Anwalt für Erbrecht Kosten | Erbe | Pflichtteil | Tabelle | Anwaltskosten | Erbstreit

Anwalt für Erbrecht: Alle Infos zu Anwaltskosten für Erbe, Pflichtteil & Co. mit Tabelle

Anwalt für Erbrecht Kosten | Erbe | Pflichtteil | Tabelle | Anwaltskosten | Erbstreit
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Wie hoch sind die Anwaltkosten im Erbrecht? Hier finden Sie Informationen, wie sich die Kosten berechnen und eine Übersicht in einer Tabelle.

| Jennifer Günther

Bei einem Erbrechtsstreit kann es hilfreich sein, eine Fachanwältin beziehungsweise einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen. Für diesen Rechtsbeistand wird ein Honorar fällig. Basenio.de, das Onlineportal für die Generation 50plus, zeigt Ihnen, wie hoch die Kosten für einen Anwalt bei einem Streitfall im Erbrecht sind.

Kosten für den Anwalt für Erbrecht

Das Honorar des Anwalts hängt zum einen von dem sogenannten Gegenstandswert und zum anderen vom Umfang der anwaltlichen Tätigkeit ab. Der Gegenstandswert entspricht, laut Deutscher Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V., dem wirtschaftlichen Interesse, das mit der jeweiligen Sache verbunden ist. Bei einem kleinen Nachlass fallen also deutlich geringere Anwaltskosten an, als bei einem Millionenerbe.

Viele Streitfälle in Erbschaftsangelegenheiten lassen sich zwar nicht ad hoc lösen, allerdings verspricht ein großes Erbe auch eine große Entlohnung für den Anwalt.

Tipp: Erbschaftssteuer berechnen

In unserem kostenfreien Finanz-Ratgeber "Erbschafssteuer berechnen" finden Sie eine Tabelle mit allen Freibeträgen und Rechner, mit denen Sie online die Steuer im Erbfall berechnen können.

Abrechnung nach dem Rechtsanwaltvergütungsgesetz (RVG)

Sofern keine andere Vereinbarung zwischen Anwalt und Mandant getroffen wurde, richtet sich die Höhe einer Anwaltsrechnung nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltvergütungsgesetzes (RVG).

Auszug aus dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)

§ 2 Höhe der Vergütung                                                                                                          (1) Die Gebühren werden, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert).

Dieser Gegenstandswert des Erbes wird jeder Tätigkeit des Anwaltes zu Grunde gelegt. Eine Beratung, der Briefverkehr mit der Gegenseite oder Verhandlungen zur einvernehmlichen Einigung – diese Tätigkeiten sind im RVG definiert und berechnen sich nach einer festgelegten Satzung in Abhängigkeit zum Gegenstandswert. Je umfangreicher die Tätigkeiten des Anwaltes im Erbfall sind, desto mehr Gebühren kann er abrechnen.

Das RVG rechnet mit Gebührensätzen, die ja nach Gebührentatbestand, also Umfang der Arbeit in Dezimalen von 0,1 bis 3,0 berechnet werden.

Bei außergerichtlichen Angelegenheiten besteht für den Anwalt ein Spielraum bei der Festlegung der Gebühren nach RVG: je nach Aufwand und Schwierigkeit der Angelegenheit kann er den vollen Gebührenrahmen ausschöpfen oder nur einen Bruchteil berechnen. In der Regel wird bei durchschnittlich schwierigen und zeitaufwendigen Fällen eine Geschäftsgebühr von 1,3 in Rechnung gestellt, ausgehend vom Gegenstandswert.

 

Ein Beispiel: Bei einem Gegenstandswert von 10.000 € fällt bei einem Satz von 1,3 eine Geschäftsgebühr von 798,20 €.

 

Das Vergütungsverzeichnis (VV), worauf diese Rechnung aufbaut, ist im Internet zu finden. Eine Gebührentabelle mit weiteren Gegenstandswerten finden Sie am Ende unseres Beitrages.

Gegenstandswert

Bei einem Erbe geht es schnell um hohe Summen – Vermögen, Immobilien oder Unternehmenswerte – werden zur Berechnung des Gegenstandwertes herangezogen.

