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Unfallversicherung | für Rentner | Senioren | sinnvoll | überflüssig

Ist eine Unfallversicherung für Rentner & Senioren sinnvoll oder überflüssig?

Unfallversicherung | für Rentner | Senioren | sinnvoll | überflüssig
© Christian Delbert - Fotolia

Benötigen Sie wirklich eine private Unfallversicherung im Alter? Die Basenio-Ratgeberredaktion hat recherchiert, ob ein solcher Versicherungsschutz für Rentner und Senioren sinnvoll oder überflüssig ist.

| Steffen Gottschling

Eines vorweg, die Frage lässt sich nicht pauschal mit einem „Ja“ oder „Nein“ beantworten. Es kommt letztlich auf die Lebensweise des Seniors an. Ist er auch im Ruhestand noch sehr aktiv, dann kann eine Unfallversicherung durchaus sinnvoll sein.

Das gilt insbesondere für solche Aktivitäten, bei denen Unfälle potentiell auch zur Invalidität führen können. Denn nur nach einem Unfall, bei dem der Versicherte ganz oder in Teilen zum Invaliden wird, gibt es Leistungen aus der privaten Unfallversicherung.

Gesetzliche & private Unfallversicherung

Gegen Unfälle gibt es einen gesetzlichen und einen privaten Versicherungsschutz. Die gesetzliche Unfallversicherung ist Teil des Sozialversicherungssystems in Deutschland und wird komplett – also zu 100 Prozent – vom Arbeitgeber bezahlt. Der Versicherungsschutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung gilt bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie bei Berufskrankheiten.

Welche konkreten Unfallszenarien oder Berufskrankheiten das sein können, hat der Spitzenverband der „Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung“ (DGUV) in Informationenbroschüren zusammengefasst. Diese Broschüren können online über die Internetseite des Verbandes als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Unfallkassen. Der überwiegende Teil der Arbeitnehmer in Deutschland ist in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert. Nur wenige Berufsgruppen sind davon ausgenommen oder haben die Wahlfreiheit, sich versichern zu lassen. Das betrifft zum Beispiel Beamte, Ärzte und Selbstständige.

Private Unfallversicherungen werden durch die Versicherungswirtschaft angeboten. Sie können freiwillig für den Schadensfall abgeschlossen werden. Sie deckt im Gegensatz zu ihrem gesetzlichen Pendant auch Unfälle außerhalb des Berufslebens ab. Allerdings gibt es auch hier nur Versicherungsleistungen, wenn der Versicherte durch den Unfall invalide wird. Private Unfallversicherungen sollen dann vor allem den Kapitalbedarf sichern, der in Folge des Unfalls entsteht.

Die Versicherungsunternehmen bieten allerdings auch Zusatzleistungen in ihren Tarifen an, die jedoch nicht in jedem Fall ratsam sind. Denn solche zusätzlichen Vereinbarungen können die Kosten für die Versicherung unnötig erhöhen, warnt der Bund der Versicherten (BdV).

Der BdV ist eine gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation für das Versicherungswesen. Er rät in seinem Infoblatt zur Unfallversicherung davon ab, Tagegeld, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld oder Übergangsleistungen im Tarif zu vereinbaren. Auch von Dynamiken und einer Beitragsrückgewähr sollten Verbraucher nach Meinung der Experten Abstand nehmen. Entscheidend für eine lohnende Unfallversicherung sind die vereinbarte Grundsumme und die Progression.

Der Kniff mit den Begrifflichkeiten

Was gilt eigentlich als Unfall, was als Invalidität? Wie hoch sollte eine sinnvolle Grundsumme sein und braucht es eine Progression? Solche Fragen sind entscheidend, um bewerten zu können, ob sich die Versicherung im möglichen Schadensfall auch wirklich lohnt.

Was gilt als Unfall?

