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Barrierefrei Bauen | Definition | altersgerecht umbauen | DIN 18040 | KfW Förderung

Barrierefrei Bauen: Definition & Lösungen für den altersgerechten Umbau - Tipps zu Förderung & Zuschuss

Barrierefrei Bauen | Definition | altersgerecht umbauen | DIN 18040 | KfW Förderung
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Was bedeutet barrierefrei Bauen? Hier finden Sie eine Definition und konkrete Lösungen nach DIN 18040 für Ihre Wohnung. Tipps zu Förderungen & Zuschüssen für den altersgerechten Umbau.

(aktualisiert am: 20.12.2023) | Steffen Gottschling

Wer mit einer körperlichen oder kognitiven Einschränkung lebt, für den können bauliche Barrieren zu einem unüberwindbaren Hindernis werden. Das kann dazu führen, dass Betroffene nicht mehr selbstständig in ihrem Zuhause leben können. Es ist jedoch oftmals möglich, solche bauliche Barrieren abzubauen oder so zu reduzieren, dass Wohnungen und Gebäude auch für Menschen mit Einschränkungen zugänglich sind.

Basenio.de, das Onlineportal für die Generation 50plus, informiert Sie in diesem Ratgeber über Umbaumöglichkeiten und Förderungen für barrierefreies Wohnen. 

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Barrierefrei – Definition

Um zu verstehen, was barrierefrei alles beinhaltet, kann der Paragraph 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) zu Rate gezogen werden. Er enthält per Gesetz eine Definition für diesen Begriff.

Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.

Der Gesetzestext fasst den Begriff barrierefrei also nicht nur für Wohnraum auf, sondern als eine generelle Gleichstellung behinderter Menschen für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Konkrete Vorgaben, wie dies zu erreichen ist, enthält diese Vorschrift allerdings nicht. Solche Maßnahmen werden in Deutschland unter anderem in DIN-Normen geregelt.

Ähnliche Begriffe

Durch die rechtlich verbindliche Definition und die normativen Vorgaben ist der Begriff barrierefrei weitgehend klar gefasst. Damit gibt es Mindestanforderungen, die erfüllt sein müssen, um etwas als barrierefrei bezeichnen oder gar bewerben zu dürfen. 
Doch es  gibt eine Reihe branchenspezifischer Synonyme, die sich an die Bezeichnung barrierefrei  anlehnen. Sie werden in der Regel dann verwendet, wenn die Mindestanforderungen nicht eingehalten sind, aber bis zu einem gewissen Maße annähern.

Im Zusammenhang mit barrierefreiem Wohnen haben sich in der Immobilienbranche unter anderem folgende Bezeichnungen etabliert:

  • Altersgerecht
  • Barrierearm
  • Behindertengerecht/Behindertenfreundlich
  • Seniorengerecht


So kann beispielsweise mit seniorengerecht gemeint sein, dass sich ein Ärztehaus oder Einkaufsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zum Wohnort befinden. In einem barrierearmen Wohnhaus kann ein Homelift oder ein Treppenlift eingebaut sein, damit zumindest Stufen kein Hindernis mehr sind. Für eine wirkliche Barrierefreiheit im Hinblick auf die Wohnung und das gesamte Wohnumfeld stehen solche Begriffe jedoch nicht.

Bedeutung: barrierefrei & rollstuhlgerecht

Nur die beiden Begriffe barrierefrei und rollstuhlgerecht sind mit rechtlichen Vorgaben geschützt. Für beide gelten normierte Mindestanforderungen. Damit sind dann auch mögliche Förderungen für Bau- und Umbaumaßnahmen verbunden.

 

Experten-Interview zum Thema barrierefreies Bauen & Wohnen im Alter:

Youtube Video basenio - Barrierefreies Bauen & Wohnen im Alter

DIN 18040-2 – barrierefrei & rollstuhlgerecht

Während das BGG generelle Vorgaben enthält, was als barrierefrei zu verstehen ist, werden die damit verbundenen Mindestanforderungen für den Wohnungsbau in der DIN 18040 Teil 2 geregelt. In der Norm wird dann auch zwischen barrierefrei und rollstuhlgerecht (barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen) unterschieden. Für je beide Begriffe werden Grenzen definiert, die nicht unterschritten werden dürfen.

