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Asiatischer Laubholzbockkäfer | erkennen | bekämpfen | Schadbild | Meldepflicht

Asiatischer Laubholzbockkäfer: So erkennen & bekämpfen Sie den Schädling - Hinweise zur Meldepflicht

Asiatischer Laubholzbockkäfer | erkennen | bekämpfen | Schadbild | Meldepflicht
Foto: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)

Der Asiatische Laubholzbockkäfer ist weltweit einer der gefährlichsten Laubholzschädlinge. Für wen die Meldepflicht gilt und welche Mittel zur Bekämpfung existieren, erfahren Sie in diesem Ratgeber-Beitrag.

| Steffen Gottschling

„Der ALB [Anm. d. Red.: Asiatische Laubholzbockkäfer] gilt als einer der gefährlichsten Laubholzschädlinge weltweit“, heißt es auf der Onlinepräsenz der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft. Dementsprechend restriktiv sind die Maßnahmen, die gegen das Insekt ergriffen werden. Denn letztlich bleibt oft nur, dass befallene Bäume gefällt werden.

Asiatische Laubholzbockkäfer erkennen

Um gezielt Gegenmaßnahmen zu ergreifen, muss der gefährliche Käfer zweifelsfrei nachgewiesen werden. Das ist gar nicht so einfach, da er heimischen Arten auf den ersten Blick ähnelt.

So gibt es äußerliche Gemeinsamkeiten mit den hiesigen Langhornböcken, wie dem Bäcker-, Schneider- und Schusterbock. Es gibt jedoch typische Erkennungsmerkmale, anhand derer man den gefährlichen Schädling erkennen kann.

  • Halsschild: schwarz

  • Schildchen: schwarz

  • Flügeldecken: schwarz mit rein weißen Flecken; glatt, allerdings mit eingestochenen Punkten

  • Länge: 2,5 Zentimeter bis 4 Zentimeter (ohne Fühler)

  • Fühler: in elf Segmenten geteilt; bei Männchen 2,5-fache Länge des Körpers; bei Weibchen 1,3-fach

Asiatischer Laubholzbockkäfer, Baumschädling
Draufsicht: So sieht der Asiatische Laubholzbockkäfer aus. (Quelle: Foto: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL))

 

Der ALB befällt im Gegensatz zu den erwähnten Langhornböcken ausschließlich Laubbäume. Da die Verwechslungsgefahr mit heimischen ungefährlichen Arten hoch ist, sollte man die Insekten keinesfalls sofort töten.

Stattdessen wird empfohlen, die Käfer in ein abschließbares Gefäß zu stecken, und den Fund überprüfen zu lassen. Geschulte Entomologen (Insektenkundler) sollten auf jeden Fall bei der morphologischen (Lehre von der Struktur und Form der Organismen) Bestimmung zu Rate gezogen werden.

Asiatische Laubholzbockkäfer Schadbilder

Die Larven des ALB fressen sich in das Holz des Baums. Je nach Ausmaß des Befalls können Äste in der Krone geschädigt werden und abbrechen. So ist die Verkehrssicherheit gefährdet. Letztlich dringen die Larven bis in die Kambial- und Splintzone, beide im inneren Stammbereich, der Wirtspflanze ein. Der Saftstrom im Baum wird dabei unterbrochen und die Pflanze stirbt ab.

Neben dem Erscheinungsbild des Käfers sind auch diese Schadensbilder ein Erkennungsmerkmal auf das Insekt. Die kreisrunden Ein- und Ausfluglöcher, die im Durchmesser etwa 1,5 Zentimeter groß sind, finden sich beim Befall in der Rinde. Im Holz hinterlassen die Larven des Käfers sogar bis zu 3 Zentimeter ovale Fraßgänge.

Im ersten Larvenstadium ernährt sich das Insekt ausschließlich vom absterbenden Kambialgewebe. Doch schon in zweitem Stadium werden vitale Bereiche des Baums angegriffen. Die Larven fressen sich dann durch Phloem und Xylem, Bestandteile des Leitgewebes in der Pflanze.

Durch den Fraß entsteht ein braunes Sägemehl. Erst wenn die Larven im dritten Stadium sind, dringen sie bis ins Splintholz vor. Je nach Baumart wird dann aus der Eiablagestelle weißes Sägemehl ausgeworfen.