Im erbrechtlichen Einzelfall kann das wie folgt aussehen:

Konkrete Geldsummen

bei einem Vermächtnis von 50.000 € die der Anwalt beim Erben geltend machen soll, beträgt der Gegenstandswert eben diese 50.000 €

Testament/Erbvertrag

bei der Beratung zum Verfassen eines Testamentes für ein reines Vermögen in Höhe von 20.000 € ist das der Gegenstandswert, wenn nur ein Bruchteil des Nachlasses Gegenstand des Erbvertrags/Testaments ist, ist der Bruchteil Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren

Erbanteil/Pflichtteil

vertritt der Anwalt nur einen Erben, berechnet sich der Gegenstandswert nicht nach dem Gesamtnachlasswert, sondern nur nach dem Anteil des betroffenen Erben (z.B. Gesamtnachlass: 100.000 €, Pflichtteil des Erben: 25.000 €)

Erbschein

zur Beantragung eines Erbscheins durch einen Anwalt, beläuft sich der Gegenstandwert auf den Erbteil des Mandanten

Auskunftsanspruch

soll der Anwalt einen Auskunftsanspruch (geregelt im BGB, §§ 2027, 2362 Abs. 1, § 2127, § 2314) geltend machen, kann der Anwalt als Gegenstandswert 20-25% des Wertes, der wirtschaftlich hinter dem Auskunftsanspruches steht, abrechnen

Nachlassgegenstände

wird gerichtlich oder außergerichtlich die Herausgabe von einzelnen Nachlassgegenständen gefordert, so entspricht der Verkehrswert der Nachlassgegenstände dem Gegenstandswert

Abrechnung nach Honorarvereinbarung

Um die Berechnung der Anwaltskosten auf Basis des Gegenstandwertes zu umgehen, kann man mit dem Rechtsanwalt auch eine Honorarvereinbarung treffen. Diese kann auf Stundenbasis oder auf der Basis eines fixiertes Gegenstandwertes sein. Im RVG steht ausdrücklich, dass mit dem Rechtsanwalt auch Pauschal- und Zeitvergütung vereinbart werden können, wichtig ist nur dies in einem schriftlichen Vertrag festzuhalten.

Tipp:

Vor allem bei eher niedrigen oder sehr hohen Erbsummen lohnt es sich, statt des Gegenstandwertes, den Anwalt für seine geleisteten Stunden zu bezahlen.

Seit dem 01.07.2006 gibt es im Bereich der außergerichtlichen Beratung keine festgelegten Gebühren mehr. Das Anwaltshonorar ist damit Verhandlungssache. Ohne getroffene Gebührenvereinbarung kann der Anwalt höchstens folgende Beträge abrechnen:

  • Beratung/schriftliches Gutachten: max. 250 € + Mehrwertsteuer
  • Erster mündlicher Ratschlag: max. 190 € + Mehrwertsteuer
Rechtsschutzversicherung checken

Für die Kosten der Erstberatung in erbrechtlichen Angelegenheiten kommt meistens Ihre Rechtsschutzversicherung auf. Checken Sie Ihre Konditionen. Die wenigstens Anbieter zahlen für den Juristen, wenn der Rechtsstreit vor Gericht landet. Die Kosten trägt dann der Verlierer.

Auch wenn der Anwalt nach einer ersten Beratung weiterhin für Sie aktiv sein soll und in Ihrem Interesse handelt, z.B. mit der Gegenseite oder Dritten Kontakt aufnimmt oder ein gerichtliches Verfahren einleitet, kann laut § 3a RVG eine Vereinbarung zwischen Anwalt und Mandant getroffen werden, um die Vergütungsfrage zu klären. Was in der Vergütungsvereinbarung steht, bleibt den Parteien überlassen.

 Möglichkeiten:

  1. Stundenbasis (tatsächlicher Zeitaufwand wird dokumentiert und in Rechnung gestellt)
  2. Pauschalsumme (Fixbetrag für einzelne/gesamte Tätigkeit)
  3. Erhöhung der gesetzlichen Vergütung um Faktor X
  4. Erfolgsbasis (unter bestimmten Umständen)

Grundsätzlich unterscheiden sich die Gebühren, je nachdem ob der Anwalt gerichtlich oder außergerichtlich tätig wird.

