Essen auf Rädern | Kostenübernahme | Pflegerversicherung | Pflegegrad

Essen auf Rädern: Kostenübernahme durch Pflegeversicherung für Menschen mit Pflegegrad?

Essen auf Rädern | Kostenübernahme | Pflegerversicherung | Pflegegrad
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Für das "Essen auf Rädern" kann es Zuschüsse geben. Doch wie sind die Regelungen für die Kostenübernahme bei Senioren und Pflegebedürftigen?

(aktualisiert am: 05.03.2024) | Axel Zawischa

Essen auf Rädern ist zunächst grundsätzlich ein kostenpflichtiger Service. Unter bestimmten Umständen können Bedürftige jedoch einen finanziellen Zuschuss erhalten. Basenio.de, das Onlineportal für die Generation 50plus, zeigt Ihnen, wer Unterstützung erhalten kann und wie sich die Hilfe beantragen lässt. Dabei nehmen wir einen besonderen Blick auf die Möglichkeiten für Senioren und Pflegebedürftige.

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Kosten für Essen auf Rädern

Die Hauptmahlzeiten werden bei Essen auf Rädern häufig durch Vorspeisen oder Desserts sowie Kuchen, Abendbrot und Getränke ergänzt. Dabei kann alles individuell zusammengestellt werden, um so verschiedene Geschmäcker zufriedenzustellen und einen größeren oder kleineren Hunger zu stillen. Meist umfasst der Speiseplan aus diesem Grund ebenfalls Spezialkost wie vegetarische, salzarme, leicht bekömmliche, lactosefreie oder pürierte Speisen sowie Diabetikerkost.

Der Kunde kann bei der Bestellung üblicherweise im Voraus aus einem Plan wählen und sich so sein Mittagessen der kommenden Tage zusammenstellen. In einem vereinbarten Zeitfenster werden die Speisen daraufhin täglich geliefert. Viele Einrichtungen versorgen die Senioren auch gerne an Wochenenden und Feiertagen und werben mit einer zuverlässigen Lieferung an 365 Tagen im Jahr. Kurzfristige Stornierungen oder Umbestellungen sind dabei meist kein Problem.

Die tägliche Lieferung des frischen Essens erfolgt in Alubehältern, Kunststoffschalen oder auf Porzellangeschirr. Alternativ dazu kann auch Tiefkühlkost geordert werden. Diese wird für mehrere Tage bestellt und dann eigenständig zu Hause aufgewärmt. Je nach Anbieter, Service und Gericht schwanken die Preise pro Hauptmahlzeit dabei üblicherweise zwischen 4,50 Euro und 7,00 Euro. Bei Spezialkost können die Kosten etwas höher liegen.

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Testberichte zu Essen auf Rädern

Viele Betroffene oder Angehörige finden sich jedoch bei der großen Menge potentieller Lieferanten nur schwer zurecht. Um sich von guter Essensqualität und zuvorkommendem Lieferservice zu überzeugen, ist es deshalb empfehlenswert, ein Probeessen anzufordern.

Neben den sozialen Einrichtungen wie Pflegeheimen oder Krankenhäusern bieten häufig auch lokale Gasthöfe oder Metzger Essen auf Rädern an. Am besten ist es deshalb, von unterschiedlichen Unternehmen ein Probeessen zu bestellen, um diese anschließend miteinander vergleichen zu können.

Haben Sie Schwierigkeiten, sich bei den unübersichtlichen Internetseiten der Anbieter zu orientieren, so scheuen Sie nicht, sich direkt an diese zu wenden. Fragen Sie telefonisch nach den Lieferzeiten, Spezialmenüs oder kleineren Portionen und lassen Sie sich Informationsmaterial zuschicken. Ein hilfreicher Tipp ist es außerdem, sich eine Wärmebox zu sichern. Bei den Lieferanten kann sich der Kunde eine Styroporbox für zu Hause organisieren, um so das Essen länger warm zu halten.

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Sollten Sie nicht mehr mit den Mahlzeiten zufrieden sein, so können Sie jederzeit den Anbieter wechseln. Da für die Essenslieferung meist kein Vertrag abgeschlossen wird, ist eine Kündigung nicht nötig. Der Wechsel zu einem anderen Bringdienst kann demnach schnell und unkompliziert erfolgen.

Die Verbraucherzentrale hat auf ihrer Internetseite einen sehr ausführlichen Ratgeber-Beitrag, der Tipps enthält, wie man einen guten Anbieter für das Essen auf Rädern in seiner Nähe findet. Die Stiftung Warentest hatte 2011 sechs Berliner Anbieter für diesen Service getestet. Im Test hatte der Gloria Menü-Bringdienst mit der Note 2,5 am besten abgeschnitten. Leider gibt es keine aktuelleren Testberichte, die von seriösen und unabhängigen Vergleichsportalen durchgeführt worden.

