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KfW | altersgerecht umbauen | Zuschuss | Programm

Mit KfW altersgerecht umbauen: Aktuelle Informationen zum Zuschuss 159

KfW | altersgerecht umbauen | Zuschuss | Programm
Brian Jackson - Fotolia

Die KfW fördert mit dem Kredit 159 "Altersgerecht Umbauen" Baumaßnahmen. Die Gelder müssen zweckgebunden zur Barrierereduzierung verwendet werden. Was sich wie fördern lässt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

| Steffen Gottschling

Wer sein Haus oder seine Wohnung altersgerecht umbauen möchte, kann sich dies durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanzieren lassen. Die KfW ist eine nationale öffentlich-rechtliche Förderbank und gehört zu 80% dem Bund und 20% den Bundesländern. Ihr Zweck ist es, Projekte im In- und Ausland mit finanziellen Mitteln zu fördern.

Was verbirgt sich hinter "Altersgerecht umbauen"?

Im Inland profitieren Privatkunden, Unternehmen und Öffentliche Einrichtungen von den Fördergeldern. Unter anderem werden Studienkredite, unternehmerische Investitionen sowie Kredite für Städte und Kommunen gewährt. Ebenso wichtig ist auch die Finanzierung von Wohnungsbau, der von der KfW gefördert und bezuschusst werden kann. Für solche Vorhaben gibt es gleich mehrere Förderprodukte von der öffentlich-rechtlichen Bank.

So lassen sich energieeffiziente Sanierungen, Maßnahmen die Wohnkomfort & Einbruchschutz bessern, Kauf von Wohneigentum und Bau von erneuerbaren Energieanlagen finanzieren. Die jeweiligen Produkte sind durch Nummern und ihren Zweck bezeichnet. So finden sich unter dem Punkt Wohnkomfort und Einbruchschutz die Nummern 159 (Altersgerecht Umbauen – Kredit) und 455 (Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss).

Hinter beiden Produkten stehen Möglichkeiten, bestimmte Baumaßnahmen für Wohnraum fördern zu lassen. Eben jener ist in Deutschland seit Jahren knapp. Laut dem Deutschen Städte- und Gemeindebund, der die Interessen der deutschen Städte und Gemeinden vertritt, gibt es bis 2020 ein Bedarf von mindestens 400.000 neuen Wohnungen.

Doch nicht nur neuer Wohnraum soll geschaffen werden. Der demografische Wandel erhöht auch den Bedarf an altersgerechten Wohnungen. Im Alter können Treppen zu Barrieren werden und Türschwellen zu Stolperfallen. Vieles, was einst keine Probleme darstellte, wird dann zur Quelle von Unfallgefahren. Um die Wohnung von solchen Barrieren zu befreien, gibt es jene Kredite der KfW. Wenn die Mittel der KfW für den eigenen Aus- und Umbau nicht förderfährig sind, dann können Sie dies mit Krediten oder Bausparverträgen von privaten Geldhäusern finanzieren.

Was lässt sich konkret fördern?

Die KfW hat ein umfangreichen Katalog an förderungsfähigen Baumaßnahmen in einem online abrufbaren PDF.Dokument veröffentlicht. Dort findet sich der Bereich: Was wird gefördert? Hier werden zwar förderungsfähige Maßnahmen genannt, konkrete Beispiele gibt es aber nicht.

Diese sind aber auf der Internetseite der KfW aufgeführt. Klickt man auf den Reiter Überblick, gibt es dort unter dem Punkt Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung konkrete Beispiele. So können unter anderen Türverbreiterungen, bodengleiche Duschplätze, Stütz- & Haltesysteme und Treppenlifte von der KfW finanziert werden.

Wer kann sich wie von der KfW fördern lassen?

Privatkunden, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen können die Kredite der KfW beantragen. Dies gilt auch für die Fördermittel beim altersgerechten Umbau. Für Privatkunden interessant – die Kredite werden altersunabhängig vergeben. So können auch schon junge Menschen fürs Alter vorsorgen. Die Grundlage für einen KfW-Kredit liegt also einzig im Bauvorhaben.

Die Kondition für die Finanzierung im Rahmen des „Altersgerechten Umbau“ werden auf der Internetseite der Förderbank genannt. Bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit können gefördert werden, die entweder in einer Summe oder mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden. Laut KfW kann der „Kredit innerhalb von 12 Monaten nach Zusage“ abgerufen werden. Weiter heißt es, „eine Verlängerung auf maximal 36 Monate ist möglich“. Eine sogenannte Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,25% wird monatlich fällig, wenn die Kreditnehmer noch nicht alle Mittel abgerufen haben. Diese Regelung tritt jedoch erst in Kraft, wenn eben dieser Fall nach vier Monaten und zwei Bankarbeitstagen eingetreten ist.

Grundsätzlich gibt es die beiden Optionen Annuitätendarlehen und endfälliges Darlehen. Aus der folgenden Grafik sind die Konditionen für beide Darlehensmodelle ersichtlich.

