Augen lasern | Krankenkasse | Kostenübernahme

Augen lasern: Tipps & Informationen zur Kostenübernahme der Krankenkasse

Augen lasern | Krankenkasse | Kostenübernahme
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Übernehmen Krankenkassen die Kosten fürs Augenlasern und welche Augenlaser-Zentren sind empfehlenswert? In diesem Ratgeber erfahren Sie es.

(aktualisiert am: 05.01.2023) | Leonie Zahn

Wie ist die Kostenübernahme für das Augenlasern in Deutschland geregelt? Basenio.de, das Onlineportal für die Generation 50plus, gibt Ihnen einen Überblick. So können gesetzlich Versicherte und Privatversicherte Unterstützung durch ihre Krankenkasse erhalten.

Augenlasern & Krankenkasse

Aufgrund der Kosten für eine Augenlaser-OP ist das Thema „Augenlasern & Kostenübernahme durch die Krankenkasse“ für viele Patienten präsent. Schließlich können deren Erstattungen die Kosten für den Einzelnen senken.

Für Brillen oder Kontaktlinsen wird häufig eine finanzielle Unterstützung angeboten, doch für eine Augenlaser-OP ist ein individueller Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse notwendig.

Gesetzliche Krankenkassen

Nahezu alle gesetzlichen Krankenkassen bezahlen standardmäßig keine klassische Augenlaser-OP. Im grundsätzlichen Vertrag einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Kostenübernahme einer Augenlaser-OP nicht enthalten. Das liegt daran, dass gesetzliche Krankenversicherungen eine Augenlaser-OP nicht als medizinisch notwendig erachten. Augenlasern wird als Schönheits-OP oder Lifestyle-OP eingeordnet. Letztendlich kann der Patient schließlich auf eine Brille oder Kontaktlinsen zurückgreifen. Außerdem seien die Folgen einer solchen OP noch nicht ausreichend erforscht worden, gibt man dort zu verstehen.

Es gibt aber auch Gegenstimmen. Die argumentieren, dass eine Augenoperation per Laser langfristig große Vorteile hat und dadurch auf andere Sehhilfen verzichtet werden kann. Laser-chirurgische Eingriffe verursachen für die Krankenkasse nur einmalig Kosten, wenn der Patient nach dem Eingriff geheilt ist. Durch das Tragen von Brillen oder Kontaktlinsen fallen auf der anderen Seite ständig Folgekosten an – auch für die Krankenkassen.

Nur in sehr seltenen Fälle sind gesetzliche Kassen dazu bereit, die Kosten der Laser-Operation zu übernehmen. Die Ausnahmefälle sind:

  • Der Patient hat eine Unverträglichkeit gegen Kontaktlinsen
  • Der Patient hat eine Unverträglichkeit gegen Brillen

In diesen Fällen entsteht eine medizinische Notwendigkeit, da nicht auf Alternativen zurückgegriffen werden kann, deren Kosten gesetzliche Krankenkassen übernehmen. Ob die Kassen die Kosten vollständig oder nur zum Teil übernehmen, hängt am Ende jedoch wieder von verschiedenen Faktoren ab.

Private Krankenkassen

Auch bei privaten Krankenkassen ist in Sachen Augenerkrankungen und Sehfehler eine Kostenübernahme schwierig. Und dies obwohl eine private Krankenversicherungen deutlich mehr Leistungen hat und mehr Kosten übernimmt als eine Gesetzliche.

Wichtig ist, sich bereits im Vorfeld zu informieren, welche Kosten zum Teil oder komplett übernommen werden. Allgemein gilt, dass Augenlaser-OP-Kosten nicht zu den Basis-Leistungen einer privaten Krankenkasse gehören. Es ist darauf zu achten, in welcher Gesundheitskasse Sie sind und ob im Vertrag Hinweise zu einer Augen-OP festgehalten wurden.

Im Internet kursieren immer mehr Berichte darüber, welche Krankenkassen wann, wie und welche Kosten übernommen oder nicht übernommen haben. Zusammenfassend werden die meisten Urteile aufgrund fehlender medizinischen Notwendigkeit abgelehnt (vor allem HanseMerkur argumentieren mit diesem Punkt gegen eine Kostenübernahme). Einige Urteile können Sie hier nachlesen.

In Unisextarifen (geltend ab dem 21.12.2012) der Privatkassen ist die Erstattung der Kosten für reaktive Chirurgie (Behandlungs-/ Operationsmethoden welche eine Sehschwäche korrigieren) meist schon genannt. In den Tarifen sind gewisse Formulieren enthalten, auf welche der Versicherte achten sollte:

  • Frühestens x Jahre nach Vertragsbeginn
  • Maximal x Euro pro Auge
  • Bei medizinischer Notwendigkeit und Vorliegen folgender Voraussetzungen…

Fakt ist trotz neuer Tarife, dass Sie auch bei einer Privaten bessere Chancen auf eine Kostenübernahme haben, wenn eine medizinische Notwendigkeit (Unverträglichkeit gegen Kontaktlinse/Brille) vorliegt.

Der Bundesgerichtshof urteile zu diesem Thema erneut am 29.03.2017:

IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Fehlsichtigkeit auf beiden Augen von -3 bzw. -2,75 Dioptrien eine Krankheit im Sinne von § 1 Abs. 2 der Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustage-geldversicherung darstellt und der private Krankenversicherer deshalb bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen auch die Kosten einer Lasik-Operation zur Beseitigung dieser Fehlsichtigkeit tragen muss.“ Aktenzeichen: IV ZR 533/15 (hier zur Pressemitteilung)

Das heißt zwar immer noch nicht, dass jeder eine LASIK Operation erstattet bekommt, jedoch kann ein Antrag nicht mehr allein mit dem Grund „Sie können ja eine Brille tragen“ abgelehnt werden.