Beispielhaft sollen hier drei Mindestanforderungen aus der DIN 18040-2 gezeigt werden:

Bewegungsfläche in Wohn-, Schlafräumen und der Küche

  • Barrierefrei: 120 cm x 120 cm
  • Rollstuhlgerecht: 150 cm x 150 cm

Wohnungstüren – lichte Durchgangsbreite

  • Barrierefrei: mindestens 80 cm
  • Rollstuhlgerecht: mindestens 90 cm

WC-Becken: Höhe des Sitzes

  • Barrierefrei: zwischen 46 cm und 48 cm über OFF*
  • Rollstuhlgerecht: zwischen 46 cm und 48 cm über OFF*
  • Oberkante fertiger Fußboden
Sitzhöhe für seniorengerechtes WC

In unserem Ratgeber „Senioren WC: Tipps zur Sitzhöhe bei einer altersgerechten Toilette“ erfahren Sie, wie die Toilette auf die Bedürfnisse älterer Menschen angepasst werden kann. Dazu gibt es eine Übersicht zu Kosten für die Umbaumaßnahmen und wie Sie dafür einen Zuschuss erhalten.

 

Aus diesem Auszug ist ersichtlich, dass sich die Mindestanforderungen gleichen aber auch unterscheiden können. Die DIN 18040-2 enthält zu den folgenden Punkten Vorgaben:

  • Aufzüge
  • Bad
  • Balkon
  • Bedienelemente
  • Bewegungsflächen
  • Bodenbeläge
  • Gehwege
  • Küche
  • Rampen
  • Rollstuhlabstellplätze
  • Sicht
  • Treppen
  • Türen & Fenster
  • Wohn- und Schlafzimmer


Tipp der Redaktion: DIN 18040 (Teil 1 & 2) als Volltext (PDF Reader vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr)

Tipps zum altersgerechten Umbau

Wer seine Wohnung altersgerecht umbauen möchte, kommt nicht umhin, sie weitgehend barrierefrei zu gestalten. Basenio.de zeigt anhand einiger Beispiele, wie sich Barrierefreiheit im Wohnraum erreichen lässt. 

Treppen

Treppen sind mögliche Sturzquellen oder Hindernisse für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Hauseingänge können mit einer Rampe oder einem Treppenlift ausgestattet werden, wodurch sich die Höhenunterschiede der Treppenstufen leicht überwinden lassen.

Die Kosten für solche Treppenlifte beginnen bei neuen Modellen ab 4.000 EUR. Treppenstufen lassen sich auch sicherer machen, wenn Handläufe an beiden Seiten angebracht werden. Sie bieten mehr Möglichkeiten, sich abzustützen. 

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Bewegungsfreiheit

Sind Menschen auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen, benötigen sie ausreichend Platz, um sich mit diesen Hilfsmitteln frei in der Wohnung bewegen zu können. Durchgänge und Türen sollten also so beschaffen sein, dass die Menschen mitsamt ihrer Mobilitätshilfe durchkommen.

Gleiches gilt für Freiräume vor Treppen oder im Badezimmer. Hier muss der Platz so bemessen sein, dass man mit einem Rollstuhl heranfahren und manövrieren kann.


Türschwellen

Jede noch so kleine Erhebung kann für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zu einem Hindernis werden.

Eine kleine Türschwelle kann bereits zu einer unüberwindbaren Barriere werden, wenn älteren Menschen die Kraft fehlt, ihre Beine anzuheben. Daher sollten solche Schwellen in einer barrierefreien Wohnung abgebaut werden.


Bad

Ein barrierefreies Bad muss ausreichend Platz bieten, dass sich darin mit einem Rollstuhl manövrieren lässt. Gemäß der DIN 18040-2 gilt eine Fläche von 120 cm x 120 cm hier als barrierefrei. Rollstuhlgerecht wird die Fläche ab 150 cm x 150 cm. Für den Zugang zum Bad gelten die Werte für die lichte Durchgangsbreite von Wohnungstüren.

Die altersgerechte Dusche sollte ebenerdig zugänglich sein und ebenfalls ausreichend groß sein. Waschtisch und Waschbecken sollten in der Höhe so angebracht sein, damit Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sie nutzen können. Sie müssen zudem so verbaut sein, dass man mit einem Rollstuhl darunter heranfahren kann.

Haltegriffe und rutschfeste Fließen senken die Rutschgefahr im Badezimmer. Armaturen gelten als barrierefrei, wenn sie berührungslos oder mit einem Einhebelsystem bedient werden können.

