Bonitätsauskunft einholen: Tipps und ein kostenloser Musterbrief für Verbraucher

Bonitätsauskünfte können kostenlos und online abgerufen werden. Doch was steht eigentlich drin und wer sammelt Daten über die Bonität? Hier alle Informationen dazu und ein Musterbrief für den kostenfreien Abruf von Bonitätsauskünften.
In der Finanzbranche steht der Begriff der Bonität für „Ruf und Ansehen von Personen, Unternehmen und Staaten im Geschäftsverkehr“ – so definiert es Gablers Wirtschaftslexikon, eine anerkannte Fachpublikation.
Unter Geschäftsverkehr wird hier die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit verstanden. Wie wichtig dieses Thema für jeden einzelnen ist, dürfte klar werden, wenn man bedenkt, wobei die Bonität überall eine Rolle spielt.
Ein Onlineshop versagt Ihnen im Gegensatz zu einem Ihrer Bekannten die Zahlung per Rechnung? Ihr Nachbar erhält günstigere Zinskonditionen für einen Kredit als Sie? Ein Vermieter lehnt Sie für eine Wohnung ab? Das sind nur einige Beispiele, bei denen Ihre Bonität dahinterstecken könnte.
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Was ist eine Bonitätsauskunft?
Solche Entscheidungen können maßgeblich davon abhängen, wie ihre Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit von Ihrem jeweiligen Gegenüber – Betreiber des Onlineshops, Kreditgeber, Vermieter - eingeschätzt wird. Doch wie können die wissen, wie es um Ihre Zahlungsmoral bestellt ist?
Es ist sehr wahrscheinlich, dass diese sich eine Bonitätsauskunft zu Ihnen eingeholt haben. Auf deren Grundlage werden oftmals Entscheidungen für oder gegen jemand getroffen. Doch was steht eigentlich in so einer Auskunft drin?
Die wohl wichtigsten Informationen sind Angaben über schlechtes Zahlungsverhalten desjenigen, dessen Bonität geprüft werden soll. Besteht gegen ihn irgendwo ein Mahn- oder gar ein Inkassoverfahren wird das entsprechend negativ bewertet. Weitere Informationen in solchen Datensätzen können Angaben zu Insolvenzen, Haftanordnungen oder eidesstattlichen Versicherungen sein. Letztere können in Folge eines vergeblichen Vollstreckungsverfahrens entstehen.
Doch in Bonitätsauskünften finden sich auch viel trivialere Informationen. So enthalten sie persönliche Angaben zu Namen, Alter und Geschlecht. Selbst aktuelle und ehemalige Wohnanschriften werden als relevante Daten darin erfasst, da man durch das Wohnumfeld schon Rückschlüsse zum Geprüften zieht.
Nicht nur negative Einträge werden vermerkt, einige der sogenannten Auskunfteien sammeln auch positive Daten. Das kann unter anderem ein vertragsgemäßes Verhalten sein, also wenn Rechnungen regelmäßig und fristgerecht bezahlt werden.
Die Daten darf derweil nicht jeder einfach so abrufen. Durch das Bundesdatenschutzgesetz ist der Zugang zu diesen sensiblen Informationen eingeschränkt. So können Unternehmen die Informationen bei den Auskunfteien nur abfragen, wenn sie ein „berechtigtes Interesse“ begründen können.
Ein solches liegt vor, wenn es ein finanzielles Ausfallrisiko für sie gibt. Dabei genügt es in de Praxis aber, wenn der Abfragende sein Interesse bekundet, einen Nachweis muss er dafür nicht erbringen.
Auskunfteien in Deutschland
In Deutschland gibt es derzeit vier größere Unternehmen – sogenannte Auskunfteien, die solche Daten über die Bonität erheben.
Schufa Holding AG
Fast schon synonym mit dem Begriff Bonitätsauskunft wird die Schufa verwendet. Der Name des Unternehmens, das 1927 gegründet wurde, ist eine Abkürzung für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“.