Beim endfälligen Darlehen zahlen die Kreditnehmer den geschuldeten Betrag mit einem Mal ab. Hingegen werden beim Annuitätendarlehen nach Ablauf der Tilgungsfrist regelmäßige Raten abgezahlt. Es gibt allerdings auch die Option, gegen ein Vorfälligkeitsentgelt eine Sondertilgung zu leisten. Doch gerade an der tilgungsfreien Anlaufzeit nehmen einige Experten Anstoß zur Kritik. Das Modell sieht vor, dass in dieser Zeit nur Zinsen fällig werden. Ratenzahlungen, sind erst nach Ablauf des vertraglich festgelegten Zeitraums zu zahlen.

Kritik an KfW-Darlehen

So gibt es unter anderem in der Online-Ausgabe des Manager-Magazins kritische Töne. Hier ziehen Experten eine Parallele zur Immobilienblase in den USA (ab 2007). Damals wurden sogenannte „Subprime-Kredite“ an Immobilienkäufer mit geringer Bonität (finanzielle Zuverlässigkeit) vergeben. Auch hier mussten Kreditnehmer in den ersten Jahren nur Zinsen zahlen und Jahre später erst die Schulden tilgen.

So stiegen die Preise für Immobilien weit über Marktniveau, weil die Nachfrage durch die zunächst günstigen Darlehen extrem hoch war. Als dann die Tilgungen anstanden, konnten viele Menschen diese nicht zahlen und die Kredite „platzten“. Ähnliches befürchten einige Ökonomen durch das KfW-Modell. "Die Erfahrungen in den USA haben deutlich gezeigt, wie riskant Hypothekendarlehen mit tilgungsfreien Anfangsjahren für die Stabilität der Finanz- und Immobilienmärkte sind", gab ein Immobilienökonom in besagtem kritischen Artikel zu verstehen.

Beanstandungen am KfW-Modell gibt es auch von der Verbraucherseite. Die Stiftung Warentest kritisiert aber weniger die KfW als die Banken, über die letztlich die Kredite ausgezahlt werden. Denn von der KfW werden die Darlehen nicht direkt an die Kunden ausgezahlt.

Die Stiftung Wartentest beanstandet, dass Banken öfter bei KfW-Krediten abblocken. „Hauseigentümer, die für ihren Umbau nur den KfW-Kredit brauchen, bekommen von ihrer Bank aber oft einen Korb. Je kleiner die benötigte Summe, desto schwerer haben sie es, einen Geldgeber zu finden“, heißt es auf der Internetseite der Stiftung. Wird das KfW-Darlehen zusätzlich zu einem Kredit von der jeweiligen Bank beantragt, seien jedoch nur wenige Geldhäuser abgeneigt, heißt es von der Verbraucherorganisation.

Zuschuss für "Altersgerecht Umbauen"

Wer in seiner Wohnung Barrieren abbauen will, kann dafür auch den „Investitionszuschuss 455“ der KfW beantragen. Diesen Zuschuss muss man nicht zurückzahlen. Um allerdings an diese Gelder zu kommen, müssen bestimmte Kriterien beim Antrag erfüllt sein. So können nur Privatpersonen von dem Zuschuss profitieren. Auch die baulichen Maßnahmen, die bezuschusst werden, sind vorgeschrieben. Welche barrierereduzierende Baumaßnahmen das sind, zeigt die KfW unter dem Reiter „Überblick“ und dem Bereich „Was fördern wir“. Klicken Sie dafür einfach auf das Plus-Zeichen vor „Was fördern wir“ und die Seite zeigt die gewünschten Informationen.

Unter dem Reiter „Downloads“ sind Formulare online verfügbar, die beim Antrag ausgefüllt werden müssen. Weitere Informationen zum Zuschuss gibt es auf der Internetpräsenz des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.

Fazit

Durch die KfW werden zweckgebundene Darlehen für den Wohnungsbau vergeben. Mit dem Kredit „Altersgerecht Umbauen – 159“ können Maßnahmen finanziert werden, die Barrieren in Wohnräumen abbauen. Die Kredite haben geringe Zinsen und sind zunächst tilgungsfrei. Dadurch sind anfangs die Kosten für die Kreditnehmer gering. Kritik an diesem Modell gibt es von einigen Ökonomen, die eine Immobilienblase befürchten. Zusätzlich zu den Krediten können Privatpersonen rückzahlungsfreie Zuschüsse beantragen, die ebenfalls zweckgebunden sind.

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Profilbild von Steffen Gottschling

Steffen Gottschling ist der leitende Redakteur der Ratgeber-Redaktion. Bevor er 2016 bei basenio.de begann, war er im Rundfunk und in der Online-Redaktion einer regionalen Tageszeitung tätig. Seine Themenschwerpunkte sind die Bereiche Pflege & Recht.

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