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Beleuchtung

Dort wo Licht ist, ist auch Schatten. Sorgen Sie dafür, dass Wege und Räume gut ausgeleuchtet sind, um somit mehr Sicht zu schaffen. Achten Sie auch darauf, dass Sie nicht von Lichtquellen geblendet werden. Die Lichtschalter sollten in einer Höhe installiert werden, dass sie auch von Rollstuhlfahrern erreicht werden können.

Sie müssen sich auch mit einem geringen Kraftaufwand an- und ausschalten lassen. Als barrierefrei gelten Schalter und Taster, die sich mit 2,5 N bis 5,0 N (N = Newton; Einheit für die physikalische Größe „Kraft“) bedienen lassen.

Tipp der Redaktion: Wer seinen Wohnraum barrierefrei anpassen lassen möchte, kann sich dazu beraten lassen. Das ist vor allem im Hinblick auf mögliche Finanzierungen und Zuschüsse von Vorteil, da so die Baumaßnahmen in Einklang mit den Förderungen gebracht werden können. Unabhängige Beratungsangebote erhalten Menschen mit Beeinträchtigungen von diesen Einrichtungen:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e. V. – Wohnberatungsstellen
  • Pflegestützpunkte

Förderungen & Zuschüsse für barrierefreie Wohnung

Für bestimmte Baumaßnahmen können Zuschüsse oder relativ günstige Finanzierungen in Anspruch genommen werden, um den Eigenanteil an den Kosten zu senken. Mit diesen Förderungen sind jedoch in aller Regel gewissen Anforderungen und Vorgaben verbunden. Oft stehen diese mit den Begriffen „barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht“ in Zusammenhang.

Krankenkasse Kostenübernahme

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für bestimmte Hilfsmittel. Damit sind jedoch keine umfangreichen Umbaumaßnahmen gemeint, sondern hilfreiche Produkte. Im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) sind alle Produkte aufgeführt, die von den Krankenkassen übernommen werden können. 

Die Versicherten müssen – sofern nicht befreit - bei der Hilfsmittelversorgung dann oft nur die gesetzliche Zuzahlung selber leisten. Die beträgt 10% der Kosten – ist aber auf mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR begrenzt. Damit die Krankenkassen die Kosten übernehmen, benötigen die Versicherten ein ärztliches Attest. Darauf sollte das benötigte Hilfsmittel möglichst genau beschrieben sein.

Privatversicherte können in ihren Versicherungstarifen zusätzlich Regeln vereinbaren, bei welchen Hilfsmitteln die Krankenkassen Kosten übernehmen.

Pflegeversicherung Zuschuss

Die gesetzliche Pflegeversicherung kann einen Zuschuss für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ zahlen. Solche Maßnahmen sollen die „häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen“. Damit sind auch bauliche Veränderungen gemeint, die Wohnungen barrierefrei oder rollstuhlgerecht machen.

Den Zuschuss erhalten nur Menschen, die einen Pflegegrad besitzen. Sie oder ihre gesetzlichen Vertreter müssen einen formlosen Antrag bei ihrer Pflegekasse stellen, die dann über den Antrag entscheiden muss. Der Zuschuss ist auf 4.000 EUR pro Maßnahme und Pflegebedürftigen begrenzt. Leben jedoch mindestens vier Anspruchsberechtigte in einer hausähnlichen Gemeinschaft zusammen, kann der Zuschuss gar auf 16.000 EUR erhöht werden.

Welche Baumaßnahmen ganz konkret von den Pflegekassen bezuschusst werden können, kann bei den Versicherungen direkt oder in Pflegestützpunkten erfragt werden. Hier sind die Beratungsleistungen für die Versicherten kostenfrei und unverbindlich.

KfW Kredit & Zuschuss

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), eine deutsche Förderbank unter der Rechtsaufsicht des Bundesfinanzministeriums, hat zwei Förderprogramme für private Baumaßnahmen im Angebot, mit denen bauliche Barrieren reduziert oder entfernt werden können:

  • KfW Kredit 159 – altersgerecht Umbauen
  • KfW Investitionszuschuss 455-B 


Der KfW Kredit 159 ist ein zinsvergünstigtes Darlehen. Umbaumaßnahmen können bis zu 50.000 EUR gefördert werden. Die entsprechenden Kreditanträge können über jedes niedergelassene Geldinstitut gestellt werden.

