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Barrierefrei Bauen Berlin | Bad | Dusche | Förderung | Zuschuss

Barrierefreies Bauen in Berlin: So erhalten Sie eine Förderung für den Umbau von Bad, Dusche & Haus

Barrierefrei Bauen Berlin | Bad | Dusche | Förderung | Zuschuss
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Wer in Berlin barrierefrei baut beziehungsweise umbaut, kann dafür eine Förderung erhalten. Basenio.de zeigt Ihnen, wie Sie diese Zuschüsse für den Bau/Umbau von Bad, Dusche & Haus erhalten können.

(aktualisiert am: 10.01.2023) | Axel Zawischa

Wenn Sie Ihr Haus, das Bad oder nur die Dusche barrierefrei umbauen möchten, können Sie sich die Kosten dafür unter bestimmten Voraussetzungen fördern und bezuschussen lassen.

Basenio.de, das Onlineportal für die Generation 50plus, zeigt Ihnen, welche Baumaßnahmen gefördert beziehungsweise bezuschusst werden und wie Sie die entsprechenden finanziellen Unterstützungen beantragen und erhalten.

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Barrierefrei Bauen 

Wie rollstuhlgerechter und barrierefreier Wohnraum auszusehen hat, ist in der DIN 18040-2 definiert. Die Richtlinie ist dabei so detailliert, dass sie beispielsweise auf den Zentimeter genau festlegt, wie breit ein Durchgang sein muss.

In der DIN finden sich noch weitere konkrete Vorgaben, die Barrieren reduzieren beziehungsweise abbauen. Die Vorgaben haben dabei eigentlich keinen rechtsverbindlichen Charakter, jedoch knüpfen die Förder- und Zuschussprogramme Berlins an sie an. Will man also die Gelder erhalten, sollte man sich an die Richtlinien halten.

Hinweis: DIN 18040-2

Die DIN 18040-2 ist vollständig und kostenfrei über die Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Inneres, Bau und Verkehr online lesbar. Sie kann als PDF über die Download-Funktion heruntergeladen werden.

Auch in der Berliner Bauordnung (BauO Bln) sind Bestimmungen fürs barrierefreie Bauen enthalten. Insbesondere der § 50 BauO Bln regelt, wie Räumlichkeiten gestaltet sein müssen, damit sie barrierefrei sind. In den Entscheidungshilfen der Obersten Bauaufsicht (EHB ab 1/2017) sind die Vorschriften etwas ausführlicher beschrieben.

Der Begriff der “Barrierefreiheit” ist im Paragraph 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) definiert.

“Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.”

Vom Begriff “Barrierefrei” müssen solche Bezeichnungen wie barrierearm, altersgerecht oder behindertengerecht unterschieden werden. Für sie gelten keine gesetzlichen Vorgaben, wodurch sie auch keine verbindlichen Vorgaben erfüllen müssen. Dennoch werden sie oft in der Wohnungswirtschaft verwendet, um Wohnraum zu vermarkten.

Hier einige Beispiele, die zur Barrierefreiheit in Wohnungen beitragen.

Bad barrierefrei | behindertengerechtEin barrierefreies / behindertengerechtes Badezimmer. (Quelle: © Caito – Adobe Stock)
DuscheAuch für den barrierefreien Umbau der Dusche sind Förderungen in Berlin möglich. (Quelle: © tong2530 – Adobe Stock)
Treppenlift | SitzliftFörderungen sind auch für einen Treppenlift möglich. (Quelle: basenio.de)

Barrierefreies Bad

Damit ein Bad nach DIN 18040-2 als barrierefrei gilt, müssen unter anderem solche baulichen Vorgaben erfüllt sein:

  • Sitzhöhe WC-Becken: zwischen 46 cm und 48 cm über OFF (Oberkante fertiger Fußboden)
  • Bewegungsfläche vor Sanitärobjekten (WC-Becken, Duschplatz etc.): 120 cm x 120 cm (Mindestmaß)
  • die Toilettenpapierhalterung muss so erreichbar sein, dass man die Sitzposition nicht verändern muss
  • es müssen Einhebelarmaturen oder berührungslose Armaturen verwendet werden

Falls eine Badewanne vorhanden ist, sollten Halte- und Stützgriffe angebracht werden. Hilfreich sind Duschhocker und Badewannensitze.

