Sanitätshaus | Produkte | Hilfsmittel | Angebote

Was ist ein Sanitätshaus? Diese Produkte & Hilfsmittel sind dort im Angebot

Sanitätshaus | Produkte | Hilfsmittel | Angebote
© DarkoStojanovic - Pixabay

Hier finden Sie Informationen darüber, was unter einem Sanitätshaus zu verstehen ist, welche Produkte dort angeboten werden und welche Serviceleistungen Sie dabei in Anspruch nehmen können.

| Isabelle Kocher

Versicherte haben in der Regel Anspruch auf die medizinische Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen Hilfsmitteln und anderes. Die Krankenkasse kommt dafür auf, wenn diese den Erfolg der Krankenbehandlung sichern, Behinderungen vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen können.

Der Beratung, der Erwerb und die Einstellung der Hilfsmittel erfolgt in Sanitätshäusern. Dort findet man eine breite Auswahl an Produkten und eine individuelle Betreuung.

Was ist ein Sanitätshaus?

Ein Sanitätshaus ist ein Dienstleistungsunternehmen der Gesundheitsbranche. Der Begriff ist synonym zu den Begriffen Orthopädiehaus, Gesundheitshaus oder Reha-Zentrum. In Deutschland handelt es sich meist um private Unternehmen. Im Allgemeinen kann man sagen, dass Sanitätshäuser das Bindeglied zwischen Patient, Arzt und Krankenkassen darstellen.

Sie haben sich vor allem auf die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln und Verbrauchsmaterialien spezialisiert. Man erhält in Sanitätshäusern somit Pflegehilfsmittel, die im Vorfeld von einem Arzt oder einer diagnostischen Einrichtung, unter Angabe der Diagnose, verordnet worden sind.

Kassenzulassung für Sanitätshäuser

Sanitätshäuser können sowohl eigenständige Geschäftshäuser, als auch in
Apotheken integriert sein. Mittels einer Kassenzulassung und Institutionskennzeichens können sie Rezepte abrechnen und die Qualität zertifizieren. Um eine Kassenzulassung zu erhalten; ist eine Zertifizierung nach ISO 9001 bzw. ISO 13485 erforderlich. Laut dem Krankenversicherungsgesetz in § 126 des fünften Sozialgesetzbuches unterscheidet man drei Klassen von Sanitätshäusern.

Sanitätshäuser der Klasse 1 müssen von einem Meister geführt werden, wie zum Beispiel einem Orthopädietechniker, Orthopädiemechaniker oder Bandagisten. Sie dürfen dabei sowohl industrielle als auch handwerklich individuell angefertigte Hilfsmittel abgeben.

Sanitätshäuser der Klasse 2 müssen von einer Kraft geführt werden, die mindestens fünf Jahre in der Gesundheitsbranche tätig war und in diesem Bereich qualifiziert ist.

Sie dürfen alle sonstigen Hilfsmittel verkaufen, die nicht handwerklich zu bearbeiten sind. Die Klasse 3 der Sanitätshäuser darf hingegen Geräte zur Eigenbehandlung des Patienten vertreiben.

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Die drei Klassen der Sanitätshäuser. (Quelle: © basenio.de)

Produkte & Hilfsmittel

Sanitätshäuser können sich entweder auf einzelne Hilfsmittelgruppen spezialisieren, wie zum Beispiel Orthopädie- oder Inkontinenz-Produkte oder ein breit gefächertes Produktsortiment anbieten.

Generell finden Verbraucher in Sanitätshäusern individuell gefertigte Orthesen, Prothesen, Pflegebetten oder Gehhilfen. Im Bereich der sanitären Hilfsmittel findet man Bandagen, Blutdruckmessgeräte, Kompressionsstrümpfe, Verbandszeug, Stützmieder, Fieberthermometer, Krankenpflegeartikel, Handstöcke, Toilettenstühle oder Inkontinenz-Produkte wie zum Beispiel Seniorenwindeln.

Für Pflegebedürftige gibt es dort zum Beispiel Duschhocker, Essschürzen und Hilfen zu Anziehen und Greifen. Außerdem bieten viele Sanitätshäuser auch Fitnessartikel an. Zu diesen gehören sowohl Ballkissen, Bodybänder, Gymnastikbälle, Gymnastikmatten, Muskelstimulatoren oder Pulsmessuhren als auch Wellnessartikel, wie Lotionen, Cremes, Luftreiniger, Bettwäsche für Allergiker, Kirschkernkissen sowie Pediküre- oder Maniküreartikel.