Tipps zur Kostenübernahme

Einen speziellen Tipp gibt es jedoch trotzdem. In vielen Fällen werden die individuellen Anträge zur Übernahme der Kosten bei einer Augenlaser-OP im ersten Anlauf abgelehnt. Sie können den Antrag jedoch erneut einsenden, um so größere Chancen auf eine Unterstützung zu haben. Sollte der Antrag jedoch wieder abgelehnt werden, gibt es keinen weiteren Versuch. Ein kleiner Trost könnte jedoch sein, dass viele Augenlaser-Anbieter Ratenzahlung annehmen. So lassen sich die Kosten strecken.

Ebenfalls interessant zu wissen ist, dass bei einer privaten Zusatzversicherung beispielsweise der Brillenversicherung nicht nur Brillenkosten bis zu 200 Euro bezuschusst werden, sondern auch die Zuzahlung für eine Augenlaser-Korrektur bis zu 1000 Euro vorhanden sein kann. Jedoch sollte man sich bei einer solchen Zusatzversicherung ausführlich beraten lassen und den Vertrag aufmerksam durchlesen.

Sie sollten sich vor einer Augenlaser-OP also nicht nur über die Risiken im Klaren sein, sondern auch darüber, dass Sie als Versicherte einer Krankenkasse (privat oder gesetzlich) nicht zwangsweise mit einer Kostenübernahme rechnen können.

Ob Ihre Krankenkasse die Kosten in Ihrem speziellen Fall übernimmt, kann nur individuell entschieden werden. Deshalb gilt, dass Sie in jedem Fall vor der Behandlung Kontakt zu Ihrer Krankenversicherung aufnehmen sollten. Eine Rückerstattung nach bereits durchgeführter Operation findet erfahrungsgemäß so gut wie nie statt.

Augenlasern-Zentren im Test

Welche Augenlaser-Zentren sind empfehlenswert? Hierzu gibt es im Netz einige Testsberichte, die mehr oder weniger aussagekräftige Vergleiche angestellt haben. Über die Qualität der Eingriffe ist unserer Redaktion jedoch kein aktueller und unabhängiger Test bekannt. 

Einzig Stiftung Warentest bewertete 2024 die Beratungsleistungen ausgewählter Augenlaser-Zentren. Dazu gehörten die fünf größten überregionalen Anbieter, die in Deutschland vor allem in Großstädten aktiv sind.

  • Care Vision
  • EuroEyes
  • Lasermed
  • Optical Express
  • Smile Eyes

Im Fazit kam Stiftung Warentest mit Hinblick auf die Beratungsleistungen zu keinem guten Urteil. Bei keinem der Zentren kam man zu der Überzeugung, dass deren Beratung "als alleinige Entscheidungsgrundlage für eine Augenlaser-OP" empfehlenswert ist. Interessierte sollten sich also in jedem Fall eine Zweitmeinung einholen. 

Um die Qualität der angebotenen Augenlaser-Operationen vergleichen zu können, können bestimmte Indikatoren hilfreich sein. Zertifizierung wie "TÜV-Lasik" zeigen, dass die Klinik beziehungsweise das Augenlaser-Zentrum mit geprüfter Technik arbeitet.

Auch die Anzahl der jährlichen Behandlungen kann ein gutes Vergleichskriterium sein. Viele Eingriffe zeugen von Erfahrung und Qualität der Ärzte. Die Fallzahlen können bei den Zentren direkt erfragt werden.

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Leonie Zahn studiert seit 2015 an der Universität in Jena Kommunikationswissenschaften und Psychologie. Von Januar 2018 bis März 2018 verstärkt Leonie unsere Redaktion im Rahmen ihres studentischen Praktikums. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Sport ...

Kommentare


Soweit ersichtlich, weisen Sie n i c h t darauf hin, dass bei Menschen,
bei denen der "Graue Star" ärztlicherseits festgestellt wurde, sie einen Antrag bei ihrerer Krankenkassestellen sollten,
auf v o l l e Kostenübernahme der Augen-L A S E R -Operation. Der Antrag m u s s mindestns 21 Kalendertage vor der Operation erfolgen. Der Grund hierfür:

Entscheidet die Krankenkasse n i c h t innerhalb von 21 Kalendertagen, nachdem der Antrag bei ihr eingegangen ist, Eingangsdatum bestätigen lassen!,
gilt der Antrag als angenommen (Genehmigungsannahme). Siehe Sozuialgesetzbuch V!
Sollte ein abweisender Bescheid erfolgen, m u s s innerhalb von einem Monat, Widerspruch eingelegt werden. Ab dann sollte man sich von fachliche (Sozialrecht) Seite, wie Gewerkschaft, Sozialverband, beraten lassen.

ich wünsche Allen viel Erfolg.
G. B.

Hallo zusammen,
mein Mann hat sich ebenfalls für eine Augenlaser OP entschieden. In der kommenden Woche geht es los. Um sich auf die OP vorzubereiten, hat er sich im Internet bereits sehr genau informiert, wie die OP ablaufen wird. Ich werde ihm diesen Beitrag zeigen, da ich die Beschreibung der Behandlung sehr gut und detailliert finde.

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