Barrierefreie Dusche

Damit eine Dusche beziehungsweise ein Duschplatz nach DIN 18040-2 als barrierefrei gilt, müssen unter anderem solche baulichen Vorgaben erfüllt sein:

  • Der Bodenbereich des Duschplatzes muss niveaugleich zum angrenzenden Sanitärraum sein. Er darf nicht mehr als 2 cm abgesenkt sein und der Übergang sollte vorzugsweise als geneigte Fläche ausgestaltet sein

  • Der Bodenbelag des Duschbereichs muss rutschhemmend sein. 

  • Waagerechte Haltegriffe sind in einer Höhe von 85 cm über OFF (Achsmaß) anzuordnen

Weitere Informationen zu Hilfsmitteln und baulichen Vorgaben finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema barrierefreie / altersgerechte Dusche.

Treppenlift

Treppen können für Menschen mit körperlichen Einschränkungen zu einer baulichen Barriere werden. Ein Treppenlift ist ein motorisierter Aufzug, mit dem sich Treppenstufen und -aufgänge überwinden lassen. Unterschieden werden:

  • Sitzlift - für Menschen, die sich selbstständig auf- und absetzen können

  • Plattformlift - für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind

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Förderung barrierefrei Bauen in Berlin

Die Bundeshauptstadt hat für barrierefreie beziehungsweise reduzierende Baumaßnahmen die folgendenen Programme:


Die Förderungen können von Privatpersonen, aber auch von Unternehmen der Wohnungsbranche in Anspruch genommen werden. Bei der WEG-Finanzierung sind jedoch nur Privatpersonen als Einzeleigentümer einer Wohneigentümergemeinschaft förderfähig.

Wer genau zu diesen Kreisen gehört, ist auf der Seite der Investitionsbank Berlin (IBB) nachzulesen. Die Bank ist das zentrale Förderinstitut des Landes Berlin. Damit man Gelder aus den Förderprogrammen erhält, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.

IBB Altersgerecht Wohnen

Die Mittel müssen zweckgebunden ausgegeben werden. Das heißt, der jeweilige Bauherr darf nur Baumaßnahmen mit diesen Geldern finanzieren, die in der Förderrichtlinie genannt sind. Für das IBB Altersgerecht Wohnen sind das Modernisierungsmaßnahmen, die Barrieren reduzieren, den Wohnkomfort erhöhen oder den Einbruchschutz verbessern.

Der „Investitionsort“ muss in Berlin sein. Um das Darlehen zu erhalten, müssen zudem bankübliche Sicherheiten gestellt werden. Das können beispielsweise Bürgschaften sein. Doch welche Sicherheiten im Einzelfall nötig sind, vereinbart die Bank in den Kreditverhandlungen.

IBB Wohnraum modernisieren

Auch hier sind die Gelder aus den Darlehen zweckgebunden auszugeben. Als mögliche Baumaßnahmen nennt die IBB:

  • Verbesserung der Energieeffizienz, z.B. Wärmedämmung, Fenstererneuerung, Erneuerung der Heizungstechnik einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen

  • Barrierereduzierende Maßnahmen, z.B. Nachrüstung von Aufzügen und Treppenliften

  • Allgemeine Instandsetzung und Modernisierung, z.B. Veränderung des Wohnungszuschnitts, Erneuerung von Sanitärinstallation, Wasserversorgung

  • Erweiterung durch Aufstockung, Anbau und Ausbau

  • Sonstige Baumaßnahmen, z.B. Lärmschutz, Behebung von Kellerwasserschäden


Auch hier muss der Investitionsort in Berlin sein und es sind bankübliche Sicherheiten erforderlich. Die IBB gewährt im Rahmen dieses Programms Kredite bis zur Höhe von 100.000 Euro pro Wohneinheit mit einem geringen Zinssatz. Nach Zusage des Darlehens bleiben 18 Monate Zeit, die Gelder für den Bau in Anspruch zu nehmen. Andernfalls kann eine sogenannte Bereitstellungsprovision verlangt werden.

IBB WEG Finanzierung

Es gelten hinsichtlich der förderfähigen Baumaßnahmen die gleichen Voraussetzungen wie beim IBB Wohnraum modernisieren.

Für die Förderprogramme gilt, der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden. Es sollte auch unbedingt der Bescheid über die Förderung abgewartet werden. Wer einfach drauf los baut, riskiert im Falle eines negativen Bescheids, die Kosten ganz alleine zu tragen. Den Antrag selbst stellt man bei der IBB.

