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Rollator im Treppenhaus | Was darf im Hausflur stehen | Kinderwagen | Rollstuhl | Müll | Brandschutz

Rollator & Co. im Treppenhaus: Dürfen Kinderwagen, Rollstuhl oder Müll im Hausflur stehen?

Rollator im Treppenhaus | Was darf im Hausflur stehen | Kinderwagen | Rollstuhl | Müll | Brandschutz
Steffen Gottschling

Bei Ihnen im Haus gibt es Ärger, weil ein Kinderwagen im Treppenhaus den Weg versperrt? Darf er überhaupt im Hausflur stehen? Und wie ist es bei einem Rollstuhl, Rollator oder bei Müll? Hier finden Sie Antworten auf die Fragen.

| Axel Zawischa

Was darf im Hausflur stehen? Ist ein Rollator zulässig und ein Kinderwagen nicht? Basenio.de, das Onlineportal für die Generation 50plus, verrät es Ihnen.

Hausordnung & Brandschutz

Im Falle eines Brandes oder einer anderen Gefahr sind die Hausflure die einzigen Fluchtwege. Daher ist jeder Vermieter verpflichtet, die Brandschutzauflagen zu erfüllen, und für die Sicherheit seiner Mieter zu sorgen. Wie dies konkret geschieht, hat basenio.de bei der Kommunalen Wohnungsgesellschaft Erfurt (KOWO), eines der größten Wohnungsunternehmem der thüringischen Landeshauptstadt, nachgefragt.

Cornelia Schönherr, Leiterin der Unternehmenskommunikation bei der KOWO Erfurt, verweist auf die Hausordnung, die verpflichtender Bestandteil des Mietvertrages bei der KOWO ist, und betont: „Das Treppenhaus ist ein sicherheitsrelevanter Bereich. Dazu gehört auch das Freihalten von Fluchtwegen.“

Auszug aus der Hausordnung:

…Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure sind Fluchtwege und erfüllen ihren Zweck nur, wenn sie freigehalten werden. Sie dürfen daher nicht zugeparkt oder durch Fahrräder, Motorräder, Kinderwagen, Schuhschränke, usw. versperrt werden. Das Abstellen von Schuhen vor den Wohnungstüren ist untersagt ...

Doch nicht jeder Vermieter sichert sich mit einer Hausordnung klar ab. Häufig bleiben Unsicherheiten über Rechte und Pflichten bei den Mietern. Zahlreiche Gerichte haben sich bereits mit der Thematik befasst und der Deutsche Mieterbund hat einige Richtlinien zusammengefasst, die als Orientierung gelten können.

Kinderwagen im Treppenhaus

Der Bundesgerichtshof hat 2006 ein Urteil gesprochen, das dem Mieter das Abstellen von Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühlen im Hausflur erlaubt, wenn „… er hierauf angewiesen ist und die Größe des Hausflurs das Abstellen zulässt.“ (BGH V ZR 46/06) Wichtig hierbei ist, dass "andere Bewohner durch den Kinderwagen nicht bei der Nutzung des Hausflurs behindert werden".

Hier gibt es also keine pauschale Regelung. Es wird im konkreten Fall genauer untersucht, was ist für die Mieter zumutbar und was nicht.

Mieter sind dann berechtigt, ihren Kinderwagen im Treppenhaus abzustellen, wenn keine andere Abstellmöglichkeit durch den Vermieter zur Verfügung gestellt wird oder den Eltern der Transport des Kinderwagens in die Wohnung, z. B. über Treppen in ein Obergeschoss, nicht zuzumuten ist. Selbst eine entsprechende Regelung im Mietvertrag, die das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus verbietet oder eine Zustimmung des Vermieters voraussetzt, sei laut dem Landgericht Berlin in diesem Fall unwirksam.

Bietet der Vermieter allerdings eine Abstellmöglichkeit für Kinderwagen an, so darf das Treppenhaus nicht „zugeparkt“ werden. Ist ein Fahrstuhl vorhanden, der den Transport des Kinderwagens ermöglicht bzw. befindet sich die Wohnung im Erdgeschoss, so ist das Abstellen in der Wohnung durchaus zumutbar.

Grundsätzlich dürfen durch das Abstellen die Nachbarn nicht beeinträchtigt oder gar gefährdet werden. Das heißt, ein Fluchtweg mit einer Breite von mindestens einem Meter muss immer frei bleiben. Verboten ist das Anketten des Kinderwagens, da er so zu einem unbeweglichen Hindernis im Brandfall wird.

Rollator & Rollstuhl im Treppenhaus

In Bezug auf Hilfsmittel wie Rollatoren und Rollstühle gelten dieselben Regeln wie bei Kinderwagen. Auch hier greift das Urteil des Bundesgerichtshofes. Sind Sie auf Ihren Rollstuhl oder Rollator angewiesen, dürfen Sie diese durchaus an geeigneter Stelle im Treppenhaus abstellen.

Wichtig ist auch hier, dass keine Behinderung oder Gefahr davon ausgeht. Daher achten Sie beim Abstellen auf das Freihalten der Fluchtwege, stellen Sie die Bremsen fest und klappen Sie Ihre Hilfsmittel wenn möglich zusammen.

