Partnerschaftsvertrag | Hauskauf | Hausbau | Muster

Partnerschaftsvertrag bei Hauskauf/Hausbau: Tipps & Muster für rechtssichere Verträge

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Anders als für Eheleute, treten für unverheiratete Paare beim Hauskauf einige Schwierigkeiten auf. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie der Partnerschaftsvertrag helfen und rechtliche Sicherheit geben kann.

| Laura Prien

In Deutschland leben inzwischen sehr viele Paare ohne einen Trauschein, was sich weitestgehend auch nicht als problematisch erweist. Bis es dann um die Finanzierung einer Immobilie oder eines Bauvorhabens geht.

In diesem Fall haben verheiratete Paare einen klaren Vorteil, denn für Sie sind wenige juristische Fragen offen, da sie in den allermeisten Fällen im Güterstand einer Zugewinngemeinschaft leben und so über eine Rechtssicherheit verfügen, die unverheiratete Paare nicht haben. Letztere leben häufig ebenso lange und glücklich zusammen und wollen dementsprechend auch ein gemeinsames Haus kaufen oder bauen, stehen in diesem Unterfangen aber erstmals ohne juristische Sicherheiten da.

Das kann auch einwandfrei gutgehen, kommt es aber zur Trennung oder zum Tod eines der Partner sieht man sich mit erheblichen Problemen konfrontiert, die häufig sogar in der Zwangsversteigerung des Hauses enden.

Sie können allerdings aufatmen: Eine Hochzeit ist nicht zwingend notwendig, um sich als Paar eine gewisse Sicherheit beim Hauskauf oder –bau zu verschaffen. Im Folgenden lesen Sie, wie ein Partnerschaftsvertrag und ein Erbvertrag Abhilfe schaffen können für unverheiratete Paare, die gerne ohne Trauschein ein gemeinsames Eigenheim aufbauen wollen.

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(Quelle: Laura Prien)

Eintrag ins Grundbuch

Wenn man gemeinsam ein Haus baut oder kauft, geht man wohl davon aus, dass das Haus beiden Partnern gehört. Es haben ja schließlich beide ihren Teil zur Finanzierung beigetragen und sich mit Eigenleistungen an dem Haus beteiligt. Leider ist das ein Irrtum, denn so einfach ist Ganze nicht.

Um als Eigentümer anerkannt zu werden ist ein Eintrag im Grundbuch nötig, das die einzige rechtliche Grundlage über die Besitzverhältnisse an der Immobilie darstellt. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass sich beide Partner als Eigentümer in das Grundbuchverzeichnis aufnehmen lassen.

Dabei ist es auch noch möglich sich nach Prozenten, also in unterschiedlichen Verhältnissen als Eigentümer oder Miteigentümer verzeichnen zu lassen, je nachdem wie es um die Beteiligungsverhältnisse der Partner beschaffen ist. Man kann somit sowohl hälftiger Eigentümer, oder aber auch Eigentümer zu einem Drittel, Viertel oder anderem Bruchteil werden.

Was jetzt gar nicht so kompliziert und aufwändig klingt, ist ein ganz wichtiger Schritt, damit beide Partner als rechtlich anerkannte Eigentümer auch wirksame Rechtspositionen haben. Was man auch noch im Hinterkopf behalten sollte: Wenn durch Tod oder Trennung die Besitzverhältnisse einmal eine Veränderung erleben, ist das ebenfalls im Grundbuch zu übernehmen.

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Tipps zum Partnerschaftsvertrag

Durch den Partnerschaftsvertrag sind schon mal die Besitzverhältnisse klar geregelt und einer Vielzahl an Problemen erfolgreich vorgebeugt. Trotzdem gibt es auch darüber hinaus einige Dinge, die unverheiratete Paare bedenken sollten, ehe sie einen Vertrag für eine Immobilien- oder Baufinanzierung abschließen.

Die optimale Möglichkeit juristisch abgesichert und alle Bereiche des Zusammenlebens abgeklärt zu haben, bietet der Partnerschaftsvertrag. Dieser ist nicht beschränkt darauf die Verhältnisse des Immobilienkaufs und des Grundbesitzes aufzuzeigen, sondern kann auch andere Verpflichtungen festhalten, die unter den Partnern gelten sollen. Solche Verpflichtungen können zum Beispiel Regelungen zur Verteilung gemeinsamer Vermögensgegenstände oder Unterhaltsregelungen umfassen.

