUR

Einbau (inkl. Umbaumaßnahmen)

1.000 EUR

Montagekosten

1.000 EUR

Zwischensumme

7.000 EUR

Mehrwertsteuer (19 %)

1.140 EUR

Rechnungssumme

8.140 EUR

Zuschuss der Pflegekasse für 2 Pflegeversicherte

‒ 8.000 EUR

Eigenanteil

140 EUR

Zuschuss für gebrauchte & gemietete Treppenlifte

Der Zuschuss kann auch für einen gebrauchten oder gemieteten Treppenlift beantragt werden. Auch hier sollten die Nachweise für die Kosten dem Antrag beigefügt werden. Die Anspruchslage gleicht dem Verfahren der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, wenn einer neuer Treppenlift gekauft werden soll.

Da gebrauchte Treppenlifte in der Regel günstiger als neue Aufzüge sind, können hier weitere Kosten gespart werden. 


Hinweis: Sie interessieren sich für einen neuen Treppenlift? Unsere Redaktion beantwortet Ihnen Ihre Fragen und kann Ihnen ein kostenfreies und unverbindliches Angebot für einen Treppenlift vermitteln

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Treppenlift: Mehr Zuschüsse & Förderungen

Nicht nur Pflegekassen geben einen Zuschuss für einen Treppenlift, auch andere Kostenträger können einen solchen Aufzug fördern. Welche Stelle für die Förderung Ihres Treppenlifts zuständig ist, hängt zum Teil auch davon ab, wie Sie die Mobilitätseinschränkung erworben haben beziehungsweise wie Sie versichert sind. 

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht zu allen möglichen Kostenträgern für eine Förderung bei einem Treppenlift.

Bedingung

Ansprechpartner

Förderung/Zuschuss

Sie haben einen Pflegegrad

Pflegeversicherung

max. 4.000  EUR für einzelnen Pflegebedürftigen und max. 16.000 EUR bei mehreren pflegebedürftigen Bewohnern

Sie sind eine Privatpersonen, die in Barrierereduzierung investieren will und keinen Zuschuss von der Pflegekasse beansprucht (hat)

KfW-Bank

max. 10 Prozent (bei Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung)
oder
12,5 % bzw. max 6.250 EUR (bei Maßnahmen für altersgerechtes Umbauen)

Sie hatten einen Arbeitsunfall

Berufsgenossenschaft/ Unfallkasse

100 %

Sie hatten einen (fremd verschuldeten) Unfall

Haftpflichtversicherung des Unfallgegners

100 %

Sie brauchen Unterstützung am Arbeitsplatz/im Arbeitsleben

Agentur für Arbeit/ Rentenversicherung

unterschiedlich

Sie erhalten keinerlei Förderung und können sich den Treppenlift nicht leisten

Sozialamt

bis zu 100 %


Hinweis: Einen Bericht mit Tipps zu möglichen Förderungen und barrierereduzierende Umbaumaßnahmen sendete das TV-Magazin "Marktcheck". Im folgenden Video sehen Sie diesen Bericht:

Youtube Video Barrierefreies Wohnen: Zuschüsse, Kredite, Fallstricke | Marktcheck SWR

KfW-Bank

Wollen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus für die Installation eines Treppenlifts umbauen, bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zwei Angebote für eine Förderung an: 


Die Förderungen werden unabhängig davon vergeben, ob ein Pflegegrad vorliegt oder nicht. Die Finanzierungshilfen sollen dienen dazu, Barrieren im eigenen Wohnraum zu reduzieren. Beide Förderprogramme können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn Sie nicht bereits den Zuschuss von der Pflegekasse erhalten haben. Sie sind auch untereinander nicht kombinierbar.

Allerdings kommt die Fördersumme für den Zuschuss aus dem Bundeshaushalt und ist begrenzt. Stellen Sie Ihren Antrag also später im Jahr, kann es durchaus passieren, dass es schlicht keine Fördermittel mehr gibt. Dann müssen Sie sich bis zum nächsten Jahr gedulden und den Antrag erneut stellen.

Tipps zur Förderung durch die KfW

Die KfW-Bank hat keine niedergelassenen Filialen. Der Zuschuss 455-B kann über die Internetseite der KfW beantragt werden. Der Kredit 159 kann über eine Hausbank oder jede andere niedergelassene Bank beantragt werden. Dort liegen auch die Kreditanträge der KfW aus.

 

Tipp der Redaktion: In unserem Onlineshop finden Sie diese und andere Angebote für Menschen mit eingeschränkter Mobilität

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Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft

Haben Sie in Folge eines Arbeitsunfalls eine Behinderung und sind deshalb auf einen Treppenlift angewiesen, können die für Ihre Berufsgruppe zuständige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Kosten für einen Treppenlift übernehmen.

Dies gilt für alle Behinderungen, die durch Unfälle in öffentlichen Einrichtungen, bei Arbeitsunfällen, Arbeitsweg-Unfällen oder in Folge einer Berufskrankheit entstanden sind.

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten für den Treppenlift teilweise oder in vollem Umfang. Dies wird im Einzelfall entschieden, es gibt hier keine festgelegten Pauschalen. Entscheidend für die Bewilligung ist, dass Sie durch den Treppenlift weiter am sozialen und beruflichen Leben teilnehmen können.

Rentenversicherung

Für alle Menschen, die beruflich – also am Arbeitsplatz – in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und ohne einen Treppenlift ihren Beruf nicht weiter ausführen (oder einen neuen Arbeitsplatz deshalb nicht annehmen) können, übernimmt die Deutsche Rentenversicherung die Kosten für den Einbau eines Treppenlifts.

