Pflegeunterstützungsgeld | Antrag | beantragen

Pflegeunterstützungsgeld beantragen: Tipps & Anträge von Krankenkassen und Knappschaften

Pflegeunterstützungsgeld | Antrag | beantragen
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Das Pflegeunterstützungsgeld: Was ist das eigentlich und wie hoch sind die Gelder? In diesem Ratgeber informieren wie über alles Wissenswerte zum Pflegeunterstützungsgeld und erklären, welche Voraussetzungen Antragsteller erfüllen müssen.

| Isabelle Kocher

Laut dem Statistischen Bundesamt gab es im Jahre 2011 insgesamt 2,5 Millionen Pflegebedürftige. Davon wurden 1,18 Millionen durch ihre Angehörigen versorgt, die aus der Familie-, Freundes- oder Bekanntenkreis stammen. Jene pflegenden Angehörigen verdienen Anerkennung und Respekt, denn ihre Aufgabe ist schwierig. Sie haben sich entschlossen, ihr eigenes Leben umzustellen, um sich um einen anderen Menschen zu kümmern und ihm den Verbleib in einer häuslichen und familiären Umgebung zu ermöglichen.

Dabei ist es verständlich, wenn Angehörige schnell an ihre Belastungsgrenze stoßen, da sie dauerhaft mit der Pflege gefordert sind und permanent damit konfrontiert werden, wie es einem geliebten Menschen immer schlechter geht. Um diese Personen zumindest finanziell etwas zu entlasten, hat die Bundesregierung in diesem Jahr (2015) das Pflegeunterstützungsgeld eingeführt.

Freistellung von der Arbeit für die Pflege eines Angehörigen

Durch die neue Entgeltersatzleistung für kurzzeitige Pflegesituationen sollen besserer Bedingungen für die Arbeitnehmer geschafft werden. Sie sollen mehr Flexibilität erhalten, damit sie im Ernstfall Familie, Pflege und Beruf miteinander vereinbaren können.

Wie bisher erhalten Arbeitnehmer bis zu zehn Tage frei, wenn eine akute Pflegesituation eines Angehörigen eintritt. Neu ist laut § 44a Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI), dass die Arbeiter ab diesem Jahr eine Lohnersatzleistung erhalten. Das Pflegeunterstützungsgeld kommt für 90 Prozent des entfallenden Nettoarbeitsendgelds auf und wird durch die Pflegekasse des Pflegebedürftigen ausgezahlt. Dabei werden von der Krankenversicherung maximal 67,38 Euro Pflegeunterstützungsgeld pro Tag gewährt. Außerdem werden die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge bezahlt.

Weiterhin haben Arbeitnehmer durch das Pflegestärkungsgesetz das Recht für bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freigestellt zu werden. In diesem Fall haben sie ein Recht auf ein zinsloses Darlehen. Dieses deckt die Hälfte des durch die Pflege fehlenden Nettogehalts ab. Nach Ende der Pflegezeit wird das Darlehen in Raten zurückgezahlt. Ausnahmen gibt es dabei in Härtefällen. Hier soll den Betroffenen die Rückzahlung erspart bleiben und der Staat übernimmt die Kosten.

Ist eine Pflege der Familie für 24 Monate erforderlich, so können nun die Wochenstunden bei der Arbeit auf eine Mindestarbeitszeit von 15 Stunden reduziert werden. Auch für diese Zeit kann ein zinsloses Darlehen beantragt werden. Die neue Regelung erlaubt ebenfalls eine Kombi-Lösung, bei der sich mehrere Familienmitglieder an der Pflege des Angehörigen beteiligen können.

Aus den normalerweise höchstens 24 Monaten reduzierter Arbeitszeit bei einem Pflegenden, könnten somit mehrere Jahre werden, wenn sich viele Familienmitglieder daran beteiligen. Die zehn bezahlten Tage gibt es pro Pflegefall jedoch nur einmal. Für die Begleitung eines Sterbenden haben berufstätige, pflegende Angehörige ebenfalls die Möglichkeit 3 Monate unbezahlt von der Arbeit freigestellt zu werden.

Bei all diesen Freistellungen gilt, dass Arbeitnehmer ab der Ankündigung der Auszeit bis zum Ende der Pflegezeit Kündigungsschutz genießen. Wichtig ist dabei, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, die Verhinderung und die Dauer der Pflege dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Der Arbeitgeber kann außerdem eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen fordern.

Geld, Münzen, Finanzen, Geldscheine
Angehörige Pflegebedürftiger dürfen auf Unterstützung hoffen. (Quelle: © PIX1861 - Pixabay.com)

Anspruch auf das Pflegeunterstützungsgeld

Anspruch auf das Pflegeunterstützungsgeld haben berufstätige, pflegende Angehörige sowie 450-Euro-Minijobber in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern. Ausgenommen davon sind Mitarbeiter von Unternehmen, die im Pflegefall sowieso eine Lohnfortzahlung erwarten können.

Nahe und damit anspruchsberechtige Angehörige sind seit 2015:

  • Großeltern, Eltern, Schwiegereltern und Stiefeltern
  • Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft
  • Geschwister, Schwägerinnen und Schwäger
  • Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder
  • die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder

Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld

Für das Pflegeunterstützungsgeld ist es notwendig, unverzüglich einen Antrag zu stellen und diesen bei der Pflegekasse oder dem Versicherungsunternehmen des Pflegebedürftigen einzureichen. Der Pflegekasse ist außerdem ein ärztliches Attest vorzureichen, welches die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen bestätigt.

Bei Beantragung des Verdienstersatzes müssen die Angehörigen folgende Informationen weitergeben:

  • Angaben zu sich selbst und zum Pflegebedürftigen
  • Angaben darüber, ob und bei welchen Trägern die pflegende Person kranken-, renten- und arbeitslosenversichert ist (für die Beitragsabführung)
  • Angabe des PKV-Beitrages (für die Ermittlung eines ggf. von der Pflegekasse zu leistenden Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung)
  • ausgefallenes Brutto-Arbeitsentgelt
  • ausgefallenes Nettoarbeitsentgelt
  • Freistellungszeitraum von der Arbeit
  • Zahl der ausgefallenen Arbeitstage (für die Berücksichtigung der Höchstanspruchsdauer)
  • Information darüber, ob in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Freistellung beitragspflichtige Einmalzahlungen geleistet wurden

In der Tabelle finden Sie von ausgewählten Pflege-/Krankenkassen die Antragsformulare für das Pflegeunterstützungsgeld.

Pflege-/KrankenkasseAntragsformular
AOKAntragsformular Bezug für Pflegeunterstützungsgeld (als PDF zum Herunterladen)
BarmerInformationen zum Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld
KnappschaftAntragsformular Pflegeunterstützungsgeld der Knappschaft (PDF zum Herunterladen)

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