Welches sind die Leistungskomplexe der ambulanten Pflegedienste?

Die ambulante Pflege erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Doch welche Leistungen können Sie in Anspruch nehmen und was zahlt die Pflegekasse? Erfahren Sie nachfolgend mehr darüber.
Die Leistungen häuslicher Pflegedienste werden im so genannten Leistungskomplexsystem zusammengefasst. Dieses dient der Abrechnung von Leistungen bei den Pflegekassen. Hier werden zusammenhängende pflegerische und hauswirtschaftliche Verrichtungen in Leistungspakete zusammengefasst und mit Punkten bewertet. Diese Punkte sind die Grundlage der Abrechnung. Ein einheitliches Leistungskomplexsystem gibt es in Deutschland nicht. Es richtet sich nach den Rahmenverträgen und Vergütungsvereinbarungen des jeweiligen Bundeslandes.
Die nachfolgende Beschreibung der Leistungskomplexe basiert auf Grundlage der Empfehlungen des ehemaligen Spitzenverbandes der Pflegekassen.
Leistungskomplex 1 – Der Erstbesuch
Der Erstbesuch ist der erste Kontakt zum Pflegedienst. Er ist unverbindlich und dient dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen, den für Sie passenden Pflegedienst auszuwählen. Das Gespräch dauert etwa eine Stunde und beinhaltet im Wesentlichen folgende Punkte:
- Die Anamnese – Familiäre, soziale, biografische, pflegerische und medizinische Daten werden erhoben. Auch Besonderheiten in der Versorgung, wie z. B. Leistungen nach dem Betreuungsgesetz sind hier Thema.
- Die Pflegeplanung – Im Erstgespräch werden erste Probleme und Ressourcen des Pflegebedürftigen besprochen, gemeinsame Ziele der Pflege festgelegt und entsprechende Pflegemaßnahmen geplant. Die Pflegedokumentation der geplanten Maßnahmen wird angelegt. Sie enthält auch eine Durchführungskontrolle, die jede Pflegekraft täglich abzeichnen wird.
- Die Beratung bei der Auswahl der Leistungskomplexe und der sich daraus ergebenden Kosten – Je nach Pflegestufe steht jedem Pflegebedürftigen ein bestimmter Satz monatlich zu, der zur Entlohnung des Pflegedienstes genutzt wird. Entsprechen die gewünschten Leistungen einem höheren Betrag, ist evtl. eine private Zuzahlung durch den Pflegebedürftigen notwendig.
- Beratung über Inhalt und Abschluss eines Pflegevertrags – Der Pflegebedürftige und seine Angehörigen wählen aus den angebotenen Leistungen des Pflegedienstes die gewünschten Leistungen aus. Diese werden im Pflegevertrag schriftlich fixiert.
- Information über weitere Hilfen – Weitere Hilfen, wie z. B. ein Pflegebett, Toilettensitzerhöhungen oder ähnliche pflegeerleichternde Hilfsmittel können durch den Pflegedienst empfohlen werden. Der Pflegedienst spielt hier eine vermittelnde Rolle zu vielen weiteren Berufsgruppen, wie z. B. Ergotherapie, Physiotherapie, Lieferservice für Mittagessen, Apothekenlieferservice oder Ähnliches.
Für den Erstbesuch werden in der Regel 500 Punkte abgerechnet.
Leistungskomplexe der Grundpflege
In den Leistungskomplexen 2 - 15 finden sich alle Leistungen der Grundpflege. Hierzu gehören im Wesentlichen die Verrichtungen im Bereich der Körperpflege (z. B. Waschen und Kleiden, Mund-, Zahn- und Haarpflege), die Lagerung bei Bettlägerigkeit zur Vermeidung eines Dekubitus, Hilfestellung bei den Mahlzeiten, Hilfen bei der Ausscheidung sowie beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung.
