Elektromobil Senioren | Krankenkasse | Zuschuss 

Elektromobil für Senioren: So erhalten Sie den Zuschuss Ihrer Krankenkasse

Elektromobil Senioren | Krankenkasse | Zuschuss 
© tbel – Adobe Stock

Die Kosten für ein Elektromobil für Senioren können von den Krankenkassen übernommen werden. Basenio.de erklärt Ihnen, wie Sie den vollen Zuschuss der Krankenkasse erhalten und welche unterschiedlichen Elektromobile es gibt.

| Lisa Matz

Elektromobile für Senioren können den Alltag älterer Menschen erheblich erleichtern und halten sie auch bei körperlichen Einschränkungen mobil. Unter bestimmten Umständen übernehmen die Krankenkassen die Kosten für diese elektrisch angebtriebenen Leichtfahrzeuge. Basenio.de erklärt Ihnen in diesem Ratgeber, wie Sie den vollen Zuschuss erhalten und wen Sie sich dafür wenden müssen.

Unterschied Elektromobil & Elektrofahrstuhl

Elektromobile werden rechtlich als „motorisierte Krankenfahrstühle“ gesehen und damit als Medizinprodukte eingestuft. Um sie zu fahren, benötigt es keinen Führerschein und keine gesonderte Fahrprüfung.

Elektromobile unterscheiden sich in ihrer Ausstattung. So gibt es beispielsweise Modelle, die über einen drehbaren Sitz verfügen. Der erleichtert den Ein- und Ausstieg für Senioren. Ein höhenverstellbarer Sitz erhöht zudem den Komfort und die Sicherheit.

Elektromobile unterscheiden sich in drei wesentlichen Punkten von Elektro-Rollstühlen:

 Elektro-RollstuhlElektromobil
AntriebFront- oder HeckantriebHeckantrieb
Lenkungdirektdirekt über die Vorderachse
SteuerungIn der Regel per JoystickÜber eine Lenksäule (Lenker)


Anstatt einer Pedale für Gas und Bremse, gibt es wie bei einem herkömmlichen Motorroller einen Drehgriff. Der Gesetzgeber hat die Geschwindigkeit für solche als Hilfsmittel zugelassenen Elektromobile für Senioren aus Sicherheitsgründen beschränkt. So errreichen die Modelle zwischen 6 km/h und 15 km/h.

Um ein Elektromobil zu bedienen, sollte der Fahrer selbstständig ein- und aussteigen und seine Arme frei bewegen können. Dies ist unbedingt notwendig, um das Mobil steuern zu können. Die Lenkung erfolgt über einen Lenker, an welchem sich zusätzlich Gas, Bremse, Beleuchtung oder der Startmechanismus befinden. Je nach Modell gibt es auch Zusatzoptionen wie Mini-Cockpits mit digitalen Anzeigen, etwa für die Batterieladung oder die Geschwindigkeit.

Motor, Antrieb und Steuerelektronik sind meistens unterhalb des Fahrersitzes zu finden, um einen möglichst bodennahen Schwerpunkt des Fahrzeuges zu erzielen. Auf dem Boden des Elektromobils oder in einem Korb an der Lenksäule kann zusätzlich Gepäck transportiert werden. Die etwas hochklassigeren Modelle sind oft mit einer umfangreichen Beleuchtung, elektrischen Blinkern und Rückspiegeln ausgestattet.

Da die Fahrerkabine offen ist, sind die elektrischen Seniorenmobile nicht für Fahrten bei schlechten Wetterbedingungen, wie Regen oder Schnee, geeignet. Elektromobile besitzen weder Seitenwände noch Türen oder gar ein Dach. Je nach Modell ist allerdings ein abnehmbares Verdeck als Zubehör erhältlich, welches Regen und Wind zumindest teilweise abhalten kann.

