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Verhinderungspflege | Verhinderungspflegegeld | Höhe

Verhinderungspflege Höhe: So hoch ist der Anspruch/Betrag für die Pflege

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Wie viel Verhinderungspflege steht Pflegebedürftigen pro Jahr zu? Tipps, wie sich das Verhinderungspflegegeld durch Kombination mit den Geldern aus der Kurzzeitpflege erhöhen lässt.

| Axel Zawischa

Keinem Pflegenden ist es möglich, rund um die Uhr pflegebedürftige Angehörige, Nachbarn oder Bekannte zu versorgen. Wenn der Pflegende die Pflege nicht ausführen kann, weil er selbst verhindert ist durch Krankheit, Urlaub oder eigene Termine, dann können die Pflegedienstleister im Rahmen der Verhinderungspflege die Aufgaben übernehmen.

Verhinderungspflege Höhe

Wenn Sie Ihren Angehörigen bereits seit mindestens sechs Monaten zu Hause pflegen, haben Sie rechtlichen Anspruch auf Entlastungsleistungen. Dies gilt beispielsweise im Falle einer Krankheit oder wenn Sie in den Urlaub fahren möchten. In diesen Fällen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Vertretung der Pflegeperson für 28 Tage in Höhe von maximal 1.612 € im Kalenderjahr.

Statt der Ersatzpflege kann auch die vorübergehende Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung erfolgen. Diesen Zeitraum müssen Sie nicht zusammenhängend in Anspruch nehmen, sondern können ihn in einzelne kürzere Etappen aufteilen. Wenn Angehörige also einen Urlaub machen wollen oder einfach eine Auszeit zur Erfüllung eigener Wünsche und Bedürfnisse brauchen, dann springen Pflegedienstleister für sie ein.

Auch die ständige Ergänzung deren Pflege ist durch Pflegedienste möglich. Dies kann stundenweise (8 Stunden/ Tag), tagsüber oder über mehrere Wochen im Jahr erfolgen. Wir beraten gern auch über die Möglichkeiten der Tagespflege.

Die Verhinderungspflege kann dabei längstens für 6 Wochen in Anspruch genommen werden. Die Leistung kann jedoch erst beantragt werden, wenn man mindestens ein halbes Jahr einen Pflegegrad hat.

Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege

Die Leistungen der Verhinderungspflege betragen 1.612 € pro Jahr. Gleichzeitig kann die Hälfte aus dem Anspruch für Kurzzeitpflege mit genutzt werden. Das heißt der Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege beträgt insgesamt 2.418 € (Hälfte Kurzeitpflege = 806 € + 1.612 €).

Jeder Gast hat 201 € pro Monat für die Verhinderungspflege zur Verfügung. Dies errechnet sich aus: Gesamtbetrag im Jahr 2.418 € geteilt durch 12 Monate. Der Zuschuss für Verhinderungspflege kann mit bis zu 806 € (14 Tage) für Kurzzeitpflege aufgestockt werden, wenn diese Summe noch nicht für Kurzzeitpflege im laufenden Jahr ausgegeben wurde. Damit sind maximal 6 Wochen (42 Tage) Verhinderungspflege im Jahr möglich.

Wichtig ist auch zu wissen, dass der Zeitraum, in dem Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, nicht auf den Anspruch der Kurzzeitpflege angerechnet wird.

Das heißt, auch wenn Sie die Verhinderungspflege in einem Jahr vollständig in Anspruch genommen haben, können Sie die Kurzzeitpflege unter den gegebenen Voraussetzungen nach wie vor beantragen. Anders sieht es aus, wenn die beiden Angebote miteinander kombiniert werden.

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