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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | Antrag | beantragen | 40 Euro

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Tipps zum Antrag auf 40 Euro bei Ihrer Pflegekasse

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | Antrag | beantragen | 40 Euro
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Tipps zum Antrag für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. So erhalten Sie monatlich 40 Euro von Ihrer Pflegekasse.

| Steffen Gottschling

Für Pflegebedürftige gibt es Unterstützungen, welche die heimische Pflege erleichtern sollen. Um über alle möglichen Leistungen im Bilde zu sein, sollte man sich beraten lassen. Dafür gibt es mehrere Anlaufstellen, die auch zu Kostenübernahmen bei Pflegehilfsmitteln Auskunft geben können.

So können sich Pflegebedürftige und deren Angehörige in Pflegestützpunkten über ihre Ansprüche informieren. Wir empfehlen auch eine kostenfreie Beratung bei einem Experten in Sachen Pflege.

Was sind Pflegehilfsmittel?

In § 40 SGB XI (Sozialgesetzbuch) ist definiert, was Pflegehilfsmittel ausmacht. Dort heißt es, dass man Anspruch auf solche Mittel hat, „die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen“.

Ist eine dieser drei Bedingungen erfüllt, können die Kosten für solche Mittel als Pflegehilfsmittel durch die Kasse übernommen werden. Weitere Voraussetzung ist, dass das jeweilige Hilfsmittel nicht bereits durch die Krankenkasse oder einen anderen Kostenträger bezahlt wird.

Die Pflegekassen bezahlen also Pflegebedürftigen auf Antrag bestimmte Hilfsmittel. Doch welche sind das ganz genau? Dafür gibt es den Pflegehilfsmittel-Katalog – oder auch Pflegehilfsmittel-Verzeichnis genannt – der ganz konkret Produkte benennt. Der Katalog wird durch den Spitzenverband Bund der Pflegekassen geführt - GKV (Spitzenverband Bund der Krankenkassen). Das Hilfsmittelverzeichnis kann man online einsehen und dort über die Produktsuche das jeweilige Produkt und den zugehörigen Hersteller finden.

Der Pflegehilfsmittel-Katalog umfasst fünf Produktgruppen (PG):

  • PG 50: Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
  • PG 51: Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene
  • PG 52: Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung/Mobilität
  • PG 53: Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden
  • PG 54: Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel


Die PG 50, 52 und 53 sind technische Hilfsmittel wie Rollatoren, Hörhilfen etc., die gebraucht werden. Die PG 51 und 54 hingegen sind Pflegehilfsmittel, die verbraucht werden. Hier sind unter anderem Hygieneartikel, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel benannt, die von den Kassen für Pflegebedürftige bezahlt werden.

 

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Desinfektionsmittel gehören zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch (PG 54). (Quelle: © Robert Kneschke - Fotolia)

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Speziell für die Produkte in der PG 54, also den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln, gibt es gesonderte Konditionen. Im Gegensatz zu Regelungen bei anderen Hilfsmitteln benötigen Pflegebedürftige hier kein ärztliches Attest, um die Mittel zu beziehen. Das heißt, man beantragt die Kostenübernahme direkt bei seiner Pflegekasse, ohne dafür vorher den Arzt zu konsultieren.

Allerdings werden die Kosten nicht beliebig hoch von den Kassen übernommen. In § 40 Abs. 2 SGB XI ist die Höchstgrenze auf 40 Euro monatlich festgelegt. Außerdem heißt es dort: „Die Leistung kann auch in Form einer Kostenerstattung erbracht werden.“

Gibt man mehr als 40 Euro für solche Pflegehilfsmittel aus, muss man für alle Beträge, die darüber liegen, selber aufkommen. Bezieht man also solche Mittel für 54,50 EUR, können die Kosten von 40 Euro von der Kasse übernommen werden, die restlichen 14,50 Euro muss man selber bezahlen.

Die Pflegehilfsmittel aus der PG 54 sollen auch das Verbrauchs-Charakteristikum erfüllen, dass sie aufgrund der Beschaffenheit des Materials oder aus Hygienegründen nur einmalig verwendet werden können. So ist es durchaus schlüssig, dass die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel monatlich bestellt werden können. Doch wie kann man solche Pflegehilfsmittel beantragen?

Antrag & Tipps Kostenübernahme

Wer die Pflegehilfsmittel aus der PG 54 bestellen möchte, stellt für die Kostenübernahme einen formlosen Antrag bei seiner Pflegekasse. Die sind meist auch bei der jeweiligen Krankenversicherung des Versicherten untergeordnet. Fragen Sie also bei Ihrer Krankenversicherung nach, wo Sie den Antrag einreichen können.

Da der Antrag formlos gestellt werden kann, haben viele der Händler eigene Antragsformulare. Auch bei den Pflegekassen können sich Interessierte einen solchen Antrag holen. Im Formular müssen persönliche Daten des Pflegebedürftigen (Name, Geburtsdatum, Anschrift, Pflegekasse & Versichertennummer) und die gewünschten Pflegehilfsmittel angegeben werden.