Laut eigener Aussage ist man der „führende Informations- und Servicepartner für die kreditgebende Wirtschaft und Privatkunden.“ Diese Position gründet auf den Datensätzen von rund 67,5 Millionen natürlichen Personen – also Menschen – und 5,3 Millionen Unternehmen. Die Schufa hat ihren Hauptsitz im hessischen Wiesbaden.
CRIF Bürgel GmbH
Die CRIF Bürgel GmbH entstand aus einer Fusion zwischen der Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG und der CRIF GmbH. Seit Juli 2017 firmiert das Unternehmen unter seinem aktuellen Namen, doch die Ursprünge reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück.
1885 gründete Martin Bürgel die gleichnamige GmbH in Berlin. Ende des 20. Jahrhunderts waren die Allianz und die Otto Group Gesellschafter der Auskunftei. Mit der Fusion der italienischen CRIF GmbH zog das Unternehmen nach München. Die CRIFT GmbH hat schon im Vorfeld dieses Zusammenschlusses ihre Kompetenzen bei Bonitätsauskünften mit einer anderen deutschen Auskunftei – der Deltavista – gestärkt.
Infoscore Consumer Data GmbH
Die Auskunftei gehört zu Arvato-Bertelsmann und hat ihren Sitz in Baden-Baden. Das Unternehmen teilt auf seiner Internetpräsenz mit, dass man über Informationen zu negativen Zahlungserfahrungen verfügt, die aus nicht-vertragsgemäßem Verhalten entstanden. So sind rund „40 Millionen aktuelle Informationen zum negativen Zahlungsverhalten von über 7,8 Mio. Konsumenten“ in deren Datenpool.
Creditreform Boniversum GmbH
Die Auskunftei mit Sitz in Neuss hat bereits eine lange Unternehmensgeschichte. 1879 wurde in Mainz eine Wirtschaftsauskunftei gegründet, die der Vorläufer der heutigen Creditreform-Gruppe ist. Boniversum ist eine Tochterfirma der Unternehmung, die ein Dienstleister bei Inkassso, Marketing und Beratung ist.
Die Stärke Boniversums wächst aus den Daten, die Creditreform in seinem Inkasso-Geschäft sammelt. Aber auch öffentlich zugängliche Bonitätsauskünfte werden ebenso berücksichtigt wie positive Daten zu Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit. Bereits über 100 Millionen Datensätze soll die Auskunftei ihren Kunden zur Verfügung stellen können.
Wie werden Bonitätsauskünfte ermittelt?
Die Auskunfteien erhalten vielen Daten von ihren Partnerunternehmen. Die Schufa hat dafür über 9.000 Vertragspartner unter anderem aus Handel, Banken und der Telekommunikationsbranche. Werden dort Rechnungen von Kunden nicht bezahlt, melden sie dies dem Unternehmen in Wiesbaden. Creditreform Boniversum zieht sich seine Informationen aus der eigenen Inkasso-Sparte des Unternehmens. Auch Infoscore sammelt Daten aus Inkassoverfahren, die allerdings vordergründig bei Nahverkehrsunternehmen entstehen.
Die Auskunfteien nutzen auch öffentlich zugängliche Informationen, um ihre Bonitätsauskünfte zu vervollständigen. Schuldnerverzeichnisse können bei Amtsgerichten von jedem eingesehen werden. Voraussetzung ist, dass er darlegt, die Daten aus einem der Gründe zu benötigen, die in § 882b ZPO (Zivilprozessordnung) beschrieben sind.
Weitere Negativmerkmale sind die eidesstattliche Versicherung und die Haftanordnung. Die Begrifflichkeiten haben sich jedoch mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung geändert.
Ehemalige Bezeichnung | Neue Bezeichnung (ab 1. Januar 2013) |
Haftanordnung zur Abgabe des eidesstattlichen Versicherung | Nichtabgabe der Vermögensauskunft |
Abgabe der eidesstattlichen Versicherung | 1. Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen 2. Gläubigerbefriedigung nach einem Monat nicht nachgewiesen |
Diese zusammengetragenen Informationen fließen in die Bonitätsauskunft ein. Aus den Daten berechnen die Auskunfteien die „Score-Werte“, mit denen sie die Bonität eines Menschen einschätzen. Wie genau der Wert berechnet wird, darüber schweigen die Datensammler. Hier hat jede Auskunftei ihre eigenen Formeln.
