Keinem Pflegenden ist es möglich, rund um die Uhr pflegebedürftige Angehörige, Nachbarn oder Bekannten zu versorgen. Wenn der Pflegende die Pflege nicht ausführen kann, weil er selbst verhindert ist durch Krankheit, Urlaub oder eigene Termine, dann können die Pflegedienstleister ...
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