Versicherung, Vertrag
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können sich bei kommunalen Pflegestützpunkten über Zuschüsse und Förderung bei der Pflege informieren. (Quelle: © StockPhotoPro - Fotolia)

 

Die Kassen übernehmen die Kosten für diese Pflegehilfsmittel, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bedürftige muss einen anerkannten Pflegegrad haben. Des Weiteren muss er entweder in seiner Wohnung, in einer Senioren-WG oder in einer Einrichtung für betreutes Wohnen leben. Zuletzt ist die Kostenübernahme an die Bedingung geknüpft, dass die Pflege privat durch Angehörige, Bekannte oder Freunde geleistet wird. Darunter gehören zum Beispiel auch Leistungen im Rahmen der Seniorenhilfe.

Basenio.de hat beim GKV nachgefragt, ob Kassen auch die 40 Euro erstatten, wenn ein professioneller Pflegedienst sich um den Bedürftigen kümmert. Ein Sprecher ließ uns wissen: „Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sollen die Pflege erleichtern und schützen „die private Pflegeperson“.

Benötigt der Pflegedienst zur Durchführung seiner pflegerischen Tätigkeit zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (z. B. Schutzschürzen, Handschuhe, Mundschutz), muss er diese selber beschaffen, weil es sich dann um notwendige Betriebsmittel handelt. Wird der Pflegebedürftige ausschließlich vom Pflegedienst betreut, kann das bedeuten, dass der Pflegebedürftige selbst den Anspruch nicht geltend machen kann. Das ist aber für jeden Einzelfall zu prüfen.

Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können auf Antrag bei der Pflegekasse in Höhe von 40 Euro monatlich erstattet werden. (Quelle: eigene Darstellung)


Gerade der letzte Satz zeigt, wer ganz sicher sein will, dass seine Kosten für die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von der Kasse übernommen werden, sollte einen Antrag im Vorfeld stellen. Erst wenn die Pflegekasse dem Antrag zustimmt, kann man sicher sein, dass die Kosten erstattet werden. Allerdings kann man einen solchen Antrag auch im Nachgang einer Bestellung einreichen. Bis zur möglichen Zustimmung bleibt jedoch das Risiko, dass die Kasse den Antrag ablehnt und man für die Kosten selber aufkommen muss.

Ändert man die Lieferleistung nicht, also die bestellten Produkte laut Antrag, braucht man in der Regel keinen weiteren Antrag für die Kostenübernahme stellen. Einmal gestellt, kann man fortan monatlich seine Pflegehilfsmittel beziehen und bekommt sie von der Kasse bezahlt. Es gibt allerdings auch Ausnahmefälle, bei denen die Kassen die Kostenerstattung nur auf bestimmte Zeit genehmigen. Ist diese Zeit abgelaufen, kann man einen neuen Antrag stellen.

Viele Händler von Pflegeprodukten bieten speziell für diese 40-Euro-Kostenerstattung sogenannte Pflegepakete an. Drogerien, Sanitätshäuser und Versand-Apotheken führen entsprechende Produkte.

Online bestellen

Basenio.de erkundigte sich beim medizinischen Fachhändler und Sanitätshaus SERIMED, einem Kooperationspartner unseres Online-Portals, ob und wie man Pflegepakte online bestellen kann. Über die Internetseite des Unternehmens kann ein Formular für solche Pflegepakte heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Das ausgefüllte Formular kann man per Post oder online an SERIMED schicken, die dann alles Weitere übernehmen. Auch auf der Internetseite des GKV kann der Vertrag für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel online gestellt werden.

Auf Nachfrage gibt man bei SERIMED den Tipp, immer einen Antrag zu stellen, wenn man Pflegehilfsmittel beziehen möchte. Aus der Praxis weiß man, dass ohne einen Antrag Probleme entstehen können. Man kann auch mit langen Warte- und Bearbeitungszeiten bei den Anträgen rechnen.

Wir fragten bei SERIMED nach, ob man dort Probleme aus der Bestellpraxis kennt. „Mit Anträgen gibt es kein Problem. Es gibt jedoch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die genehmigungspflichtig sind. Hier gibt es kassenabhängige Unterschiede“, gibt man uns zu verstehen. Werden solche Pflegehilfsmittel bestellt, sollte man sich vorher bei seiner Kasse informieren, ob diese die Kosten übernimmt.

Pflegepaket, SERIMED
Das Bestellformular für die SERIMED-Pflegepakete. (Quelle: SERIMED)

 

Fazit

Pflegebedürftige können im Wert von 40 Euro monatlich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bestellen. Die Kosten dafür übernehmen die Pflegekassen. Die Anträge und Bestellformulare können in der Regel formlos bei den Pflegekasssen eingereicht werden. Dienstleister wie Sanitätshäuser bieten sogenannte Pflegepakete an, die solche Pflegehilfsmittel beinhalten.

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Steffen Gottschling ist der leitende Redakteur der Ratgeber-Redaktion. Bevor er 2016 bei basenio.de begann, war er im Rundfunk und in der Online-Redaktion einer regionalen Tageszeitung tätig. Seine Themenschwerpunkte sind die Bereiche Pflege & Recht.

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