Die Frage ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geklärt. Hier heißt es in § 178 Absatz 2:

„Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die Unfreiwilligkeit wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet.“

Laut dieser Definition ist es kein Leistungsfall, wenn jemand ohne erkennbaren Grund gestürzt ist. Dafür fehlt in diesem Fall die Einwirkung von außen. Stürzt er allerdings über eine Baumwurzel, wäre es ein Versicherungsfall im Rahmen der Unfallversicherung.

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Ist man ohne erkennbaren Grund gestürzt, sehen Versicherer dies nicht als einen Unfall an. Die Unfallversicherung würden dann nichts bezahlen. (Quelle: © cunaplus - Fotolia)


Ab wann gilt jemand als Invalide?


Der Begriff Invalidität hat mehrere Bedeutungen. Im Sinne der privaten Unfallversicherung wird er als eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung verstanden. Der Zeitraum, was als dauerhaft gilt, ist durch die Rechtsprechung konkretisiert worden.

Bestehen die Unfallfolgen voraussichtlich länger als drei Jahre und ist keine Besserung zu erwarten, erkennen die Versicherungsunternehmen die Dauerhaftigkeit an. Erst dann würde eine Unfallversicherung greifen und Geld bezahlen.


Was ist die Gliedertaxe?


Wie hoch der ausgezahlte Betrag letztlich ist, darauf hat auch der Grad der Invalidität Einfluss, der durch den Unfall entstanden ist. Nicht jeder Unfall führt zur Vollinvalidität – die Versicherer berücksichtigen hier einzelne Körperteile und Sinnesorgane.

In der sogenannten Gliedertaxe sind den jeweiligen Körperteilen und Sinnesorganen feste Prozentsätze zugeordnet, die den Grad der Invalidität ausdrücken. Die Unfallversicherer arbeiten mit ihrer je eigenen Gliedertaxe.

Besteht die körperliche Beeinträchtigung außerhalb der Gliedertaxe, „bemisst sich der Grad der Invalidität danach, inwieweit die körperliche Leistungsfähigkeit durch die Unfallfolgen insgesamt beeinträchtigt ist“, informiert der BdV. Im „Informationsblatt – Unfallversicherung“ zeigt die Verbraucherschutzorganisation auch ein Beispiel für eine solche Gliedertaxe.

Verlust oder vollständige Funktionsunfähigkeit...Invaliditätsgrad
...eines Beines über der Mitte des Oberschenkels70 Prozent
...einer Hand55 Prozent
...eines Auges50 Prozent
...eines Daumes20 Prozent

übernommen vom Infoblatt – Unfallversicherung (BdV)


Die Grundsumme


Sie ist immer die Grundlage für mögliche Kapitalauszahlungen aus der Unfallversicherung. Der Versicherungsnehmer und das Versicherungsunternehmen handeln im Vorfeld aus, wie hoch die Grundsumme sein soll. Berechnungsgrundlage ist dann immer die Vollinvalidität, die bei 100 Prozent liegt.

Ist die Summe beispielsweise auf 100.000 Euro für 100 Prozent Invalidität festgesetzt, würde der Versicherungsnehmer in diesem Fall den kompletten Betrag ausgezahlt bekommen. Würde allerdings „nur“ die Hand als Unfallschaden berücksichtigt, zahlt die Versicherung nur anteilig den Invaliditätsgrad aus der Gliedertaxe. Für unser Beispiel würde sich dann diese Rechnung ergeben:

Grundsumme * Invaliditätsgrad = Ausgezahlter Betrag
100.000 Euro * 55 Prozent = 55.000 Euro


Sind mehrere Körperteile und/oder Sinnesorgane betroffen, werden die einzelnen Prozentsätze - laut Gliedertaxe - addiert. Die Summe kann dann allerdings nie höher als 100 sein.

Progression


Durch die Progression wird der auszuzahlende Betrag aus der Unfallversicherung unter bestimmten Umständen erhöht. Die Versicherer bieten in der Regel dazu mehrere Progressionsstaffeln an, die prozentual auf die Grundsumme aufgeschlagen werden. Marktüblich sind Werte zwischen 225 und 1.000 Prozent.