Auch wenn es für ein Paar mit Sicherheit nicht schön ist, sollte man bereits vor dem Abschluss des Darlehensvertrags festhalten, was im Falle einer möglichen Trennung passieren soll. Welcher der Partner würde im Zweifelsfall das Haus weiter bewohnen und einen Ablösebetrag an den Ausziehenden Ex-Partner zahlen?

Dieses schwierige Thema sollte im Optimalfall mit der Beratung eines Notars besprochen und die offenen Rechtsfragen geklärt werden. Unabhängig von der beratenden Funktion des Notars, ist es sowieso Pflicht, seine Beurkundung einzuholen, für Verträge, die über Immobilien oder Erbrecht entscheiden. Erst durch das Siegel des Notars wird der Partnerschaftsvertrag rechtsgültig. Was das Aufsetzen und die Beurkundung letztlich kostet, hängt zusammen mit dem zu verhandelnden Wert des Vertrags.

Nachdem wir nun all die Möglichkeiten und den Nutzen eines Partnerschaftsvertrages erläutert haben, ist noch zu bemerken, dass für den bloßen Erwerb einer Immobilie das Aufsetzen eines Partnerschaftsvertrags keine Pflicht ist! Experten halten es jedoch für extrem wichtig sich als unverheiratetes Paar eine Rechtssicherheit zu verschaffen, nur für den Fall, dass die Beziehung doch nicht hält.

Der Partnerschaftsvertrag ist eindeutig die meistgewählte Methode um die juristischen Verhältnisse für Paare ohne Trauschein zu regeln, aber nicht die Einzige. Es bietet sich auch noch die Gründung einer GbR zum Hauskauf an.

Tipps zum Erbvertrag

Ein Paar mit Plänen für die Zukunft, das ein Haus bauen will möchte sich verständlicher Weise nicht mit Trennung und Tod länger auseinander setzen, zu Ihrer eigenen juristischen Sicherheit und der ihres Partner, sollten Sie sich allerdings dazu durchringen auch für den Todesfall eine vertragliche Übereinkunft über den Verbleib der Immobilie festzuhalten.

Ehepaare verfügen schon vom Gesetz her über ein Erbrecht, während bei unverheirateten Lebensgefährten der hinterbliebene Partner im schlimmsten Fall leer ausgehen würde. Ohne anerkannte vertragliche Regelungen fielen das Erbe und der Eigentumsanteil an dem Haus nämlich an die Kinder, Geschwister, Eltern oder andere Erbberechtigte- nicht jedoch an den Partner.

Vorbeugen können die Partner diesem Fall durch Einzeltestamente, in denen sie darüber verfügen, dass ihr Partner im Falle des Todes als Erbe eingesetzt wird. Trotzdem würden jedoch die Kinder ihren Pflichtanteil bekommen. Für Ehepaare besteht zusätzlich noch die Möglichkeit ein gemeinschaftliches Testament aufzusetzen, die sich wiederrum dem unverheirateten Paar nicht bietet.

Während das Einzeltestament jeweils ohne das Wissen des anderen Partners zu verändern ist und auch den, an die Kinder entfallenden, Pflichtanteil nicht verhindern kann, gibt genau diese Optionen der Erbvertrag. Hier kann der Partner als Alleinerbe eingesetzt werden, ohne dass die Kinder als Pflichterben berücksichtigt werden müssen.

Musterverträge zum Download

Hier finden Sie ausgewählte Musterverträge für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft:

Auf www.juraforum.deZum Download
Auf www.lsvd.de (für gleichgeschlechtige Partner)Zum Download
Auf www.bundesanzeiger-verlag.deZum Download
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Laura Prien stammt ursprünglich aus Hamburg und studiert seit 2014 in Jena Gemanistik und Politikwissenschaft. Schon früh entdeckte sie ihre Leidenschaft zum Schreiben und geht dieser auch heute noch nach, sowohl privat als auch als Praktikantin in der ...

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