Ob Sie sich für ein Elektromobil oder für einen Elektro-Rollstuhl entscheiden, hängt davon ab, in welchem Bereich Sie Unterstützung benötigen. Wir haben für Sie die Unterschiede zusammengefasst:

Elektro-Rollstuhl:

  • bei dauerhafter körperlicher Einschränkung
  • für durchgehende Nutzung gedacht
  • ist für Innen- & Außenbereich geeignet
  • hat vielfältige Bedienungsmöglichkeiten
  • ist individuell anpassbar

Elektromobil

  • für eingeschränkte Gehfähigkeit (kurze Strecken können noch zu Fuß bewältigt werden)
  • keine durchgehende Nutzung vorgesehen
  • vordergründig für Außenbereich geeignet
  • körperliche und geistige Voraussetzung für Bedienung müssen vorhanden sein

 

Elektromobil
Basenio-Redakteurin Friederike Ahrens testete ein Elektromobil. (Quelle: basenio.de)

Die Fahrzeuge lassen sich meist schnell und einfach zerlegen oder falten, sodass sie einfacher transportiert werden können. Unterschätzen Sie jedoch nicht das Gewicht: Selbst kleine Modelle sind mindestens 40 Kilogramm schwer und nicht zerlegbare größere Varianten können bis zu 300 Kilogramm schwer sein.

Kosten eines Elektromobils für Senioren

Je nach Ausstattung variieren die Preise für ein Elektromobil sehr stark und sind von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. In der folgenden Tabelle hat basenio.de für Sie einen Überblick zu den gängigsten Modellen zusammengestellt:

ElektromobilGeschwindigkeitReichweiteKosten
Kompaktmodellebis 6 km/hbis 12 km1.000 EUR - 2.000 EUR
Standardmodelle6 km/h - 15 km/hbis 70 km1.500 EUR - 6.000 EUR
Kabinenfahrzeuge6 km/h - 15 km/hbis 70 km6.000 EUR - 10.000 EUR
Spezialmodellebis 6 km/hbis 40 km2.500 EUR - 6.000 EUR


Günstige Einsteigermodelle finden sich schon ab 1.000 Euro im Fachhandel. Diese verfügen zwar über eine geringere Ausstattung, sind jedoch kleiner, leichter und wendiger.

Kostenfaktoren für ein Elektromobil:

  • Modell
  • Geschwindigkeit
  • Reichweite
  • Ausstattung
  • Zubehör


Wer sich für ein Elektromobil interessiert, sollte auch die Unterhaltskosten im Auge haben. Wartung und Reparatur sollten immer ins Kalkül einbezogen werden.

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Krankenkassen übernehmen ganz oder zumindest zum Teil die Kosten für ein elektrisches Seniorenmobil. Dies gilt nicht nur für die Anschaffung, sondern auch für das notwendige Zubehör und die Unterhaltskosten, die auf Sie zukommen. Pflegekassen übernehmen hingegen keine Kosten für ein solches Mobil.

Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist eine ärztliche Verordnung, welche die medizinische Notwendigkeit des Elektromobils nachweist. Als Sonderform des Elektro-Rollstuhls ist ein Elektromobil ein anerkanntes Hilfsmittel: Krankenkassen übernehmen jedoch nur die Kosten für Elektromobile, die über eine Hilfsmittelnummer verfügen.

Hilfsmittelverzeichnis

Das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland listet alle Produkte auf, die eine Hilfsmittelnummer haben. Kosten für solche Produkte müssen von den Krankenkassen übernommen werden. Elektromobile sind der Produktgruppe 18 (18.51.05.1) des Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt.


Doch es gibt Unterschiede zwischen den Krankenkassen hinsichtlich der möglichen Kostenübernahmen. Der Online-Fachhändler "seniorenmobil.org" weiß zu berichten: "Elektromobile können von Ihrer Krankenkasse bezuschusst werden, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht.

