Krankentransport Kostenübernahme | Krankenkasse | Pflegeversicherung | Rentenversicherung

Wer zahlt den Krankentransport? Tipps zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse, Pflegeversicherung & Rentenversicherung

Krankentransport Kostenübernahme | Krankenkasse | Pflegeversicherung | Rentenversicherung
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Wer zahlt einen Krankentransport? Basenio.de, das Onlineportal für die Generation 50plus, zeigt Ihnen, wann Krankenversicherung, Pflegekasse oder Rentenversicherung die Kosten übernehmen.

| Isabelle Kocher

Ein Krankentransport kann auch als Krankenbeförderung bezeichnet werden und wird mit einem Krankentransportwagen oder alternativ einem Notfallkrankenwagen beziehungsweise einem Rettungswagen durchgeführt. Begleitet wird dieser von ausgebildetem Rettungsfachpersonal, da er als eine Variante der Rettungsdienste verstanden werden kann.

Laut dem Normblatt DIN 13050 zum Rettungswesen wird der Krankentransport definiert als „ein Transport, der die Beförderung von Erkrankten, Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind und die fachgerechte Betreuung in einem Krankenkraftwagen durch dafür qualifiziertes Personal umfasst“.

Krankentransport & Fahrdienste

Ein Krankentransport ist eine medizinisch notwendige Verlegung eines nicht akut Verletzten bzw. nicht schwer Erkrankten. Für den Transport benötigt der Betroffene ein spezielles Kraftfahrzeug, da er auch dessen besondere Ausstattung oder die Betreuung des Fachpersonals angewiesen ist. Außerdem beschreibt der Krankentransport eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, sodass anfallende Kosten von diesem übernommen werden, wenn der Transport medizinisch bedingt und notwendig ist.

Patientenfahrdienste werden häufig auch als nichtqualifizierte Krankentransporte bezeichnet, was bereits impliziert, dass nur geringere Anforderungen an Personal und Ausrüstung gestellt werden können. Das bedeutet, dass weder während der Fahrt eine medizinische Betreuung erfolgt, noch eine spezielle medizinische Ausstattung vorhanden ist. Im Vergleich zu Krankentransporten sind Patientenfahrdienste deutlich günstiger, die Kosten werden jedoch auch nur in Ausnahmefällen von der Krankenkasse übernommen.

Behindertenfahrdienste werden teilweise von der Sozialhilfe übernommen jedoch nicht von der Krankenversicherung. Zudem können diese Fahrdienste nur von schwerbehinderten Personen in Anspruch genommen werden, denen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zugemutet werden kann.

Im folgenden Video erklärt der VdK, Deutschlands größter Sozialverband, in welchen Fällen und wie die Kosten für einen Krankentransport übernommen werden.

Youtube Video Krankenfahrt: Wer zahlt die Kosten? UT

Krankenfahrt: Wer zahlt die Kosten? UT

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Kostenübernahme der Krankenkasse

Fast immer ist die gesetzliche Krankenversicherung der richtige Ansprechpartner, wenn es um die Kostenübernahmen von Krankentransporten geht. Dies ist im § 60 des fünften Sozialgesetzbuches geregelt. Darin steht welches Fahrzeug für den Transport eingesetzt wird und dass die Kosten notwendiger Krankentransporte von der Krankenversicherung übernommen werden.

Diese Transporte werden zuvor von einem Arzt verordnet, wenn der Senior während der Fahrt von qualifiziertem Personal betreut werden muss. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen nur von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt werden, wenn sie im Vorfeld vom Arzt verordnet und mit der GKV genehmigt wurden.

Die Höhe der möglichen Kostenübernahme regelt der Gesetzgeber in § 61 SGB V. Dort heißt es:

Zuzahlungen, die Versicherte zu leisten haben, betragen 10 vom Hundert des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels. Als Zuzahlungen zu stationären Maßnahmen werden je Kalendertag 10 Euro erhoben. Bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege beträgt die Zuzahlung 10 vom Hundert der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung. Geleistete Zuzahlungen sind von dem zum Einzug Verpflichteten gegenüber dem Versicherten zu quittieren; ein Vergütungsanspruch hierfür besteht nicht.

Kostenübernahme der Rentenversicherung

Obwohl die Krankenversicherung in den meisten Fällen für die Kostenübernahme zuständig ist, werden manche Krankentransporte auch von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt. Diese ist zuständig für die Transportkosten, die bei der Verlegung in eine Rehabilitationsklinik anfallen.

Die DRV übernimmt dabei die Hin- und Rückfahrtkosten inklusive der Gepäckbeförderung. Werden für den Transport öffentliche Verkehrsmittel benutz zahlt die DRV jeweils den günstigsten Fahrpreis für die Verbindung, bei einem Transport mit einem PKW jeweils eine Wegstreckenentschädigung für die gefahrenen Kilometer. Dauerte die Reha länger als acht Wochen, so werden zusätzlich zweimal im Monat die Kosten für eine sogenannte Familienheimfahrt erstattet.

Kostenübernahme der Pflegekasse

Für die Fahrtkosten, die bei einem Transport ins Pflegeheim entstehen, kann bei der Pflegekasse ein Antrag auf Kostenerstattung gestellt werden. Diese Fahrtkosten können nach § 45b des elften Sozialgesetzbuches zur sozialen Pflegeversicherung als zusätzliche Betreuungsleistungen ausgegeben werden. Eine Kostenübernahme ist nur möglich, wenn ein Pflegegrad zugeteilt wurde, doch selbst dann werden die Kosten nicht immer erstattet.

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Kommentare


Hallo, meine Schwiegereltern sind seit einiger Zeit im Pflegeheim des ASB in Dahlen. Nun mussten Sie des Öfteren zu einem Arzt (Augenarzt, Ohrenarzt, Kardiologe, etc.) Als wir die Rechnungen für diese Fahrten bekommen haben sind wir fast umgefallen vor Schreck !
Pro Fahrt sind Kosten in Höhe von ca. 150,00 € angefallen !
Meine Schwiegermutter hat Pflegestufe 2 und mein Schwiegervater Pflegestufe 3 (vorläufig die 2)
Nun hieß es, dass der Arzt die Verordnung falsch ausgestellt hat (was meine Schwiegereltern ja nicht wussten und wir auch nicht) Durch diese Verordnung hätten Sie das Geld wieder zurück erstattet bekommen.
Der Arzt weigert sich leider diese Verordnungen Rückwirkend auszustellen. ( Obwohl er von den Pflegestufen meiner Schwiegereltern wusste hat er die Falsche Verordnung/Fahrschein ausgestellt)
Und die Krankenkasse zahlt kein Geld zurück solange diese Verordnung nicht vorliegt.
Somit befinden wir uns in einer Zwickmühle was sehr Ärgerlich ist.

LG Heinz

Als meine Tante krank war und oft ins Krankenhaus musste, wurde sie mit Krankentransport zum Arzt und zurück gebracht. In ihrem Fall hat die Kasse alle Kosten abgedeckt. Gut zu wissen, dass auch die Kosten für eine Familienheimfahrt erstattet werden können.

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