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Carport Baugenehmigung | genehmigungsfrei | bauen | ohne

Carport genehmigungsfrei bauen: So können Sie im Innenbereich & Außenbereich ohne Baugenehmigung bauen

Carport Baugenehmigung | genehmigungsfrei | bauen | ohne
Patricia Klamt

Braucht man für ein Carport eine Baugenehmigung oder kann man auch ohne Antrag bauen? Hier finden Sie für jedes Bundesland in einer Tabelle die Größen, bei denen ein Bauvorhaben genehmigungsfrei bzw. verfahrensfrei durchgeführt werden kann.

| Steffen Gottschling

Wer in Deutschland ein Gebäude bauen möchte, muss im Vorfeld einen Bauantrag stellen. Es gibt allerdings Ausnahmen, die sogenannten genehmigungsfreien beziehungsweise verfahrensfreien Bauvorhaben, die ohne einen Antrag durchgeführt werden können.

Zu solchen Vorhaben können unter bestimmen Umständen auch Carports gehören. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, regeln die Bundesländer in ihren Landesbauordnungen und die Kommunen und Landkreise in lokalen beziehungsweise regionalen Satzungen.

Tipp: Bauamt fragen

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, ob er ein Carport ohne Baugenehmigung errichten kann, der sollte sich an sein zuständiges Bauamt wenden. Dort ist man mit den lokalen beziehungsweise regionalen Bauvorschriften vertraut und kann Rat geben.

Vorgaben der Landesbauordnung

Die Bundesländer regeln in ihren Bauordnungen unter anderem die Grundlagen für Baugenehmigungsverfahren. Darin wird auch festgelegt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Baugenehmigung erteilt werden kann.

In den Bauordnungen werden auch Bauaufsichtsbehörden der Bundesländer, Landkreise und Kommunen benannt. Ein Bauantrag muss in der Regel bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden, das ist in der Regel das Bauamt der Kommune beziehungsweise des Landkreises.

BundeslandLandesbauordnung
Baden-WürttembergLandesbauordnung für Baden-Württemberg
BayernBayerische Bauordnung
BerlinBauordnung für Berlin
BrandenburgBrandenburgische Bauordnung
BremenBremische Landesbauordnung
HamburgHamburgische Bauordnung
HessenHessische Bauordnung
Mecklenburg-VorpommernLandesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern
NiedersachsenNiedersächsische Bauordnung
Nordrhein-WestfalenLandesbauordnung Nordrhein-Westfalen
Rheinland-PfalzLandesbauordnung Rheinland-Pfalz
SaarlandLandesbauordnung für das Saarland
SachsenSächsische Bauordnung
Sachsen-AnhaltBauordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Schleswig-HolsteinLandesbauordnung für Schleswig-Holstein
ThüringenThüringer Bauordnung


Die Landesbauordnungen „dienen außerdem der vorbeugenden Abwehr von Gefahren, die vom Bestand, von der Errichtung oder der Nutzung baulicher Anlagen ausgehen.“ Was das konkret bedeutet, veranschaulicht das folgende Video des youtube-Blogs „ArchitekturWissen“:

Youtube Video Was darf ich auf meinem Grundstück bauen?

Was darf ich auf meinem Grundstück bauen?

Dies ist ein Platzhalter von Youtube.
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Innenbereich & Außenbereich

Ob nun der Carport ohne Baugenehmigung gebaut werden kann, hängt davon ab, ob die jeweilige Bauordnung des Bundeslands und die Bausatzung des Landkreises oder der Kommune das Vorhaben ausdrücklich als genehmigungsfrei beziehungsweise verfahrensfrei zulassen. Das ist von mehreren Faktoren abhängig.

Zunächst kommt es darauf an, ob der Carport in einem „Innenbereich“ oder „Außenbereich“ errichtet werden soll. Mit dem Innenbereich werden in Deutschland Gebiete gemeint, die im Zusammenhang bebauter Ortsteile stehen. Die entsprechende Rechtsvorschrift findet sich im § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Der Außenbereich (§ 35 BauGB) umfasst alle Gebiete, die nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegen und auch nicht zum Innenbereich gehören.