Der Investitionszuschuss 455-B ist eine rückzahlungsfreie Förderung. Hier können Baumaßnahmen bis maximal 6.250 EUR bezuschusst werden. Die Förderung kann online über das KfW Zuschussportal beantragt werden.

Die finanziellen Mittel für bei Förderungen sind jährlich gedeckelt. Sind die Mittel ausgeschöpft, können keiner weiteren Gelder mehr gezahlt werden. Daher sollten Anträge zu zeitig wie möglich gestellt werden.

Tipps zum KfW Kredit & Zuschuss

In unserem Ratgeber „Mit KfW altersgerecht umbauen“ finden Sie Tipps und Anleitungen, wie der KfW-Kredit 159 und der Investitionszuschuss 455-B beantragt werden.

Weitere Kostenträger

Ist keiner der bereits genannten Kostenträger zuständig oder dessen Förderungsmöglichkeit erschöpft, können Anträge bei anderer Stelle erfolgreich sein.

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung können Kosten zu 100 Prozent übernehmen, wenn der Umbau in Folge eines Arbeitsunfalls notwendig ist. Soll ein Arbeitsplatz durch den Umbau erhalten werden, können die Arbeitsagentur oder die Rentenversicherung finanzielle Unterstützung leisten.

Bundesländer können über ihre Landesbanken Förderungen anbieten. Deren Kredite lassen sich oft mit dem Kredit der KfW-Bank kombinieren, wodurch die Konditionen noch günstiger werden. Auch Kommunen und Landkreise können Förderprogramme aufsetzen. Eine Übersicht zu solchen Angeboten enthält die Förderdatenbank des Bundes. Sie kann online abgerufen werden.

Beratungen zu barrierefreien Wohnen

Da die einzelnen Förderprogramme sich in ihren Voraussetzungen und Förderhöhen unterscheiden, können auch Beratungen im Einzelfall hilfreich sein. So lässt sich im Vorfeld schon abklären, welche Fördermaßnahme am ehesten für Betroffene in Frage kommt.

Wohnberatungsstellen sind hier ein unabhängiger Ansprechpartner. Adressen solcher Einrichtungen können beispielsweise in Sozialstationen, Pflegestützpunkten oder Seniorenberatungsstellen erfragt werden.

Solche Wohnraumberatungen werden oft auch von karitativen Organisationen angeboten. Auch spezialisierte Selbsthilfeorganisationen haben in ihren Reihen Experten, die über Förderungen bei bestimmten Einschränkungen informieren können.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnraumanpassung ist ein Verein, der sich der Förderung des selbstständigen Wohnens älterer und behinderter Menschen verschrieben hat. Im Rahmen dieser Tätigkeit bietet der Verein in vielen Kommunen Beratungsleistungen vor Ort an. Adressen können über die Internetseite der Organisation abgefragt werden.

Barrierefreiheit im Alltag

Barrieren lassen sich nicht nur durch Baumaßnahmen reduzieren oder entfernen, denn Barrierefreiheit betrifft viele Bereiche im Alltag, die nicht unmittelbar mit der Wohnung im Zusammenhang stehen.

Werden solche barrierereduzierende Maßnahmen umgesetzt, erleichtern sie den Alltag der Pflegebedürftigen und der Menschen, die sie pflegen.

So haben sich Reiseanbieter den Bedürfnissen behinderter Menschen angepasst und entsprechende Reisen im Portfolio. Transport und Pflege werden organisiert und gehören zum Angebot. Auch die Unterkünfte sind so ausgewählt, dass sie barrierefrei oder rollstuhlgerecht sind.

Selbst im virtuellen Raum des Internets gibt es Initiativen für Barrierefreiheit. Schrift und Kontrast einer Seite sollen so groß beziehungsweise beschaffen sein, dass auch sehbehinderte Menschen sie nutzen können. Bedienflächen sollten nicht zu klein sein, damit Menschen sie motorischen Einschränkungen auch klicken können. Textinhalte können per Sprachausgabe auch für sehbehinderte Menschen erschlossen werden.

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Steffen Gottschling ist der leitende Redakteur der Ratgeber-Redaktion. Bevor er 2016 bei basenio.de begann, war er im Rundfunk und in der Online-Redaktion einer regionalen Tageszeitung tätig. Seine Themenschwerpunkte sind die Bereiche Pflege & Recht.

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