Das Julius Kühn-Institut kommt zu folgender Einschätzung: „Die wirtschaftlichen Schäden, die sich für betroffene Städte und Gemeinden ergeben könnten, werden als sehr hoch eingeschätzt, sofern keine Bekämpfung des ALB erfolgt. Neben den Kosten für die Kontrolle sowie Fäll- und Entsorgungsmaßnahmen schlägt vor allem der Verlust der Baumwerte zu Buche.“

Diese Passage ist im vorletzten Absatz im verlinkten PDF.Dokument nachlesbar. Das Institut ist eine Forschungseinrichtung, die im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft untergeordnet ist.

Monitoring bei Verdachtsfällen

Im folgenden Beitrag des Bayerischen Rundfunks wird über einen Befall in Miesbach berichtet.

Youtube Video Asiatischer Laubholzbockkäfer in Miesbach | Unser Land | BR Fernsehen

Asiatischer Laubholzbockkäfer in Miesbach | Unser Land | BR Fernsehen

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Für eben diesen Nachweis ist es fast immer nötig, dass lebendige Käfer bzw. Larven oder Teile des ALB vorliegen. Das Julius Kühn-Institut gelangt zur der Einschätzung: „Die Befallsfeststellung allein auf Grund von Symptomen ist schwierig, da einige heimische Insektenarten ähnliche Schadsymptome hervorrufen können wie der ALB.“

Was nichts anderes heißt, dass Fraßgänge, Sägemehl und Löcher nicht ausreichen, um einen Befall sicher festzustellen. Findet man also keine lebenden Exemplare, und hat dennoch einen ALB-Verdacht, muss der Baum und dessen Nachbarschaft gesondert beobachtet werden.

Hierfür finden sich in der Leitlinie des Julius Kühn-Instituts: „zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers in Deutschland“ (Stand März 2014) spezielle „Monitoringmaßnahmen“. Inspektionen sollen bei einfachen Verdachtsfällen durch Baumkletterer bzw. Hubsteiger durchgeführt werden.

Etwaige Schäden können durch qualifizierte Baumsachverständige bewertet werden. Wichtig ist, dass das Monitoring nur bei trockenem Wetter erfolgt. An regennassen Stämmen können viele ALB-Symptome nicht erkannt werden.

Asiatischer Laubholzbockkäfer
In Pfeilrichtung steigt die Effektivität der Kontrolle. (Quelle: Guiseppe Porzani - Fotolia/eigene Darstellung)


Für den ALB-Nachweis gibt es auch geschulte Hunde. Deren feine Nasen spüren die für den Baum gefährlichen Käfer auf. Wie solche Anaplophora-Suchhunde ausgebildet werden und wie sie arbeiten, darüber berichtete unter anderem die Süddeutsche Zeitung. Auch auf molekularer Ebene will man dem ALB auf die Spur kommen. Inzwischen gibt es erste Identifikationsmethoden, die Hinterlassenschaften wie Nagespäne dem Insekt zuordnen können.

Hinweise zur Meldepflicht

Findet man einen ALB oder besteht der Verdacht auf einen Befall, muss dies den zuständigen Behörden gemeldet werden. Diese Meldepflicht gilt in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Ansprechpartner dafür sind die regionalen Pflanzenschutzdienste, in deren Einzugsgebiet der Befall auftritt.

Die genauen Kontakte können Sie auf den Internetseiten ihrer Landes- bzw. Kantonsbehörde finden. Im weiteren Verlauf gibt es auf die jeweilige Region eine speziell angepasste Meldekette, damit alle zuständigen Behörden die entsprechenden Maßnahmen einleiten können.

In Deutschland sind die Pflanzenschutzdienste der Bundesländer verpflichtet, einen ALB-Befall dem Julius Kühn-Institut zu melden. Das Institut informiert wiederum europäische Behörden. Diese Koordination wird wichtig, weil die Vorschriften eine Quarantänezone um die befallenen Bäume verlangen.

Da der ALB unterschiedlich stark aktiv in den vier Jahreszeiten ist, sind auch Kontrollroutinen unterschiedlich definiert. Im Frühling und Sommer sind die Käfer und deren Larven sehr aktiv, daher sind in der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober alle vier Wochen in der eingerichteten Quarantänezone Kontrollen durchzuführen. Vom November bis Ende März genügen insgesamt zwei Kontrollen in dem Bereich. Die Quarantäne kann auch auf privaten Grundstücke eingerichtet werden. Die Grundstücksbesitzer müssen dann die Kontrollroutinen möglich machen.