Hausflur Treppenhaus Rollator Wohnung Hilfsmittel
Abstellen erlaubt - aber angeschlossen am Geländer kann der Rollator zur Gefahr werden. (Quelle: Cindy Hofmann)

Müll im Treppenhaus

Häufiges Ärgernis ist auch das Zwischenlagern von Müll im Treppenhaus. Müllsäcke gehören grundsätzlich hinter die Wohnungstür oder sollten direkt entsorgt werden. Eine längere Lagerung vor der Wohnungstür führt zu einer Belästigung und möglicherweise auch zu einer Blockierung der Fluchtwege.

Zudem können Sie im Ernstfall leicht Feuer fangen und werden so zur Gefahr für alle Hausbewohner. Diese haben das Recht, bei einer andauernden Geruchsbelästigung die Miete zu mindern. Der Vermieter kann daher abmahnen oder sogar den Mietvertrag kündigen.

Fahrrad, Dekoration & Schränke

Im Gegensatz zu Kinderwagen und Hilfsmitteln wie Rollstuhl und Rollator sind Mieter auf Fahrräder nicht unbedingt angewiesen. Sie dürfen daher nicht im Treppenhaus geparkt werden. Sollten keine speziellen Stellplätze vorhanden sein, können Sie im Keller oder in der Wohnung gelagert werden.

Schränke und Regale dürfen grundsätzlich nicht im Treppenhaus gelagert werden. Möglich sind hier Ausnahmeregelungen, wenn dies mit dem Vermieter explizit besprochen ist und keinen Nachbarn stört.

Dies gilt auch für das Lagern von Schuhen im Treppenhaus. Häufig wird es bei schlechtem Wetter von Vermietern und Nachbarn kurzzeitig geduldet, sollte jedoch nicht zur Gewohnheit werden. Stolperfallen oder blockierte Zugangswege können zur Gefahr werden. Der Mieter kann hier durch den Vermieter zur Rechenschaft gezogen werden.

Spezielle Dekoration im Treppenhaus ist Geschmackssache. Grundsätzlich haben Mieter nicht das Recht, das Treppenhaus zu gestalten. In Absprache mit den Nachbarn und Vermieter ist es jedoch durchaus möglich. Wichtig ist auch hier, dass sich niemand gestört fühlt und weder Behinderung noch Gefahr von der Dekoration ausgeht. Kleinere Deko, die sich direkt an der Wohnungstür befindet (z.B. Adventskranz), kann grundsätzlich nicht verboten werden.

Youtube Video Kinderwagen im Hausflur oder Treppenhaus? Erlaubt oder nicht erlaubt? | Mietrecht

Kinderwagen im Hausflur oder Treppenhaus? Erlaubt oder nicht erlaubt? | Mietrecht

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Reinigung & Gerüche im Treppenhaus

Ein weiterer häufiger Streitfall ist auch die Reinigung der Hausflure. Diese ist zwar grundsätzlich Sache des Vermieters, kann aber im Mietvertrag an die Mieter übertragen werden. Die Hausordnung oder ein spezieller Reinigungsplan regelt in diesem Fall, wer, wann, wo und in welchen Abständen putzen muss.

Sollten einzelne Mieter ihrer Reinigungspflicht nicht nachkommen, kann der Vermieter den säumigen Mieter abmahnen und sogar Schadensersatz fordern. In diesem Fall kann eine Putzhilfe beauftragt werden und die Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt werden. Das dauerhafte Übertragen der Reinigung an einen Reinigungsdienst und das Umlegen dieser Kosten aufalle Mieter darf jedoch nur mit Zustimmung aller Mieter und mit Änderung des Mietvertrages durchgeführt werden.

Gerüche wie Kochgerüche sind grundsätzlich nicht zu vermeiden und müssen akzeptiert werden. Starke Geruchsbelästigungen durch nicht gereinigte Katzentoiletten oder andere Hinterlassenschaften von Tieren, verdorbene Speisereste und ähnliches müssen auch hinter der Wohnungstür nicht dauerhaft geduldet werden. Auch hier hat der Vermieter ein Recht auf Abmahnung oder gar Kündigung des Verursachers.

Tipps: Ärger im Treppenhaus vermeiden

Reden Sie mit dem Vermieter und ihren Nachbarn möglichst frühzeitig über das notwendige Abstellen von Hilfsmitteln oder Kinderwagen. Versuchen Sie, alle Parteien auf der Suche nach einem geeigneten Abstellplatz einzubeziehen. Vorab sind alle Beteiligten häufig kompromissbereiter und ein späterer Streit lässt sich schon im Vorfeld durch das Suchen nach gemeinsamen Lösungen vermeiden.

Sollte im Gespräch keine Lösung gefunden werden, ist immer auch der Rechtsweg möglich. Zur Orientierung empfehlen wir die Website des Deutschen Mieterbund (DMB). Dies ersetzt jedoch keine kompetente Rechtsberatung. Hier empfiehlt es sich, Fotos von den Gegebenheiten zu machen und diese ihrem örtlichen Mieterbund vorzulegen.

Die Experten können sich so ein genaues Bild von der individuellen Situation machen und einschätzen, ob sich ein Rechtsstreit im konkreten Fall lohnt. Der Mitgliedsbeitrag wird von den regionalen DMB-Mietervereinen eigenständig festgelegt. Die Aufnahmegebühr beträgt aktuell 20 Euro.

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