Kostenübernahme Pflegeversicherung & Sozialamt

Der Gesetzgeber sieht keine ausdrücklichen Zuschüsse oder eine Kostenübernahme für Pflegebedürftige vor. Die Kosten für Essen auf Rädern müssen daher unabhängig eines Pflegegrads selber getragen werden. Es gibt allerdings vereinzelt Kommunen und Landkreise, die ab Pflegegrad 2 einen Zuschuss geben. Informationen zu der möglichen Unterstützung erhält man bei den Servicestellen der jeweiligen Sozialverwaltung vor Ort.

Pflegebedürftige dürfen die Kosten für Essen auf Rädern auch nicht über den Entlastungsbetrag bezahlen. Die Pflegeversicherungen erkennen die Leistung nicht als übernahmefähig an.

Zuschüsse sind durch das Sozialamt möglich, wenn beim Antragsteller bestimmte Kriterien erfüllt sind. Diese Voraussetzungen werden in § 30 Abs. 5 SGB XII benannt. Danach wird unter anderem ein "Mehrbedarf" anerkannt, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen auf eine besondere Ernährung angewiesen ist. Damit ist eine Ernährung gemeint, die von allgemeinen Ernährungsempfehlungen abweicht. Entstehen demjenigen dadurch überdurchschnittlich hohe Kosten, kann er einen Zuschuss durch das Sozialamt erhalten.

Anbieter für Essen auf Rädern

Etwa 2.000 Anbieter teilten sich im Jahre 2004 den Markt für Essen auf Rädern. Insgesamt wurden 320.000 Menschen von 700 Privatunternehmen und 1.300 Anbietern in sozialen Trägerschaften versorgt. Zu den etablierten Anbietern gehören:

  • Arbeitwohlfahrt (Wohlfahrtsverband)
  • Caritas (Wohlfahrtsverband)
  • Malteser (Wohlfahrtsverband)
  • DRK (Wohlfahrtsverband)
  • Apetito (Privatunternehmen)
  • Hofmann Menüservice (Privatunternehmen)
  • Menüservice Meyer (Privatunternehmen)
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Zur Geschichte: Essens auf Rädern

Seinen Anfang nahm Essen auf Rädern (engl. Meals on wheels) in den 1940er Jahren in England. Damals lieferten Frauen der Wohlfahrtorganisation "Women’s Voluntary Service" die ersten Mahlzeiten an alte oder pflegebedürftige Menschen aus.

Zwanzig Jahre später kam diese Errungenschaft auch nach Deutschland und verbesserte die Lebensqualität vieler Senioren. Der soziale Dienst hatte die möglichst schnelle, tägliche Versorgung alter und kranker Menschen mit warmem Essen zum Ziel. Damit diese auch an Wochenenden und Feiertagen garantiert werden konnte, wurden zudem tiefgekühlte Mahlzeiten auf den Markt gebracht.

Diese können bereits im Vorfeld aus einem Menüplan ausgesucht und bestellt werden. Vor dem Verzehr müssen sie lediglich aufgewärmt werden. Eine weitere positive Entwicklung nahm Essen auf Rädern im Jahre 2010 an, als dessen Qualitätsstandart von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) erarbeitet wurde.

Ziel dessen war es, sowohl die Qualität der Speisen als auch den Service der Lieferanten zu verbessern. Der Mahlzeitendienst ist deshalb heutzutage nicht nur flächendeckend verfügbar, sondern auch zertifiziert für Hersteller und Verteiler.

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Kommentare


Ob bei Apetito im Brüchköbel bekommt man auch Zuschuß auf essenaufrede Zuschuß vom Sozialamt

Sehr geehrte Frau Lorenz, basenio.de ist kein Anbieter für einen solchen Service. In unserem Ratgeber informieren wir lediglich über diese Dienstleistung. Am Ende des Beitrags haben wir einige überregionale Anbieter genannt, die einen solchen Service anbieten.

hallo ihr wollte fragen ob ihr essen auf räder anbietet

Toller Artikel! In der Schule meines Sohnes liefert Meyer Menü (http://www.meyer-menue.de/) auch frisches Essen auf Rädern und er ist begeistert. Das Essen liefern lassen ist meiner Meinung nach nicht nur ein Mehrwert für Senioren. An stressigen Tagen nutze ich den Service auch ganz gerne mal. Die Essen haben absolut nichts mit dem gemein, wie man es sich vorstellt!

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