Übrigens, auch private Grundstückeigentümer sind dazu angehalten, einen ALB-Befall bei den Behörden zu melden.

Asiatische Laubholzbockkäfer bekämpfen

Der ALB gilt weltweit als einer der gefährlichsten Laubholzschädlinge. Liegt ein Verdacht vor oder gar ein bestätigter Befall, leiten die Behörden gezielt Gegenmaßnahmen ein. In Europa ist der EU-Durchführungsbeschluss 2015/893 vom 9. Juni 2015 die rechtliche Grundlage, um den Käfer zu bekämpfen.

Ziel des Beschlusses ist es, den Quarantäneschädling auszurotten. Hier finden sich im Anhang alle möglichen Maßnahmen, die gegen den ALB ergriffen werden können.

Asiatischer Laubholzbockkäfer, Baumschädling
Der Asiatische Laubholzbockkäfer mit ausgebreiteten Flügeldecken. (Quelle: Foto: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL))


Ergänzend zu diesen Vorschriften hat das Julius Kühn-Institut im „Notfallplan und Leitlinie zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers Anoplophora glabripennis in Deutschland“ konkrete Aktionen festgelegt. Hier heißt es (Abschnitt 5.3.1.): „Es ist anzuordnen, dass mit dem ALB befallene Pflanzen und Pflanzen mit durch den ALB verursachten Symptomen in der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober unverzüglich und unter amtlicher Aufsicht zu fällen sind.

Gehölze, deren Befall nach dem 31. Oktober festgestellt wurde, müssen in Abhängigkeit der Witterungsverhältnisse bis zur nächsten Flugperiode des ALB gefällt werden.“ Diese Fällvorschrift gilt für alle möglichen Wirtspflanzen, die in einem Radius von 100 Metern um die befallene Pflanze stehen. In Ausnahmen kann von dieser Fällpflicht jedoch abgesehen werden.

Die gefällten Gehölze müssen dann fachgerecht entsorgt werden. Sie sollen entweder in Gänze verbrannt oder zu Hackschnitzeln verarbeitet werden. Die Hackschnitzelgröße darf dann nicht größer als 2,5 cm in Dicke und Breite sein. Im Anschluss müssen die bereits erwähnten Monitorings im Befallsbereich durchgeführt werden.

Insektizide werden in Deutschland gegen den ALB derzeit nicht angewendet. Die Gegenmittel könnten das Grundwasser kontaminieren. Auch Bienen und Hummel könnten durch aktuell erhältliche Mittel beeinträchtigt werden.

In den USA wurden laut des Julius Kühn-Instituts bereits Erfolge mit Insektiziden im Kampf gegen den ALB erzielt. Dort wurden mögliche Wirtspflanzen im Umkreis einer befallenen Pflanze von 800 Metern behandelt. Es zeigte sich allerdings, dass die flugträgen Käfer dann weitere Strecken zurücklegten und unbehandelte Bäume befielen.

Wer bezahlt die Kosten bei Bekämpfung?

Basenio.de erkundigte sich, wer die Kosten für eine Baumfällung auf Privatgrundstücken wegen eines ALB-Befalls tragen muss. Ein Sprecher des Regierungspräsidiums in Stuttgart ließ uns wissen: „In Baden-Württemberg bezahlt das Land die Kosten für die Baumfällungen, die jedoch nach dem Pflanzenschutzgesetz eigentlich dem jeweiligen Eigentümer auferlegt werden könnten. Dies waren Kosten für die Fällung selbst und der Einsatz der Käferspürhunde.“

Gleichzeitig gab er zu verstehen, dass jedes Bundesland hier seine eigenen Verfahren hat. Es ist also durchaus möglich, dass in anderen Bundesländern private Grundstückseigentümer für Fällungen und Monitoring im Rahmen von ALB-Einsätzen auf ihrem Gelände selbst aufkommen müssen. Grundlage dafür ist das Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG).

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Steffen Gottschling ist der leitende Redakteur der Ratgeber-Redaktion. Bevor er 2016 bei basenio.de begann, war er im Rundfunk und in der Online-Redaktion einer regionalen Tageszeitung tätig. Seine Themenschwerpunkte sind die Bereiche Pflege & Recht.

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