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Schenkungssteuer Freibetrag | Enkel

Schenkungssteuer Freibetrag - Wie hoch sind die Freibeträge bei Schenkungen an die Enkel?

Schenkungssteuer Freibetrag | Enkel
Monet - Fotolia

Bei einer Schenkung von hohen Geldsummen oder Sachwerten an die Enkel, kann die Schenkungssteuer fällig werden. Wir zeigen Ihnen die Freibeträge und geben Tipps, um Steuern zu sparen.

| Steffen Gottschling

Wenn Opa und Oma ihren Enkeln etwas schenken, ist dies bei geringen Sachwerten und Geldbeträgen steuerrechtlich nicht relevant. Anders kann sich das jedoch verhalten, wenn es um hohe Geldbeträge und Sachwerte wie beispielsweise Immobilien geht. Hier kann es durchaus sein, dass die Schenkungssteuer fällig wird.

Basenio.de, das Onlineportal für die Generation 50 plus, zeigt Ihnen wie hoch die Freibeträge in Deutschland für Schenkungen sind.

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Schenkungssteuer Freibetrag

Was als Schenkung verstanden wird, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) definiert. Dort heißt es im § 516: „Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt“.

Gibt man seinen Enkeln etwas Geld, weil man ihm etwas Gutes tun will oder eine gute Leistung honoriert, ist dies im rechtlichen Sinne eine Schenkung. Dafür kann in Deutschland eine Steuer fällig werden, die sogenannte Schenkungsteuer. Entscheidend für die Höhe der möglichen Steuer ist dabei, in welcher Art Beziehung Schenker und Beschenkter stehen. Je enger der Verwandtschaftsgrad, desto niedriger die Steuerklasse.

  • Steuerklasse I: Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder, Enkel
  • Steuerklasse II: Eltern, Großeltern, geschiedene Ehegatten, Geschwister, Stiefeltern, Schwiegereltern und -kinder, Nichten, Neffen
  • Steuerklasse III: übrige Personen (z.B. Freunde, Nachbarn)


Die Steuersätze innerhalb der Steuerklassen sind zudem variabel. Sie richten sich nach der Höhe des geschenkten Geldbetrags.

 

Steuerklasse Schenkungsteuer, Grafik
Steuerklassen bei Schenkung. (Quelle: eigene Darstellung)

 

Bei Schenkungen gelten im Übrigen auch Freibeträge. Liegt die Summe aller Schenkungen unter diesem, werden keine Steuern fällig. Der Gesetzgeber hat jedoch eine Frist von zehn Jahren festgelegt, innerhalb der diese Freibeträge gelten.

 

  • 500.000 Euro an Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner
  • bis 400.000 Euro an Kinder und Stiefkinder sowie an Enkel, wenn das Kind bereits verstorben ist
  • bis 200.000 Euro an Enkel und Urenkel
  • bis 20.000 Euro an Eltern und Großeltern (100.000 Euro bei der Erbschaft), Nichten, Neffen, Stief- oder Schwiegereltern, Schwiegersöhne und -töchter oder Freunde

 

Liegt die Summe aller Schenkungen über dem Freibetrag, werden Steuern fällig. Ein Beispiel: Vater A schenkt seinem Kind B im ersten Jahr 300.000 Euro. Zwei Jahre später schenkt A seinem Sohn erneut 300.000 Euro, damit würde dann Schenkungsteuer anfallen. Lägen zwischen den Schenkungen mindestens zehn Jahre, würde dies nicht vom Finanzamt besteuert. 

Tipps zur Umgehung der Schenkungssteuer
  • Frühzeitig schenken: Informieren Sie sich über die Freibeträge und schöpfen SIe diese alle 10 Jahre voll aus. Nach zehn Jahren steht der komplette Freibetrag für Schenkungen erneut zur Verfügung.
  • Kettenschenkung: Schenkungen können sich über mehrere Personen erstrecken. Zum Beispiel kann ein Vater seiner Ehefrau und seinen Kindern jeweils Immobilienanteile im Wert von 400.000 Euro schenken. Diese schenken ihre Anteile wiederum unter Ausschöpfen des maximalen Freibetrags an ein Kind weiter. In diesem Fall wurde Vermögen mit einem höheren Wert als 400.000 Euro steuerfrei verschenkt. Kettenschenkungen sind als übliche Praxis anerkannt und legal. Diese Praxis der Kettenschenkung ist besonders bei Schenkungen von Großeltern zu Enkeln und bei Immobilien beliebt. 
  • Gelegenheitsgeschenke: Bei besonderen Anlässen, wie Hochzeit, Geburtstage, Abitur, Examen oder Jubiläen sieht der Gesetzgeber von der Erhebung einer Schenkungssteuer an. Bei einem Gelegenheitsgeschenk sollten jedoch bestimmte Werte eingehalten werden, die den Lebensgewohnheiten der Beschenkten entsprechen. Wichtig: Die Steuerbefreiung für Gelegenheitsgeschenke muss nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG beantragt werden.

