Langzeiturlaub für Senioren: Tipps zum Überwintern im Süden

Sie wollen einen Langzeiturlaub zum Überwintern im Süden verbringen? Dann erfahren Sie in unserem Beitrag, welche Vorteile eine Reise im Winter auf die Kanaren, in die Türkei oder nach Spanien mitsichbringen und worauf man achten sollte.
Winter, Sonne, gute Laune? Für die meisten Deutschen ergibt diese Aufzählung keinen Sinn, verbinden sie die kalte Jahreszeit doch mit frostigen Temperaturen, Schnee und einem dicken Anorak. Aber jene mehr als 50.000 Senioren, die die Wintermonate außerhalb Deutschlands verbringen, würden den Satz sofort unterschreiben. Besonders die Kanaren und der Mittelmeerraum sind in den letzten Jahren beliebte Ziele der „Überwinterer“ geworden.
Viele Gründe für das Überwintern
Vorteile für das Überwintern in der Türkei gibt es einige: ein sehr mildes Klima, Hotels am Meer und zahlreiche antike Stätten, die zu Ausflügen einladen. Das Preisniveau ist zudem erschwinglich. So können Senioren vier Wochen Aufenthalt im 5-Sterne-Hotel schon ab 950 Euro buchen, inklusive Flug und Vollpension kommen rund 1.500 Euro pro Person zusammen. Vor allem die Mittelmeerküste mit touristisch gut ausgebauten Badeorten wie Alanya, Antalya, Belek, Kemer oder Side bietet eine Vielzahl preisgünstiger Hotels zur Auswahl an.
Inklusive Vollpension sind die Kosten häufig kaum teurer als die Selbstversorgung in Deutschland. Pro Person und Tag können die Überwinterer mit 20 bis 25 Euro auskommen – selbst für viele Rentner mit geringer Rente ist dies erschwinglich.
Auch wenn man vom Überwintern spricht, sind bei den Langzeitreisen in die Türkei doch die Monate November, März und April am beliebtesten, denn in diesen Monaten ist es auch in der Türkei wärmer als in den Wintermonaten Dezember, Januar und Februar.
Tipps für Visum, Krankenversicherung und Rente
Deutsche Staatsangehörige können sich zu touristischen Zwecken bis zu 90 Tage am Stück visafrei in der Türkei aufhalten, jedoch darf der Gesamtaufenthalt zum Zeitpunkt der Ausreise 90 Tage innerhalb der letzten 180 Tage nicht überschreiten.
Das heißt, wer sich 90 Tage am Stück in der Türkei aufhält, muss danach ausreisen und darf erst nach Ablauf von weiteren 90 Tagen wieder als Tourist einreisen. Selbst für die meisten Langzeittouristen dürfte diese Regelung jedoch keine große Bedeutung haben, denn die durchschnittliche Reisedauer beträgt laut Öger Tours nur 28 Tage.
Gerade für Senioren ist das Thema Gesundheitsversorgung wichtig: Krankheits- und Todesfälle sind in den Urlaubshochburgen an der Tagesordnung. „Es gibt in der Türkei sehr gute Krankenhäuser und auch in Tunesien ist die gesundheitliche Versorgung gut. Dennoch raten wir natürlich bei Bedarf vor einer längeren Reise zu einem Gesundheits-Check, um eventuell gesundheitliche Risiken auszuschließen“, erklärt auf Nachfrage die Reise-Expertin Katrin Rüther-Pantzke.
Zudem gilt die europäische Gesundheitskarte, mit der gesetzlich Versicherte in vielen europäischen Ländern medizinische Leistungen erhalten, in der Türkei nicht. Urlauber erhalten auf Antrag bei Ihrer Krankenversicherung aber den Auslandskrankenschein. Damit soll gewährleistet werden, dass im Notfall medizinische Hilfe geleistet wird, ohne bar dafür bezahlen zu müssen.
Jedoch berichten immer wieder Urlauber, dass sie dennoch vor Ort zur Kasse gebeten worden seien. Sollte so ein Fall eintreten, müssen Sie die Rechnung in jedem Fall ihrer Krankenkasse in Deutschland vorlegen, damit die Rechnung noch rückwirkend beglichen werden kann.
Darüber hinaus kann eine private Auslandskrankenversicherung viel Geld sparen, weil diese für den Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall aufkommt. Es ist jedoch ratsam, ganz genau in die Klauseln zu schauen. Häufig decken solche Versicherungen nur eine Reisedauer von bis zu sechs Wochen ab.
Sollte es Ihnen in der Winterwärme der Türkei so gut gefallen, dass Sie sich einen dauerhaften Aufenthalt vorstellen könnten, hält schließlich das Handbuch „Rente im Ausland“ einige wichtige Ratschläge bereit.
Kommentare
"Als Tourist kann man sich bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen visumfrei im Land aufhalten. Kürzere, in diesen Zeitraum fallende Aufenthalte werden addiert."
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