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Rollstühle können nicht nur gekauft, sondern auch gemietet werden. (Quelle: © VadimGuzhva - Adobe Stock)

Hinzu kommt, dass größere Hilfsmittel wie Rollstühle, nicht nur gekauft, sondern auch gemietet werden können. Das Sanitätshaus überlässt leihweise Artikel, die weiterhin der Krankenkasse gehören. Dadurch bleiben alle Risiken und Pflichten weiterhin bei der Kasse. Diese kommt dementsprechend auf für die Kosten des laufenden Betriebs, die zur technischen Sicherheit notwendigen Wartungen und die technischen Kontrollen und Instandhaltung.

Noch besser wird dies für den Verbraucher, indem die Krankenkasse auch die Stromkosten für den E-Rollstuhl, Lifter oder O2-Konzentrator übernimmt und dafür lediglich eine Pauschale von 5,00 Euro im Monat berechnet. Nachdem das Hilfsmittel nicht mehr gebraucht wird, kann es jedoch nicht weiter verkauft werden, sondern geht zurück an die Krankenkasse.

Ein anderer Vorteil für den Verbraucher liegt darin, dass Sanitätshäuser oftmals die Anlieferung, Wartung und Abholung von größeren Hilfsmitteln, wie mechanischen oder elektrischen Rollstühlen, Duschhilfen oder Krankenpflegebetten, übernehmen. Außerdem können die Bestellungen ebenfalls per Internet getätigt und nach
Hause geliefert werden, sodass auch weniger mobile Menschen ihre
medizinischen Hilfsmittel erhalten.

Um die Hilfsmittel von der Krankenkasse bezahlt zu bekommen, müssen diese erforderlich und geeignet sein. Das bedeutet, dass sie eine drohende
Behinderung vorbeugen, eine Behinderung ausgleichen oder einen Erfolg bei einer Krankenbehandlung sichern müssen.

Eine stetig aktualisierte Liste aller Produkte, die für Versicherte von der Kranken- und Pflegekasse finanziert werden, findet sich im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung. Es gibt allerdings auch Hilfsmittel, die verordnungsfähig sind, aber keine Erwähnung in diesem Verzeichnis finden.

Alle diese Produkte können Sanitätshäuser führen. Es ist jedoch zu empfehlen, Hilfsmittel in dem Sanitätshaus zu kaufen, welches Vertragspartner der eigenen Krankenkasse ist.

Hintergrund ist, dass bei einem Kauf der Hilfsmittel von anderen
Sanitätshäusern mögliche Mehrkosten selbst getragen werden müssen.
Informationen darüber, mit welchem Sanitätshaus Verträge abgeschlossen wurden und wohin Sie sich wenden können, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

Sanitätshäuser Service

Youtube Video Hilfsmittel – Was die Krankenkasse zahlt und was nicht

Hilfsmittel – Was die Krankenkasse zahlt und was nicht

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Neben einem großen Sortiment an medizinischen Hilfsmitteln bieten
Sanitätshäuser auch eine individuelle und kompetente Beratung. Bei den
Angestellten eines Sanitätshauses handelt es sich in der Regel um qualifizierte Arbeitskräfte, die in der Gesundheits-, Orthopädie- oder Prothetikbranche ausgebildet wurden.

Sie können deshalb Senioren ausführlich beraten und die Versorgung auf den jeweiligen Bedarf abstimmen. Da das Sanitätshaus oft als Vermittler zwischen Arzt, Patient und Krankenkasse fungiert, übernimmt dieses auch die Kommunikation mit dem Kostenträger.

Wenn ein Patient mit einem ärztlichen Rezept in ein Sanitätshaus geht, wird zunächst die Kostenübernahme mit der jeweiligen Kranken- oder Pflegekasse abgestimmt.
Nach der Bewilligung wird der Patient versorgt und mit den passenden
Hilfsmitteln ausgestattet.

Bedürfen diese einer persönlichen Anpassung, wie es zum Beispiel bei
Rollstühlen der Fall sein kann, wird Sie ein Mitarbeiter des Sanitätshauses
zu Hause aufsuchen und dort alles Notwendige mit Ihnen besprechen.

Auch nach dem Kauf dient das Sanitätshaus weiterhin als Ansprechpartner. Sind die Hilfsmittel noch nicht optimal angepasst, die Leistungen dieser nicht zufriedenstellend oder werden weitere Produkte benötigt, so kann sich der Senior jederzeit wieder an das Sanitätshaus wenden. 

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