Wer ein Carport im Innenbereich bauen möchte, der kann dies unter bestimmten Umständen tatsächlich ohne Baugenehmigung erledigen. Die Landesbauordnung gibt dafür den Rahmen vor. Dort werden konkrete Größenangaben für überdachte Stellplätze gemacht, bis zu deren maximalen Größe ein Bau genehmigungsfrei ist.

Im Außenbereich sind die gesetzlichen Auflagen für den Bau eines privaten Carports wesentlich strenger. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber eine Zersiedlung verhindern möchte.

Carport ohne Baugenehmigung

Jedes Bundesland hat seine eigenen Vorgaben für genehmigungsfreie beziehungsweise verfahrensfreie Bauvorhaben. Schleswig-Holstein von allen Bundesländern die kleinsten Grenzwerte. Dort sind nur überdachte Stellplätze mit einer Grundfläche bis zu 20 m² genehmigungsfrei.

In den Landesbauordnungen werden Carports nicht ausdrücklich erwähnt, allerdings fallen sie unter die Begrifflichkeiten der Garagen oder überdachten Stellplätze.

BundeslandGrenzwerte für verfahrensfreie Bauvorhaben (Garagen/Carport)
Baden-WürttembergGaragen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 30 m².
BayernGaragen einschließlich überdachter Stellplätze im Sinn des Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 mit einer Fläche bis zu 50 m².
BerlinGaragen, überdachte Stellplätze und überdachte Abstellplätze für Fahrräder, jeweils sowie deren Abstellräume mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m je Wand und einer Brutto-Grundfläche bis zu 30 m².
Brandenburg
  • Oberirdische Garagen und überdachte Abstellplätze für Fahrräder jeweils mit nicht mehr als einem Geschoss und nicht mehr als 100 Quadratmeter Grundfläche, im Geltungsbereich eines Bebauungsplans nach § 30 Absatz 1 oder Absatz 2 des Baugesetzbuchs
  • Zu einem Wohngebäude gehörende oberirdische Garagen und überdachte Abstellplätze für Fahrräder mit insgesamt nicht mehr als 50 Quadratmeter Grundfläche auf dem gleichen Grundstück
  • Nicht überdachte Stellplätze mit einer Fläche bis zu 30 Quadratmeter und deren Zufahrten
BremenGaragen, einschließlich überdachter Stellplätze, die keine notwendigen Stellplätze enthalten, mit einer mittleren Wandhöhe nach § 6 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 bis zu 3 m und einer Bruttogrundfläche bis zu insgesamt 50 m² je Baugrundstück.
HamburgEine Garage mit einer Wandhöhe bis zu 3,0 m und einer Bruttogrundfläche bis zu 50 m² je zugehörigem Hauptgebäude.
Hessen

Garagen einschließlich Abstellraum, Gebäude zum Abstellen von Fahrrädern, Kinderwagen und Hilfsfahrzeugen bis 50 m² Grundfläche einschließlich Zufahrten mit nicht

mehr als 200 m² Grundfläche

Freistellungsvorbehalte der Gemeinden beachten!

Mecklenburg-VorpommernGaragen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 30 m²
NiedersachsenBis zu zwei Garagen, auch mit Abstellraum, mit jeweils nicht mehr als 30 m² Grundfläche auf einem Baugrundstück sowie deren Zufahrten.
Nordrhein-WestfalenGaragen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 30 m².
Rheinland-PfalzGaragen, überdachte Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder bis zu 50 m² Grundfläche und einer mittleren Wandhöhe der Außenwände von jeweils nicht mehr als 3,20 m, bei Wänden mit Giebeln einer Firsthöhe von nicht mehr als 4 m.
SaarlandEingeschossige Garagen einschließlich eingebautem Abstellraum mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m über der Geländeoberfläche und bis zu 36 m² Bruttogrundfläche. [Anmerkung: Als Garagen werden auch überdachte Stellplätze für Kraftfahrzeuge verstanden - also auch Carports)
SachsenGaragen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 50 m² je Grundstück.
Sachsen-AnhaltGaragen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 50 m²
Schleswig-HolsteinGaragen mit einer Grundfläche bis zu 20m²
ThüringenGaragen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe im Sinne des § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 (Thüringer Bauordnung) bis zu 3 m und mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 40 m²

*Angaben gelten nur für den Innenbereich


Ist der geplante Carport kleiner als die Größenangabe in der Landesbauordnung, kann er im Prinzip ohne Baugenehmigung errichtet werden. Doch Vorsicht, auch wenn das Bauvorhaben im Sinne des Gesetztextes kein Genehmigungsverfahren benötigt, kann nicht einfach drauf losgebaut werden. Es gibt weitere Vorschriften, die dem Bau entgegenstehen können.