KfW Förderung & Zuschuss

Die Förderprogramme „WEG Finanzierung“ und „Altersgerecht Wohnen“ lassen sich kombinieren mit Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die KfW ist das Förderinstitut der Bundesrepublik Deutschland und hat ihrerseits eigene Förder- und Zuschussprogramme, die bestimmte Ziele verfolgen. So unterstützt die öffentlich-rechtliche Bank deutschlandweit Baumaßnahmen für den altersgerechten Umbau.

Speziell für diesen Zweck vergibt sie den sogenannten “Kredit 159 - Altersgerechtes Umbauen”. Die Gelder sind zweckgebunden und können für Wohnraum-Modernisierungen ausgegeben werden, die Barrieren reduzieren, den Wohnkomfort erhöhen oder den Schutz vor Einbrüchen verbessern. So können auch weniger gut Betuchte Baumaßnahmen finanzieren und das zu relativ günstigen Konditionen.

Aktuelle Kondition für eine Darlehenssumme in Höhe von 50.000 Euro:

0,75% pro Jahr Sollzins und 0,75 pro Jahr Effektivzins, dazu zwei tilgungsfreie Anlaufjahre und eine fünfjährige Zinsbindung.

Dieser Kredit kann kombiniert werden mit den Förderprogrammen „WEG Finanzierung“ und „Altersgerecht Wohnen“. Dadurch können die Zinsen noch weiter gesenkt werden. Welcher Zinssatz letztlich berechnet wird, hängt maßgeblich vom Förderprogramm, der Kredithöhe und den Tilgungsmodalitäten ab.

Tipp: Kostenfreie Beratung

Basenio-Tipp: Interessierte sollten sich in jedem Fall beraten lassen. Die IBB bietet dafür kostenfreie Beratungen an. Ansprechpartner sind die jeweiligen Kontakte der Förderprogramme.

Das Video zeigt, wie ein KfW-Kredit beantragt wird:

Youtube Video KfW Kredit: Energieeffizient Sanieren

Weitere Kostenträger

Zuschüsse für den barrierefreien Umbau in Berlin können auch durch diese Kostenträger gewährt werden.

Pflegeversicherung

Wer einen Pflegegrad besitzt, kann für den barrierefreien Umbau bis zu 4.000 Euro von seiner Pflegeversicherung erhalten. Die maximale Zuschussgrenze liegt bei 16.000 EUR pro Baumaßnahme, wenn vier oder mehr Pflegebedürftige in einer haushaltsähnlichen Gemeinschaft zusammenleben. Für den Antrag benötigt die Pflegekasse einen Kostenvoranschlag für die gewünschte Baumaßnahme. Weitere Zuschüsse können über private Pflegezusatzversicherungen in Anspruch genommen werden.

Pflegegrad beantragen

In unserem Pflege-Ratgeber geben wir Tipps, wie Sie einen Pflegegrad richtig beantragen. Dazu zeigen wir Ihnen, welche Leistungen Pflegebedürftige erhalten können.

Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaften können Kosten übernehmen, wenn die Baumaßnahme mit dem Ziel der Rehabilitation und der vereinfachten Wiedereingliederung in Alltag und Beruf verbunden ist.

Agentur für Arbeit

Soll durch die Baumaßnahme ein Ausbildungs- oder Arbeitsplatz erhalten oder gar geschaffen werden, kann die Agentur für Arbeit die Kosten übernehmen. Im Rahmen der "Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben" werden solche Zuschüsse erteilt.

Sozialhilfe

Fallen jedwede Kostenträger für eine Förderung aus, kann als letzte Instanz die Sozialhilfe einspringen. Diese finanziert im Falle von geringem Einkommen einige Hilfsmittel, die das Haus barrierefrei machen. Um einen Antrag stellen zu können, müssen Sie bereits von allen anderen Stellen Ablehnungsbescheide erhalten haben.

Diese müssen auch bei der Antragstellung mit eingereicht werden, nur dann kann der Antrag auch berücksichtigt werden. Zusätzlich besteht nur ein Anspruch, wenn durch die Baumaßnahme wieder eine eigenständige Lebensführung erreicht werden kann oder die häusliche Pflege dadurch möglich wird. Warten Sie allerdings auch hier unbedingt mit dem Einbau, bis der Antrag genehmigt wurde. Andernfalls besteht das Risiko, dass man die Kosten alleine tragen muss.

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