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Anhängerkupplung eintragen | Fahrzeugschein | Kosten | TÜV | nachrüsten

Anhängerkupplung eintragen lassen: Vorschriften bei Fahrzeugschein, TÜV & EU-Zulassung

Anhängerkupplung eintragen | Fahrzeugschein | Kosten | TÜV | nachrüsten
©Yuri Bizgaimer - Fotalia

Muss eine Anhängerkupplung in den Fahrzeugschein eingetragen und vom TÜV abgenommen werden? Und welche Kosten entstehen dabei? Diese und weitere Fragen zum Thema Anhängerkupplung eintragen lassen, beantworten wir in diesem Ratgeber.

| Steffen Gottschling

Wer in Deutschland eine Anhängerkupplung an das Auto baut, muss dies unter bestimmen Umständen in den Fahrzeugpapieren eintragen lassen. Die entsprechenden Regelungen finden sich in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Die Vorschrift lässt allerdings auch einige Ausnahmen zu, die von dieser Pflicht befreien. Doch auch dann müssen gewisse Vorgaben eingehalten werden, damit das Auto den hiesigen Gesetzen entspricht. Worauf es dabei ankommt, haben wir den Geschäftsführer von autoverkaufen.net, Axel Zawischa, gefragt.

Anhängerkupplung eintragen

„Ob man die Anhängerkupplung eintragen muss, erkennt man unter anderem an der Anhängerkupplung selbst“, verrät Axel Zawischa. „Hat die eine EU-Zulassung, muss sie weder von einem Sachverständigen abgenommen noch in den Papieren eingetragen werden, erklärt der Geschäftsführer von autoverkaufen.net.

Die Zulassung erkennt man an den E-Prüfzeichen. Die sind auf der Anhängerkupplung mit einem kleinen Typenschild befestigt. Bei manchen Modellen ist die entsprechende Kennzeichnung direkt eingestanzt.

E-Prüfzeichen

Das E-Prüfzeichen besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem der Buchstabe „E“ und eine Kennzahl zu sehen sind. In unmittelbarer Nähe soll zudem die Genehmigungsnummer sichtbar sein. Weitere Details zum Aufbau des E-Prüfzeichens sind in § 21a StVZO geregelt.

 

E-Prüfzeichen auf Anhängerkupplung
Das E-Prüfzeichen ist rechts neben dem Schraubenkopf sichtbar (siehe rote Pfeilspitze). Die Kennzeichnung „E11“ weist darauf hin, dass die Anhängerkupplung im Vereinigten Königreich hergestellt wurde. (Quelle: Steffen Gottschling)

 

Fehlt die EU-Zulassung auf der Anhängerkupplung, muss ein Sachverständiger die Technik prüfen und amtlich „abnehmen“. Ansprechpartner dafür findet man bei folgenden Überwachungsorganisationen:

  • FKÜ (Freiwillige Kraftfahrzeug-Überwachung)
  • KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger)
  • GTÜ (Gesellschaft für technische Überwachung)

oder bei diesen technischen Prüfstellen:

  • Dekra
  • TÜV (Technischer Überwachungsverein)

 

Mit diesem Gutachten (Teilegutachten) muss man bei der Zulassungsstelle den Einbau eintragen lassen. Der entsprechende Vermerk wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) vorgenommen.

Im Gutachten findet sich auch der Hinweis, wann die Eintragung vorgenommen werden muss. Entweder muss dies unverzüglich oder bei der nächsten „Befassung“ geschehen. Mit letzterem ist gemeint, dass der Fahrzeughalter bei der sich nächsten bietenden Möglichkeit den entsprechenden Eintrag vornehmen lassen kann.

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Kosten für Eintragung

In Deutschland werden die Zulassungsstellen von den Gemeinden, Gemeindeverbänden, Landkreisen und Landratsämtern verwaltet. Die Behörden sind also nicht direkt dem Kraftfahrt-Bundesamt untergeordnet. Dadurch können die Zulassungsstellen ihre eigenen Gebührensätze für die Eintragung einer Anhängerkupplung in die Fahrzeugunterlagen festsetzen.