  • Bebauungspläne, Vorhabenbezogene Bebauungspläne
  • Sanierungssatzungen
  • Erhaltungssatzungen, Gestaltungssatzungen
  • Denkmalschutzgebiete, Einzeldenkmale
  • Natur- oder Landschaftsschutzgebiete
  • Biotope nach Naturschutzgesetz
  • Baumschutzsatzung und
  • Wasserschutzgebiete


Widerspricht der geplante Carport keiner der Vorgaben, kann er ohne Genehmigung gebaut werden. Es gilt dann aber, dass der Bauherr und dessen Beauftrage die Verantwortung tragen, dass alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Gesetze eingehalten werden. Sollte der Carport gegen eine der Vorgaben verstoßen, kann er im schlimmsten Fall auf Kosten des Besitzers abgerissen werden.

Unterlagen & Kosten für Baugenehmigung

Ist der geplante Bau so groß, dass er nicht mehr genehmigungsfrei ist, muss ein Bauantrag gestellt werden. Dafür müssen Unterlagen beim Bauamt eingereicht werden, mit denen die Behörde den geplanten Bau bewerten kann. Auch hier hat jedes Bundesland eigene Vorschriften, die festlegen, welche Unterlagen dafür benötigt werden. Grundsätzlich sind dies immer der Bauantrag und die zugehörigen Bauvorlagen.

Bauvorlagen können unter anderem eine Baubeschreibung, eine aktuelle Flurkarte und eine Bauzeichnung sein. In der Zeichnung sind in der Regel der Grundriss, der Schnitt und die Ansicht abgebildet.

Tipp: Carport-Unterlagen beschaffen

Wer einen Bausatz für ein Carport kauft, sollte sich vom Hersteller auch die Unterlagen dazu holen. Bauzeichnung, Baubeschreibung und Angaben zur Statik können dann dem Bauantrag hinzugefügt werden.


Der Aufwand, den die Behörden haben, um einen Bauantrag zu prüfen, ist mit Verwaltungskosten verbunden. Die Antragsteller müssen diese selber tragen. Hier gibt es allerdings bei der Höhe der Kostenrechnung keine Willkür, sondern festgelegte Sätze in der Baugebührenordnung der Bundesländer.

Die Kosten für den gesamten Antrag setzen sich zusammen aus:

  • Kosten für die Flurkarte
  • Kosten für den Bauantrag
  • Kosten für Unterschriften unter dem Bauantrag und den Bauvorlagen

 

Zusammenfassung:

Prinzipiell ist jede bauliche Veränderung, also auch der Aufbau eines Carports, genehmigungspflichtig. Allerdings sehen die Bauordnungen der Bundesländer Ausnahmen vor, bei denen solche überdachten Stellplätze auch ohne Genehmigung gebaut werden dürfen. Fällt das Bauvorhaben unter eine solche, und steht auch sonst keiner anderen Regelungen seitens der Kommune oder des Landkreises entgegen, kann es ohne Antrag errichtet werden.

Muss der Carport allerdings genehmigt werden, brauchen die Behörden einen Bauantrag und Bauvorlagen. Anhand dieser können sie ein Baugenehmigungsverfahren durchführen. Die Kosten für den Antrag muss der Antragsteller tragen.

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Profilbild von Steffen Gottschling

Steffen Gottschling ist der leitende Redakteur der Ratgeber-Redaktion. Bevor er 2016 bei basenio.de begann, war er im Rundfunk und in der Online-Redaktion einer regionalen Tageszeitung tätig. Seine Themenschwerpunkte sind die Bereiche Pflege & Recht.

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