Ist beispielsweise eine Grundsumme mit 100.000 Euro bei Vollinvalidität und eine 300-Prozent-Progression im Versicherungstarif vereinbart, würde der ausgezahlte Kapitalbetrag bei einem entsprechenden Unfallschaden auf 300.000 Euro steigen.

Grundsumme * Progressionsstaffel = Ausgezahlter Betrag
100.000 Euro * 300 Prozent = 300.000 Euro


Innerhalb der Progressionsstaffeln gibt es noch Abstufungen, die an die Prozentwerte der Gliedertaxe gekoppelt sind. So hat jede Stufe einen bestimmten Faktor, um den sich im Schadensfall der ausgezahlte Betrag erhöht. Im Versicherungsschein sollte üblicherweise eine Tabelle beigefügt sein, in der die genauen Verläufe der Progressionsstufen festgeschrieben sind. Der volle Progressionssatz – in unserem Beispiel 300 Prozent – wird also nur bei einer Vollinvalidität gewährt.

Hat der Versicherungsnehmer infolge eines Unfalls einen Invaliditätsgrad von 55 Prozent, stünden ihm also nicht 300 Prozent aus der Progression zu, sondern die laut Versicherungsschein zugeordnete Progressionsstufe. Das könnten zum Beispiel 90 Prozent sein. Dann würden bei einer Grundsumme von 100.000 Euro anders als bei der linearen Vereinbarung (siehe oben aufgeführtes Beispiel mit 55.000 Euro) genau 90.000 Euro ausgezahlt werden.

Grundsumme * Progressionsstufe = Ausgezahlter Betrag
100.000 Euro * 90 Prozent = 90.000 Euro

 

Progression & Invalidität

In der Regel greifen solchen vereinbarten Progressionen erst ab einem Invaliditätsgrad von 25 Prozent.

 

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Beispiel für eine Progression bei einer Unfallversicherung der Gothaer Versicherung. (Quelle: Gothaer Versicherung)

Unfallversicherung sinnvoll für Rentner?

Nicht selten sind Altersgebrechlichkeiten Teil der Ursache für einen Unfall. Einige Versicherer bieten daher Tarife an, bei denen Kapitalleistungen im Schadensfall geringer ausfallen als bei jüngeren Versicherungsnehmern. Der BdV weist jedoch darauf hin:

„Es besteht allerdings ein uneingeschränkter Leistungsanspruch bei altersbedingtem typischem, normalem Verschleißzustand.“


Apropos Tarif, bei einigen Unfallversicherungen für Senioren endet der Vertrag automatisch ab einem bestimmten Alter. So eine Klausel sollte auf keinen Fall im Vertrag stehen. Manche Versicherer weigern sich sogar, Menschen über 75 Jahre gegen einen Unfall privat zu versichern. Hier bleibt einem nichts anderes übrig, als sich bei anderen Versicherungsunternehmen umzuschauen.

Wer eine private Unfallversicherung abschließen möchte, der sollte darauf achten, dass seine persönlichen Lebensweisen berücksichtigt werden. Ist man öfter auf Reisen, sollten auch Gesundheitsschäden über die Unfallversicherung abgedeckt werden. Unterwegs sind solche gesundheitsgefährdenden Szenarien wie Infektionskrankheiten, Insektenstiche oder Tierbisse wahrscheinlicher als in der heimischen Wohnung. Im Umkehrschluss braucht es solche Vereinbarungen nicht, wenn man zum Urlaub nicht in weit entfernte Länder reist.

Die Gesundheit spielt auch bei einer möglichen Medikamenteneinnahme eine Rolle. Kommt es zu einem Unfall, weil ein Medikament das Bewusstsein getrübt hat, sollte auch dafür ein Versicherungsschutz abgeschlossen werden. Gerade bei älteren Menschen ist die Wahrscheinlichkeit höher als bei jüngeren, dass es Vorerkrankungen gibt. Hier sollte der Versicherungsvertrag keine Leistungsminderung bis zu einem Grenzwert von 50 Prozent enthalten.