Honorare im außergerichtlichen Verfahren

Der Anwalt ist nicht dazu verpflichtet mit seinen Mandanten eine Honorarvereinbarung zu unterzeichnen. Wenn es keinen Vertrag gibt, berechnet der Anwalt sein Honorar grundsätzlich nach den Bestimmungen des RVG. Es lohnt sich, vor der Kontaktaufnahme mit dem Anwalt selbst die möglichen Kosten durchzurechnen. Hilfreich sind RVG-Anwaltskosten-Rechner wie dieser auf smart-rechner.de.

Wenn Ihr Anwalt außergerichtlich für Sie tätig wird, können Sie folgende Kosten auf der Abrechnung finden:  

Außergerichtliche Tätigkeit

Erklärung

Gebührensatz

Beratung, Gutachten, Mediation

Die Kosten für die Beratung werden angerechnet, sobald der Anwalt den Fall weiterführt.

frei verhandelbar

Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit schriftlichem Gutachten Nr. 2101 VV (Vergütungsverzeichnis)

 

1,3

Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtmittels Nr. 2100 VV

 

0,5 – 1,0

Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV

Anwalt wird außergerichtlich und gegenüber Dritten für seinen Mandanten tätig, z.B. tritt er schriftlich oder telefonisch nach außen als Anwalt auf, Fertigung von Schriftsätzen, Besprechungen mit Auftraggeber, Informationsbeschaffung

0,5 – 2,5, meist 1,3

Schreiben einfacher Art Nr. 2302 VV

Schreiben, das weder schwierige rechtliche Ausführungen noch größere sachliche Auseinandersetzungen enthält

0,3

Mitwirkung bei einer außergerichtlichen Einigung Nr. 1000 VV

 

1,5

Außerdem hat der Anwalt Anspruch darauf, seine Auslagen in Rechnung zu stellen. Zum Beispiel: Portokosten, Kopierkosten, Reisegebühren, etc.

 

Rechenbeispiel Kosten Anwalt Erbrecht


Schnelle Hilfe: Finden Sie hier den passenden Anwalt für ihr Anliegen!

Auf der Seite des Anwalt-Suchservice finden Sie komfortabel den passenden Anwalt in Ihrer Stadt, der sich mit dem Erbrecht auskennt. Geben Sie einfach das Rechtsgebiet “Erbrecht” und Ihre Stadt in die Suchmaske ein, schon erhalten Sie eine Übersicht und können die Anwälte und Anwältinnen vergleichen und den passenden Rechtsbeistand kontaktieren.

Honorare im gerichtlichen Verfahren

Wenn in Ihrem Erbstreit keine außergerichtliche Lösung gefunden werden kann, bleibt nur der Gang vor das Gericht. Auch in diesem Fall berechnen sich die Kosten für Ihren Anwalt nach dem RVG in Abhängigkeit vom Gegenstandswert.

Tätigkeit

Erklärung

Gebührensatz

Terminsgebühr Nr. 3104 VV

Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung, Vertretung des Mandanten in einem Verhandlungs-, Erörterungs-, oder Beweisaufnahmetermin, Gebühr nicht für jeden einzelnen Termin, sondern für alle mündlichen Verhandlungen in einer Instanz

1,2 (in 1. Instanz)

Vergleichsgebühr /

Einigungsgebühr Nr. 1003 VV

Mitwirkung bei Abschluss einer Einigung vor Gericht:  verbindliche Regelung, die eine gerichtliche Entscheidung vermeidet, Einigung wird auch Vergleich genannt

1,0

Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV

grundlegende Gebühr für die Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren: Vertretung des Mandanten vor Gericht: Vorbereitung der Klage, Entwurf der Klageschrift, Einreichen der Klageschrift

1,3 (in 1. Instanz)

Rechenbeispiel Kosten Anwalt Erbrecht

Hinweis

Beachten Sie, dass bei einem Gerichtsprozess auch die Kosten des gegner­ischen Anwalts sowie die Gerichtskosten zu bezahlen sind, falls der angestrebte Rechts­streit verloren wird. In unserem Beispiel kämen 798,00€ Gerichtskosten in 1. Instanz (3,0 Gebührensätze nach GKG) und 1850,45€ für den gegnerischen Anwalt zu den eigenen Anwaltskosten hinzu, also insgesamt 4498,90€ Prozesskostenrisiko.