Allerdings wird die Förderung von Elektromobilen von jeder Krankenkasse unterschiedlich gehandhabt: Einige unserer Kunden bekommen ohne große Umstände von ihrer Krankenkasse einen Zuschuss zum Elektromobil, andere Versicherungen lehnen die Kostenübernahme wiederum ab."

Im Hilfsmittelverzeichnis sind auch die entsprechenden Indikationen aufgeführt, bei denen die Krankenkassen Kosten übernehmen müssen.

Erhebliche Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen)


In der folgenden Tabelle finden Sie Informationen ausgewählter Krankenkassen zu den möglichen Kostenübernahmen für eine Elektromobil für Senioren.

KrankenkasseInformationen zur Kostenübernahme für Elektromobil
DAK GesundheitTipps zur Krankenfahrzeugen
BarmerInformationen zu Hilfsmitteln
AOKKostenübernahme Gehhilfe & Rollstühle
IKK ClassicKostenübernahme von Hilfsmitteln
TK

Kostenübernahme von Hilfsmitteln


In der Praxis zeigt sich, dass die Versicherten einen Eigenanteil bei den Kosten tragen müssen. Der kann je nach ausgewählten Elektromobil variieren, liegt in der Regel aber zwischen 500 EUR bis 1.500 EUR.

"Bei den meisten Krankenkassen wird eine leihweise Versorgungspauschale von fünf Jahren genehmigt. Diese beinhaltet dann Wartung und Reparatur in dieser Zeit. Die Geräte bleiben also in der Regel Eigentum der Krankenkassen, die Bezuschussung ist bei den Krankenkassen individuell anzufragen, beziehungsweise im Rahmen der Kostenvoranschläge bei Genehmigung ersichtlich", erfuhr die basenio-Redaktion auf Nachfrage bei einem Sanitätshaus.

3 Tipps, um den vollen Zuschuss der Krankenkasse zu erhalten:

  • Das Elektromobil muss von einem Arzt verordnet werden
  • Das Elektromobil muss über eine Hilfsmittelnummer verfügen, da nur diese Fahrzeuge förderfähig sind
  • Die Krankenkassen übernehmen die Kosten nur für Elektromobile bis 6 km/h. Benötigen Sie einen E-Scooter mit einer höheren Geschwindigkeit, müssen Sie für die Mehrkosten selber aufkommen

Gesetzliche Grundlage für Kostenübernahme

Die Kostenübernahme für Hilfsmittel, unter die ein Elektromobil zählt, ist im § 33 SGB V gesetzlich geregelt. Elektromobile fallen unter die gesetzlichen Bestimmungen für Krankenfahrstühle. Seit dem 01. September 2002 lautet die Definition des Krankenfahrstuhl (gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 FeV. In jener Vorschrift ist zudem die Ausnahme geregelt, dass die hier aufgeführten Elektromobile ohne Führerschein gefahren werden können.

Ein Krankenfahrstuhl:

  • ist durch die Bauart zum Gebrauch von körperlich gebrechlichen oder behinderten Personen bestimmt
  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h ausgestattet
  • besitzt einen Elektroantrieb
  • hat nicht mehr als einen Sitz
  • weist ein Leergewicht von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien aber ohne Fahrer auf
  • hat eine zulässige Gesamtmasse von 500 kg (inklusive Fahrer)
  • besitzt eine Breite von maximal 110 cm
  • hat eine Heckmarkierungstafel nach ECE-R 69 oben an der Rückseite des Fahrzeugs

1. Betriebserlaubnis

Krankenfahrstühle, welche über 6 km/h fahren können, bedürfen einer Betriebserlaubnis. Der Krankenfahrstuhl muss einmal, entweder beim Hersteller oder Händler, vom TÜV abgenommen werden und bekommt eine Betriebserlaubnis als Krankenfahrstuhl. Die Betriebserlaubnis muss mitgeführt werden und berechtigten Personen auf Verlangen vorgewiesen werden.

Zulassung: Krankenfahrstühle bis 15 km/h benötigen keine Zulassung. Das heißt auch keine zweijährige Überprüfung durch den TÜV (wie z. B. beim PKW).