Wer also beispielsweise in München sein Auto zugelassen hat, kann unter Umständen eine andere Gebühr zahlen, als ein Fahrzeughalter in Berlin. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem jeweiligen Aufwand der Behörde.

 

Übersicht & Adressen aller Zulassungsbehörden in Deutschland

Das Kraftfahrt-Bundesamt führt eine Übersicht aller Zulassungsbehörden in Deutschland. Stand Juli 2019 gibt es deutschlandweit 704 Zulassungsstellen. Hier können Sie die Übersicht mit Adressen kostenfrei als PDF herunterladen: Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden

 

Basenio.de hat einen Kostencheck der Gebührensätze von ausgewählten Zulassungsstellen gemacht. Dabei haben wir die niedrigste Gebühr abgefragt, die anfällt, wenn eine technische Änderung in den Zulassungsbescheinigungen eingetragen werden soll.

 

Zulassungsstelle (Ort)Niedrigste Gebühr (technische Änderung melden)*
Berlin11,00 Euro
Dresden11,40 Euro
Erfurt12,00 Euro
Frankfurt am Main11,40 Euro
Hamburg11,40 Euro
München11,70 Euro

*Angaben ohne Gewähr

Anhängerlast in Zulassungsbescheinigung Teil I

Die Anhängerlast muss in den Fahrzeugunterlagen vermerkt sein. Der entsprechende Eintrag weist dabei die maximale Belastungsgrenze aus, also wie schwer der Anhänger sein darf. In der Zulassungsbescheinigung Teil I sind die Angaben für gebremste und ungebremste Anhänger aufgeführt.

Gebremste & ungebremste Anhänger

Gebremste Anhänger haben ein eigenes Bremssystem und sind daher für höhere Zuglasten freigegeben. Ungebremste Anhänger werden einzig durch die Bremskraft des Autos verlangsamt beziehungsweise gestoppt, weil sie keine eigenen Bremsen haben. Solche Anhänger haben eine niedrigere Belastungsgrenze als gebremste Anhänger.

 

Die „technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg“ ist im Feld „O.1“ definiert. Im Feld „O.2“ findet sich die Angabe „technisch zulässige Anhängelast ungebremst in kg“. Die maximale zulässige Last gilt für den Anhänger samt Gewicht. Für unser Musterauto (Opel Astra | siehe Zulassungsbescheinigung) ist die Grenze auf 1250 kg gesetzt. Würde man also einen 500 kg schweren Anhänger nutzen, dürfte man höchstens noch 750 kg darin transportieren.

 

Zulassungsbescheinigung Teil I Anhängelast
Die Anhängerlast ist in der Zulassungsbescheinigung festgehalten. Hier rot eingerahmt die maximale Anhängelast für einen gebremsten Anhänger, schwarz eingerahmt die maximale Anhängelast für einen ungebremsten Anhänger. (Quelle: Steffen Gottschling)

 

Im Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I kann der Vermerk „ww. AHK lt. EGTG/ABE“ stehen. Der steht für „wahlweise Anhängerkupplung laut EG-Typgenehmigung oder mit Allgemeine Betriebserlaubnis“. Damit ist festgehalten, dass die dort spezifizierten Anhängerkupplungen mit einer EU-Zulassung abnahmefrei an das Auto gebaut werden können. In diesem Fall muss der Fahrzeughalter also keine technische Änderung bei der Zulassungsstelle melden.

 

Allgemeine Betriebserlaubnis mit sich führen

Wenn die zulässige Anhängerkupplung nicht in der Zulassungsbescheinigung vermerkt ist, muss die dafür gültige „Allgemeine Betriebserlaubnis“ auf Verlangen vorgezeigt werden. Daher ist es ratsam, diese im Auto immer bei sich zu haben.