Nachfolgende Tabelle stellt die Leistungskomplexe der Grundpflege mit ihren wesentlichen Inhalten in gekürzter Form dar:
Nr. | Bezeichnung | Inhalt | Punktzahl pro Einsatz im Vergütungssystem |
2 | Kleine Morgen-/Abendtoilette I |
| 180 |
3 | Kleine Morgen-/Abendtoilette II |
| 200 |
4 | Kleine Morgen-/Abendtoilette III |
| 250 |
5 | Große Morgen-/Abendtoilette I |
| 340 |
6 | Große Morgen-/Abendtoilette II |
| 400 |
7 | Große Morgen-/Abendtoilette III |
| 450 |
8 | Spezielle Lagerung bei Bettlägerigkeit |
| 100 |
9 | Hilfe bei der Nahrungsaufnahme - Hauptmahlzeit |
| 250 |
10 | Hilfe bei der Nahrungsaufnahme - sonstige Mahlzeit |
| 100 |
11 | Sonderkost bei implantierter Magensonde (PEG) |
| 100 |
12 | Erweiterte Hilfe/Unterstützung bei Ausscheidungen |
| 100 |
13 | Kleine Hilfe/Unterstützung bei Ausscheidungen |
| 40 |
14 | Hilfestellung beim Verlassen & Wiederaufsuchen der Wohnung |
| 70 |
15 | Begleitung bei Aktivitäten |
| 600 |
Leistungskomplexe der hauswirtschaftlichen Versorgung

Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung beinhalten alles, was mit dem Haushalt des Pflegebedürftigen in Verbindung steht. Hier seien als Beispiele das Beheizen sowie die Reinigung der Wohnung, die Wäschepflege sowie Einkäufe genannt. Eine genauere Beschreibung finden Sie ebenfalls in der nachfolgenden Tabelle:
Nr. | Bezeichnung | Inhalt | Punktzahl pro Einsatz im Vergütungssystem |
16 | Beheizen der Wohnung (Ofenheizung) |
| 90 |
17 | Reinigung der Wohnung |
| Punktzahl/Woche: 450 Punktzahl/Tag: 90 |
18 | Waschen/Pflegen der Wäsche & Kleidung |
| Punktzahl/Woche: 360 |
19 | Wechseln der Bettwäsche |
| Punktzahl/Einsatz: 50 |
20 | Vorratseinkauf |
| Punktzahl/Woche: 150 |
21 | Besorgung |
| 90 |
22 | Zubereitung einer Hauptmahlzeit |
| 270 |
23 | Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit |
| 60 |
Der Beratungseinsatz gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI
Dieser Leistungskomplex wurde früher Pflegeeinsatz genannt. Er dient der Sicherung und Verbesserung der Versorgung derjenigen Pflegebedürftigen, die ausschließlich Pflegegeld beziehen und im Alltag keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Der Beratungseinsatz wird zweimal im Jahr durchgeführt, bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe III in jedem Quartal. Er dient der Beratung der pflegenden Angehörigen, z. B. hinsichtlich Hilfsmittelbeschaffung, Kurzzeitpflege oder sozialen Hilfen. Weiterhin spielt hier die Hilfestellung bei der alltäglichen Pflege eine Rolle, wie z. B. die Anleitung zu rückenschonenden Hebetechniken. Der Pflegedienst teilt der Pflegekasse mit, ob die Pflege im Haushalt weiterhin gesichert ist. Der Beratungseinsatz wird mit 400 Punkten vergütet.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Leistungskomplexe ambulanter Pflegedienste in Deutschland nicht einheitlich sind. Aufgrund der Empfehlungen der ehemaligen Spitzenverbände der Pflegekassen sind sie jedoch in jedem Bundesland ähnlich. Jedem Pflegebedürftigen steht, im Rahmen des Leistungskomplexes 1 (dem Erstgespräch) vor dem Abschluss eines Pflegevertrages, eine umfassende Beratung zu. Es ist sinnvoll, diese zu nutzen. So steht einer individuell passenden Versorgung durch Ihren persönlichen Pflegedienst nichts im Wege.
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