Hier dient der Treppenlift als Maßnahme zur Erhaltung des Beschäftigungsverhältnisses beziehungsweise zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie seit mindestens 15 Jahre Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben.

Agentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit kann einen Treppenlift fördern, wenn weder die Pflegekasse noch die Rentenversicherung zuständig sind: wenn Sie also als Berufstätige oder Berufstätiger einen Treppenlift benötigen, um Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder um eine neue Arbeitsstelle antreten zu können, aber nicht genügend Rentenversicherungs-Beitragszeiten nachweisen können. 

Die Kosten werden hier zu einem Anteil von 80 Prozent übernommen, mitunter auch vollständig. 

Diese Bedingungen gelten für eine Treppenlift-Förderung durch die Agentur für Arbeit: 

  • Sie haben einen unbefristeten Arbeitsvertrag. 
  • Sie haben eine Schwerbehinderung oder sind schwerbe hinderten Menschen gleichgestellt. 
  • Es gibt keinen anderen Leistungsträger, der für die Kostenübernahme oder einen Zuschuss in Frage kommt.

Haftpflichtversicherung

Wer in Folge eines fremdverschuldeten Unfalls auf einen Treppenlift angewiesen sein sollte, kann sich die Kosten dafür über die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bis zu 100 Prozent übernehmen lassen. 

Es gibt jedoch auch Ausnahmefälle, beispielsweise wenn der Unfallverursachende keine Haftpflichtversicherung hat. In diesem Fall kommt Ihre Versicherung für die Umbaumaßnahmen auf, insofern solche mitversichert sind. Allerdings bieten nicht alle Haftpflichtversicherungen einen solchen Leistungsumfang, dies müssen Sie also im Einzelfall mit der gegnerischen Versicherung klären. 

Förderungen durch Bundesland oder Kommune

In einigen Bundesländern unterstützen die landeseigenen Förderbanken mobilitätseingeschränkte Menschen mit Zuschüssen für den altersgerechten Umbau der Wohnung – und damit auch für den einen Treppenlift. Oft sind diese Angebote an den zinsverbilligten KfW-Kredit 159 gebunden. So kann die Förderung durch das Bundesland die Kreditkonditionen des KfW-Kredits noch günstiger werden lassen.

Auch Kommunnen und Landkreise können eigene Förderprogramme aufsetzen, mit denen sich die Kosten für einen Treppenlift bezuschussen oder finanzieren lassen. Ansprechpartner für solche möglichen Förderprogramme finden Interessierte in der Regel in den örtlichen Bauämtern.

Sozialamt 

Als letzte Möglichkeit steht Ihnen ein Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt offen. Sollte kein anderer Kostenträger für Sie zuständig sein oder sollte keiner einen Zuschuss bewilligt haben, können Sie Leistungen aus der Sozialhilfe beantragen. 

Die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich für die Altenhilfe aus § 71 SGB XII, für Menschen mit Behinderung § 77 SGB IX (Leistungen für Wohnraum) und für § 113 SGB IX (Teilhabe gemäß Eingliederungshilfe BTHG).

Sie sollten sich darauf einstellen, dass das Sozialamt nur das preiswerteste Angebot unterstützen wird. Je nach Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen erhalten Sie hier unter Umständen auch nur ein Darlehen, das Sie zurückzahlen müssen. 

Der Antrag hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn das Bedürfnis für den Treppenlift medizinisch und finanziell begründet werden kann. Dazu müssen entsprechende Nachweise beim Sozialhilfeträger eingereicht werden.

Treppenlift von der Steuer absetzen

Die Kosten für Ihren Treppenlift und die notwendigen Umbauten können Sie nach  § 33 EStG  (Einkommenssteuergesetz) als „außergewöhnliche Belastung“ von Ihrer Einkommensteuer absetzen. Dies ist sowohl für Neuanschaffungen als auch für gebrauchte Treppenlifte möglich – es muss aber im Jahr der Anschaffung erfolgen, eine Abschreibung über mehrere Jahre ist nicht möglich. Und auch die Kosten für eine Reparatur Ihres Treppenlifts können Sie steuerlich absetzen.

Dafür müssen Sie dem Finanzamt zwei Dinge nachweisen: 

  1. Der Treppenlift ist für Sie medizinisch notwendig (dafür brauchen Sie zum Beispiel ein ärztliches Attest, dass Ihr Treppenlift eine „lindernde Maßnahme“ ist und keine Prävention) 
  2. Die Treppenlift-Kosten übersteigen die „zumutbare Belastung“ (hierfür wird ein Pauschalbetrag angesetzt und mit Ihrer Einkommens- und Vermögenssituation abgeglichen; eine Steuerberatung kann Sie hier unterstützen). 


Haben Sie eine Behinderung, können Sie die Anschaffungskosten für den Treppenlift ebenfalls steuerlich absetzen. Über die Höhe des Pauschbetrags entscheidet der Grad Ihrer Behinderung: Je nach dem Grad der Einschränkung Ihrer körperlichen Beweglichkeit können Sie zwischen 310 und 1.420 Euro absetzen. Besitzen Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Kürzel „H“ (hilflos) oder „Bl“ (blind), steigt der Pauschbetrag auf 3.700 Euro.

Haben Sie für Ihren Treppenlift einen Zuschuss von der Pflegekasse oder einem anderen Träger erhalten, können Sie natürlich nur den Eigenanteil als steuerlich mindernd absetzen.

Tipp: Behinderten-Pauschbetrag nutzen

Setzen Sie den Maximalbetrag als Behinderten-Pauschbetrag an und tragen Sie den Rest der Kosten für Ihren Treppenlift unter „außergewöhnliche Belastungen“ ein.


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