Verbraucherrechte bei Bonitätsauskunft
Auskunfteien handeln also mit Daten zur Bonität von Verbrauchern und Unternehmen. Diese Informationen sammeln sie ohne Kenntnis der Menschen. So kann es durchaus sein, dass veraltete oder gar falsche Angaben bei den Auskunfteien vorliegen. Das kann dann zum Problem werden, wenn man aufgrund solcher fehlerhaften Datensätze beispielsweise keinen Kredit erhält oder eine Mietwohnung nicht bekommt.
Aus diesem Grund empfehlen Verbraucherschützer, dass man von Zeit zu Zeit seine Daten bei den Auskunfteien abruft und überprüft. Darauf hat man sogar ein Recht. Die gesetzliche Grundlage für diese „Eigenauskunft“ findet sich in den Paragraphen 33 und folgenden des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Die Verbraucherzentrale Bremen empfiehlt, dass man seine Daten in jedem Fall abrufen sollte, bevor man einen Kredit aufnimmt oder ein Haus kauft. Das macht deswegen Sinn, weil schlechte Bonitätsvermerke ein Alarmzeichen für Kreditgeber oder Hausverkäufer sind.
Ein Kreditgeber könnte unter diesen Umständen die Zinsen für sein Darlehen erhöhen, weil er fürchtet, dass der Kreditnehmer Probleme bei der Rückzahlung bekommt. Ein Hausverkauf könnte gar scheitern, wenn der Verkäufer durch schlechte Bonitätsvermerke abgeschreckt wird.
Die Eigenauskunft – manchmal auch Selbstauskunft – darf man laut Gesetz einmal im Jahr kostenfrei bei den Auskunfteien abfragen. Jede weitere Abfrage kann dann kostenpflichtig sein.
Damit Sie nicht Gefahr laufen, eine kostenpflichtige Auskunft abzurufen, können Sie diesen Musterbrief verwenden. Er wurde von den Experten des gemeinnützigen Verbraucher-Ratgebers finanztip.de erstellt.
Sollten Daten falsch oder veraltet sein, kann man von der Auskunftei eine Löschung, Sperrung oder Korrektur verlangen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, dass man sich auch an den Vertragspartner der Auskunftei wendet, der den fehlerhaften Eintrag ausgelöst hat.
App für kostenlose Bonitätsauskunft
Verbraucher können über die App "Bonify" ihre Bonität online kostenfrei prüfen lassen. Das Anwendungsprogramm wird durch die 2015 in Berlin gegründete "Forteil GmbH" angeboten und betrieben. Bonify nutzt für die Bonitätsauskunft die Daten der Auskunftei Creditreform Boniversum.
Die App kann allerdings noch mehr. Hat man sich bei Bonify registriert, können digitale Mieterauskünfte erstellt werden. Das ist praktisch, wenn man nach einer Mietwohnung sucht. So spart man Zeit, alle Auskünfte einzuholen und dann noch auf Papier zu bringen.
Das für Verbraucher kostenfreie Angebot wird durch ein Provisionsmodell finanziert. Bonify prüft die Daten seiner Nutzer und erstellt daraufhin günstigere Alternativen. Das können unter anderem Versicherungen und Kredite sein. Die App funktioniert auf Smartphone und iPhone.
Eine Alternative zu Bonify ist die App "it's my data". Die ist zwar nicht kostenfrei, gibt dafür aber die Bonitätsauskünfte von allen vier großen Auskunfteien. Experten kritisieren, dass bei beiden Angeboten nicht ersichtlich wird, wie sich der Bonitäts-Score errechnet. So bleiben auch deren Auskünfte nur wenig transparent für Verbraucher.
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