Der BdV rät auch dazu, dass sich ältere Menschen ein Kapitalwahlrecht in der Versicherung festschreiben lassen. Durch dieses Recht können sich Versicherungsnehmer aussuchen, ob sie die Auszahlung als einmaligen Kapitalbetrag oder als eine Rente bekommen.

Grundsätzliche Tipps zur Unfallversicherung

Bei der Grundsumme und der Progression gibt es einen Rat der Verbraucherschützer, der über alle Generationen hinweg gilt. Die Grundsumme sollte mindestens 100.000 Euro betragen. Es macht keinen Sinn, eine niedrigere Grundsumme mit einer sehr hohen Progression auszuhandeln. Statistisch zeigt sich, dass in der überwiegenden Zahl der Unfälle die Menschen nur in Teilen invalide werden. Daher nutzt eine hohe Progression nicht viel, denn sie setzt meist erst bei hohen Invaliditätsgraden an.

Die Progression selber sollte zwischen 225 bis 350 Prozent festgesetzt werden. Darunterliegende Werte haben nur eine geringe Wirkung auf die Grundsumme; darüberliegende Vereinbarungen verteuern den Tarif für die Unfallversicherung zu sehr.

Finanztest, ein Verbrauchermagazin der Stiftung Warentest, hat im September 2018 einen Testbericht über private Unfallversicherungen veröffentlicht. In diesem Test wurden 117 Tarife miteinander verglichen. Der Testbericht kann kostenpflichtig auf der Internetseite der Stiftung Warentest heruntergeladen werden.

Einen lesenswerten Beitrag hat auch der Verbraucher-Ratgeber „Finanztip“ auf seiner Internetseite veröffentlicht. Allerdings wird daran nicht auf die Belange von Senioren eingegangen. Für die kann eine private Unfallversicherung entgegen der dortigen eher allgemeinen Einschätzung durchaus sinnvoll sein.

Unfallversicherung für Senioren | Empfehlung BdV
Der Bund der Versicherten (BdV) empfiehlt diese Leistungen im Rahmen einer Unfallversicherung für Senioren. (Quelle: basenio.de)

Finanztest, ein Verbrauchermagazin der Stiftung Warentest, hat im September 2018 einen Testbericht über private Unfallversicherungen veröffentlicht. In diesem Test wurden 117 Tarife miteinander verglichen. Der Testbericht kann kostenpflichtig auf der Internetseite der Stiftung Warentest heruntergeladen werden.

Einen lesenswerten Beitrag hat auch der Verbraucher-Ratgeber „Finanztip“ auf seiner Internetseite veröffentlicht. Allerdings wird daran nicht auf die Belange von Senioren eingegangen. Für die kann eine private Unfallversicherung entgegen der dortigen eher allgemeinen Einschätzung durchaus sinnvoll sein.

Lohnt sich für Senioren eine Unfallversicherung?

Der Versicherungsschutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung besteht einzig im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit. Nach dem Arbeitsleben haben Rentner und Pensionäre in der Regel keinen Anspruch mehr auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Daher kann eine private Unfallversicherung insbesondere für aktive Senioren sinnig sein. Wer auch im fortgeschrittenen Alter reist und/oder Sport treibt, bei dem ist das Unfallrisiko höher als bei einer eher passiven Lebensweise.

Die Unfallversicherung sollte dann aber an die persönlichen Lebensweisen angepasst sein und wahrscheinliche Schadensfälle abdecken. Beachten Sie dazu auch die Ratschläge, die wir in unseren Tipps für Senioren geben.

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Profilbild von Steffen Gottschling

Steffen Gottschling ist der leitende Redakteur der Ratgeber-Redaktion. Bevor er 2016 bei basenio.de begann, war er im Rundfunk und in der Online-Redaktion einer regionalen Tageszeitung tätig. Seine Themenschwerpunkte sind die Bereiche Pflege & Recht.

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ich habe eine neue Hüftprothese meine Versicherung will mir deshalb nach 37 Beitragsjahre kündigen rechtens

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