 

Die StVZO gibt eine weitere Grenze für die Anhängerlast bei einem Pkw vor. Durch den § 42 StVZO wird vorgeschrieben, dass das Gesamtgewicht des Anhängers – Summe aus Achslast und Stützlast – höchstens 3.500 kg betragen darf. Ausnahmen dafür gibt es für bestimmte Geländewagen.

Auch die Fahrerlaubnis kann eine Grenze bei der Anhängerlast vorgeben. Wer im Besitz der „Führerscheinklasse B“ ist, darf generell nur Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg (3,5 Tonnen) fahren. Wer den Pkw-Führerschein noch vor 1999 erhielt, kann unter Umständen Fahrzeuge bis zu 7.500 kg (7,5 Tonnen) bewegen. Die ehemalige „Führerscheinklasse 2“ war bis zu dieser Grenze ausgelegt.

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Stützlast & Anhängelast

Bei dem „Auto-Anhängsel“ wird grundsätzlich auch zwischen Stützlast und Anhängelast unterschieden. Bei der Stützlast geht es um die Belastung, die von oben auf die Anhängerkupplung wirkt. Das kann zum Beispiel ein Fahrradträger sein, der auf ihr befestigt ist. Auch hier findet sich in der Zulassungsbescheinigung Teil I eine maximale Lastenangabe. Der entsprechende Vermerk ist im Feld 13 definiert. Für unser Musterauto ist die Stützlast der Anhängerkupplung auf 75 kg begrenzt.

Die Anhängelast hingegen gibt an, wie schwer ein zu ziehendes Gefährt sein ist. Die folgende Grafik verbildlicht die jeweilige Lastangabe.

 

Stützlast & Anhängelast
Die Stützlast und die Anhängelast. (Quelle: basenio.de)

 

Fazit

Hat eine Anhängerkupplung ein E-Prüfzeichen, braucht sie nicht durch einen Sachverständigen abgenommen und durch die Zulassungsbehörde eingetragen werden. Dennoch ist es ratsam, die allgemeine Betriebserlaubnis der Anhängerkupplung im Auto bei sich zu haben. Bei Verkehrskontrollen sollte man die Unterlagen vorzeigen können.

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Profilbild von Steffen Gottschling

Steffen Gottschling ist der leitende Redakteur der Ratgeber-Redaktion. Bevor er 2016 bei basenio.de begann, war er im Rundfunk und in der Online-Redaktion einer regionalen Tageszeitung tätig. Seine Themenschwerpunkte sind die Bereiche Pflege & Recht.

Kommentare


Ich muss für mein Auto (Skoda Octavia) eine Auflastung der Anhängelast vornehmen lassen. Irgendwie scheitere ich aber an der Bürokratie die dahinter steht. Mir ist bekannt, dass es bei vielen anderen funktioniert hat. Wo kann man sich denn hinwenden, wenn es einem der TÜV und die Dekra doch etwas schwer machen?
Danke

Sehr gut geschrieben
Alles fragen die ich hatte mit einem Bericht abgeklärt. Danke

Hallo, wir haben ein Fzg. in Deutschland erworben welches dort auch erstzugelassen wurde (Mietfahrzeug). Werkseitig war das Fzg. komplett mit elektrischer AHK. Im Fahrzeugschein nicht vermerkt. Die italienischen Behoerden haben die AHK nicht eingetragen was in Italien Pflicht ist. Angeblich weil das in den deutschen Papieren nicht drin war. Aber laut Fzg. Identnr. (Fahrgestellnummer) muss doch die italienische Behoerde in der Lage sein alle Ausstattungen, welche werkseitig verbaut sind zu erfassen. Wie ist hier die Regelung/Rechtslage auf EU Ebene? Herzlichen Dank!

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Eine ansprechende, informative und sehr gut gegliederte Darstellung!
Alles notwendige in Sachen AHK habe ich aus der Beschreibung mitnehmen können.

Besten Dank und weiter so!

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