Gebührentabelle

Die Gebühren der Rechtsanwälte berechnen sich nach einer Gebührentabelle, aus der in Abhängigkeit des Gegenstandwertes und dem Gebührensatz die Höhe der Gebühr abgelesen werden kann.

Ein Beispiel: bei einem Gegenstandswert von 2.000€ und einem Gebührensatz von 1,3 fällt für den Rechtsanwalt ein Honorar von 172,90€ + 19% MwSt.

Gegenstandswert

1,0

0,3

0,5

1,2

1,3

1,5

2,0

2,5

500

49,00

15,00

24,50

58,80

63,70

73,50

98

122,50

1.000

88,00

26,40

44,00

105,60

114,40

132,00

176,00

220,00

1.500

127,00

38,10

63,50

152,40

165,10

190,50

254,00

317,50

2.000

166,00

49,80

83,00

199,20

215,80

249,00

332,00

415,00

3.000

222,00

66,60

111,00

266,40

288,60

333,00

444,00

555,00

4.000

278,00

83,40

139,00

333,60

361,40

417,00

556,00

695,00

5.000

334,00

100,20

167,00

400,80

434,20

501,00

668,00

835,00

6.000

390,00

117,00

195,00

468,00

507,00

585,00

780,00

975,00

7.000

446,00

133,80

223,00

535,20

579,80

669,00

892,00

1.115,00

8.000

502,00

150,60

251,00

602,40

652,60

753,00

1.004,00

1.255,00

9.000

558,00

167,40

279,00

669,60

725,40

837,00

1.116,00

1.395,00

10.000

614,00

184,20

307,00

736,80

798,20

921,00

1.228,00

1.535,00

13.000

666,00

199,80

333,00

799,20

865,80

999,00

1.332,00

1.665,00

16.000

718,00

215,40

359,00

861,60

933,40

1.077,00

1.436,00

1.795,00

19.000

770,00

231,00

385,00

924,00

1.001,00

1.155,00

1.540,00

1.925,00

22.000

822,00

246,60

411,00

986,40

1.068,60

1.233,00

1.644,00

2.055,00

25.000

874,00

262,20

437,00

1.048,80

1.136,20

1.311,00

1.748,00

2.185,00

30.000

955,00

286,50

477,50

1.146,00

1.241,50

1.432,50

1.910,00

2.387,50

40.000

1.117,00

335,10

558,50

1.340,40

1.452,10

1.675,50

2.234,00

2.792,50

50.000

1.279,00

383,70

639,50

1.534,80

1.662,70

1.918,50

2.558,00

3.197,50

65.000

1.373,00

411,90

686,50

1.647,60

1.784,90

2.059,50

2.746,00

3.432,50

80.000

1.467,00

440,10

733,50

1.760,40

1.907,10

2.200,50

2934,00

3.667,50

95.000

1.561,00

468,30

780,50

1.873,20

2.029,30

2.341,50

3.122,00

3.902,50

110.000

1.655,00

496,50

827,50

1.986,00

2.151,50

2.482,50

3.310,00

4.137,50

125.000

1.749,00

524,70

874,50

2.098,80

2.273,70

2.623,50

3.498,00

4.372,50

155.000

1.937,00

581,10

968,50

2.324,40

2.518,10

2.905,50

3.874,00

4.842,50

200.000

2.219,00

665,70

1.109,50

2.662,80

2.884,70

3.328,50

4.438,00

5.547,50

260.000

2.483,00

744,90

1.241,50

2.979,60

3.227,90

3.724,50

4.966,00

6.207,50

320.000

2.747,00

824,10

1.373,50

3.296,40

3.571,10

4.120,50

5.494,00

6.867,50

410.000

3.143,00

942,90

1.571,50

3.771,60

4.085,90

4.714,50

6.286,00

7.857,50

500.000

3.539,00

1.061,70

1.769,50

4.246,80

4.600,70

5.308,50

7.078,00

8.847,50

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Jennifer Günther ist seit Dezember 2019 für die Ratgeber-Redaktion von basenio.de tätig. Vor basenio.de schrieb sie für den Blog der Klassik Stiftung Weimar.

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