 

Die aktuellsten Anpassungen bei Erbschafts- und Schenkungsteuer kann man im Bundesgesetzblatt nachlesen. Wer hingegen kleinere Geldbeträge verschenkt, muss keine Steuern zahlen oder dies irgendwo angeben. Der 20-Euro-Schein für eine gute Note kann also bedenkenlos überreicht werden.

Vorteile bei Privatkrediten

Verleiht man sein Geld an Verwandte oder Bekannte, gibt es einige Vorteile gegenüber einem Geschäft mit der Bank. An erster Stelle sind die persönliche Beziehung und die daraus bestehende enge Bindung zu nennen. So lassen sich Geschäfte einfacher gestalten und basieren auf Vertrauen. Es muss nicht alles nach strengen Vorschriften geregelt werden, sondern die Konditionen des Kredits lassen sich frei aushandeln und festlegen.

Beansprucht man ein solches Darlehen, gibt es auch keinen Schufa-Eintrag, der die eigene Bonität für andere Kreditaufnahmen senkt. Ein weiterer Vorteil, während Banken auf bestimmte Sicherheiten bestehen, ist dies bei privaten Geldleihen nicht zwingend nötig. Auch hier lässt sich eine Regelung frei aushandeln.

Vorteile bei Privatkrediten im Überblick:

  • basieren auf Vertrauen
  • kein SCHUFA-Eintrag
  • frei aushandelbar
  • keine zwingenden Sicherheiten

Nachteile bei Privatkrediten

Verleiht man Geld an Verwandte oder Bekannte birgt das auch immer ein Konfliktpotential. Nicht nur aus der persönlichen Beziehung heraus, sondern auch aus den zumeist frei ausgehandelten Vereinbarungen. Während ein möglicher Streitfall bei einem Bankgeschäft beim Verbraucherschutz oder einem entsprechenden Ombudsmann geregelt werden kann, ist dies bei einer Geldleihe unter Privatleuten nicht möglich. Der Streitfall müsste untereinander geklärt werden oder mit dem Gang vor ein Gericht.

Nachteile bei Privatkrediten im Überblick:

  • kein Verbraucherschutz
  • Rechtsunsicherheiten ohne Vertrag
  • persönliche Beziehung

 

Um das Risiko auf einen Konflikt gering zu halten, können beide Seiten einen Kreditvertrag aushandeln. In diesem Vertrag können mögliche Streitpunkte zuvor geklärt werden. Auf dem gemeinnützigen Online-Portal „Finanztip“ können Sie einen solchen Mustervertrag herunterladen. Einen Vertrag allerdings so aufzusetzen, dass er bei einem Streitfall vor Gericht in jedem Punkt nicht anfechtbar ist, dürfte für Laien nur schwerlich möglich sein. Notarielle Hilfe ist hier ratsam.

Unser Tipp:

Verleihen Rentner Geld, können Sie über den geltenden Freibetrag hinaus Zinsen einnehmen, ohne darauf Steuern zu zahlen. Der Freibetrag, bei dem keine Steuern fällig werden, liegt 2022 bei 801 Euro pro Jahr. (Ab 1.1.2023 laut Koalitionsvertrag bei 1000€). Der Betrag verdoppelt sich bei Ehepaaren. Erhält man darüber hinaus Zinseinkünfte, müssten diese normalerweise besteuert werden. Rentner haben jedoch die Möglichkeit, diese Besteuerung zu umgehen. Dafür sollten sie erstens nicht über den steuerlichen Grundfreibetrag kommen – 2023 liegt dieser bei 10.908 Euro für Alleinstehende, 21.816 Euro für Ehepartner – und zweitens bei der Bank eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (bei dortigen Kapitaleinlagen) vorlegen. Diese kann man beim Finanzamt beantragen.

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Profilbild von Steffen Gottschling

Steffen Gottschling ist der leitende Redakteur der Ratgeber-Redaktion. Bevor er 2016 bei basenio.de begann, war er im Rundfunk und in der Online-Redaktion einer regionalen Tageszeitung tätig. Seine Themenschwerpunkte sind die Bereiche Pflege & Recht.

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