2. Mindestalter & persönliche Eignung

Das Mindestalter für das Führen eines Kraftfahrzeugs, für das eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist, beträgt im Allgemeinen 15 Jahre. Dies gilt jedoch nicht für von behinderten Menschen geführte motorisierte Krankenfahrstühle mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h.

Die Kosten für ein Elektromobil werden von den Krankenkassen jedoch übernommen, wenn der Versicherte fahrtüchtig ist. Dazu muss er:

  • Arme und Hände so koordinieren, dass das Fahrzeug geführt werden kann
  • ausreichende Orientierungs- und Koordinationsfähigkeit
  • erhaltende Reststeh- und Restgefähigkeit (wenige Schritte genügen)
  • Zur Sicherung der Mobilität im Außenbereich (Erreichen des Nahbereichs und Erledigung von Alltagsgeschäften) - Bei Nutzung im Außenbereich/Straßenverkehr muss sichergestellt sein, dass die sachgerechte Bedienung eines elektromotorischen Antriebes möglich ist und keine Bedenken bzgl. der Fahreignung vorliegen (ausreichende Funktionen von u. a. Sehsinn, Hörsinn, Bewusstsein, Orientierung, Aufmerksamkeit, Koordination von Arm- und Handbewegung).


3. Führerschein

Krankenfahrstühle, welche eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von bis zu 15 km/h vorweisen, sind von der Fahrerlaubnis- und Prüfbescheinigungspflicht befreit. (Siehe § 4 FeV)


4. Versicherung

Krankenfahrstühle bis 6 km/h sind von der Versicherungspflicht befreit. Krankenfahrstühle, welche schneller als 6 km/h fahren, unterliegen der Versicherungspflicht und benötigen ein Versicherungskennzeichen (auch als "Mofa-Kennzeichen" bekannt). Bei den meisten Versicherungen findet man spezielle Tarife für Krankenfahrstühle. Das Versicherungskennzeichen muss sichtbar hinten am Krankenfahrstuhl angebracht werden.

Youtube Video Elektromobile im Test

Antrag auf Kostenübernahme für Elektromobil

1. Schritt

Ein Arzt muss Ihnen die Notwendigkeit für ein Elektromobil bescheinigen. In der Verordnung muss eine Diagnose angegeben sein, die den Einsatz eines Elektromobils notwendig macht.

2. Schritt

Anschließend gehen Sie mit Ihrer Bescheinigung idealerweise zum Fachhändler (Leistungserbringer). Dort können Sie sich zu Elektromobilen und beraten lassen. Dabei sollten ihre persönlichen Bedürfnisse bei der Auswahl berücksichtigt werden. Der Fachhändler sollte dann einen Kostenvoranschlag erstellen und diesen mit der ärztlichen Bescheinigung bei der Krankenkasse einreichen.

Hinweis: Krankenkassen arbeiten in der Regel mit ausgewählten Leistungserbringern (Sanitätshäusern) zusammen. Soll die Krankenkasse die Kosten für ein Elektromobil übernehmen, müssen sich die Versicherten an einen dieser Leistungserbringer wenden. Die entsprechenden Kontaktdaten erhalten Sie von der Krankenkasse.

3. Schritt

Die Krankenkasse prüft den Antrag (Arztbescheinigung und Kostenvoranschlag). Dazu kann sie auch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) hinzuziehen, der den Antragsteller nochmals begutachtet. Wird der Antrag angenommen, zahlt die Krankenkasse.

Hinweis: Sollte die Krankenkasse den Antrag ablehnen, haben Sie ein Widerspruchsrecht. Die Stiftung Warentest hat dazu einen Online-Ratgeber veröffentlicht, der Tipps gibt, wie ein solcher Widerspruch formuliert werden sollte.

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Lisa Matz war als Werksstudentin für unsere Redaktion tätig.

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