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24 Stunden Pflege | Kostenübernahme | Pflegekasse | Krankenkasse | Sozialhilfe

24-Stunden-Pflege für Senioren: Tipps zur Kostenübernahme der Pflegekasse

24 Stunden Pflege | Kostenübernahme | Pflegekasse | Krankenkasse | Sozialhilfe
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Kosten für eine 24-Stunden-Pflege können durch die Pflegekasse und das Sozialamt übernommen werden. Basenio.de hat bei Pflege-Experten nachgefragt, worauf Sie dabei achten sollten.

| Steffen Gottschling

Die Kosten für die „24-Stunden-Pflege“ sind nicht per Gesetz geregelt, daher können Dienstleister ihre eigenen Konditionen festlegen. Pflegebedürftige haben jedoch die Möglichkeit, sich einen Teil ihrer Ausgaben bei bestimmten Kostenträgern erstatten beziehungsweise übernehmen zu lassen. 

Die „24-Stunden-Pflege“ wird synonym auch als Seniorenbetreuung bezeichnet. Damit wird das Tätigkeitsprofil auch besser getroffen, denn hierbei handelt es sich vielmehr um intensive Betreuungsleistungen als um medizinische Pflege. Zudem ist auch die 24-Stunden-Zeitangabe etwas irreführend, da im Rahmen der Betreuung die gesetzliche maximale Arbeitszeit – 48 Stunden pro Woche - nicht überschritten werden darf.

Formen der Seniorenbetreuung

Grundsätzlich ist die Seniorenbetreuung eine Mischform aus hauswirtschaftlicher und pflegerischer Versorgung. Die Betreuungskräfte kommen dabei zu den Menschen nach Hause und helfen beziehungsweise unterstützen sie dort. Angedacht sind diese Angebote für Senioren und Pflegebedürftige.

Ihnen soll es mit diesen Betreuungsleistungen möglich gemacht werden, dass sie trotz körperlicher und geistiger Einschränkungen aktiv am sozialen Leben teilhaben und weiter in ihrer Wohnung leben können.

In der Seniorenbetreuung werden zwei Formen unterschieden:

 

Beide Varianten gleichen sich in den Betreuungsleistungen, unterscheiden sich aber hinsichtlich der Betreuungszeit und des Betreuungsverhältnisses.

Stundenweise Betreuung

Die Betreuungskraft kommt für eine festgelegte Zeit zu den Senioren nach Hause und versorgt sie dort. In der Regel handelt es sich dabei um einige wenige Stunden, die vorab vertraglich festgelegt werden. Die Betreuungszeit sollte am Bedarf der Senioren ausgerichtet werden. Sind die älteren Menschen weitgehend selbstständig, benötigen sie weniger Hilfe als bei stärkeren Einschränkungen.

Ist die Betreuungszeit abgelaufen, verlassen die „Pflegekräfte“ den Haushalt. Die Senioren sind dann wieder auf sich alleine gestellt. Die stundenweise Betreuung erhält so den Charakter eines Besuchs, der Hilfe leistet.

24-Stunden-Pflege (Betreuung)

Sie ist das zeitintensivere Pendant zur stundenweisen Betreuung. Die „Pflegekräfte“ arbeiten in der Regel die komplette Zeit für einen Betreuten. Der Versorgungsschlüssel ist also 1:1. Auch wenn die Bezeichnung auf eine ganztägliche Versorgung schließen lässt, so ist sie doch auf die gesetzliche vorgeschriebene maximale Arbeitszeit begrenzt.

Im Gegensatz zur stundenweisen Betreuung verlassen die Betreuungskräfte aber am Ende ihrer „Arbeitszeit“ nicht den Haushalt. Sie leben zeitweise mit den Senioren zusammen.

Die 24-Stunden-Pflege wird daher auch als „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“ bezeichnet. In der Praxis zeigt sich, dass diese Dienstleistung in überwiegender Zahl durch Betreuungskräfte aus dem osteuropäischen Ausland durchgeführt wird.

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Was leistet eine Seniorenbetreuung

Mögen sich die beiden Formen in zeitlichem Aufwand und Betreuungsverhältnis unterscheiden, in den möglichen Leistungen sind sie gleich. Sie lassen sich grob in vier Bereiche einteilen.

  • Grundpflege
  • Hauswirtschaft
  • Ernährung
  • Soziale Betreuung

 

Grundpflege

Hier sind vor allem Hilfestellungen bei der Körperhygiene gemeint. Haare waschen, Nägel schneiden oder der Gang zur Toilette, bei all dem unterstützen die Betreuungskräfte die Senioren. Zu den Aufgaben kann es aber auch gehören, Inkontinenzmaterial zu entsorgen und verunreinigte Einlagen oder Bettunterlagen auszuwechseln.

Die Betreuungskräfte dürfen die Senioren zwar daran erinnern, Medikamente einzunehmen, bei der Einnahme beziehungsweise Verabreichung ist die Hilfestellung aber nicht vorgesehen. Dazu sind bei entsprechendem Bedarf nur medizinische Pflegekräfte autorisiert.

Hauswirtschaft

Lassen die Kräfte im Alter nach, wird auch die Haushaltsführung schwerer. Für manchen Senior wird sie bei entsprechend starken körperlichen Einschränkungen gar unmöglich. Hier können die Betreuungskräfte helfen. Sie erledigen die Grundpflege, wischen, saugen und räumen auf. Auch die Wäsche erledigen sie und helfen beim An- und Auskleiden.

Leben Tiere mit im Haushalt, können die Betreuungskräfte auch deren Versorgung mit übernehmen. Blumen beziehungsweise Pflanzen gießen kann ebenfalls zu den Aufgaben in der 24-Stunden-Pflege gehören. So werden die Senioren weitgehend entlastet, während ihr Haushalt gepflegt bleibt.

Ernährung

Die Ernährung spielt eine große Rolle für die Gesundheit im Alter. Viele alterstypische Krankheitsbilder werden durch fehlerhafte- oder Mangelernährung begünstigt. Zwar sinkt der Energiebedarf durch den reduzierten Kraftverbrauch, der Nährstoffbedarf bleibt allerdings genauso hoch wie in jüngeren Jahren. Dieser Umstand sollten ältere Menschen berücksichtigen und ihre Ernährung entsprechend umstellen.

Doch auch von anderer Seite kann es zu Problemen kommen. Leiden Senioren beispielsweise an Schluckbeschwerden, können sie ungesunde Verhaltensweisen ausbilden. Manch ein Senior vernachlässigt dann die Nahrungsaufnahme und schwächt sich dadurch zusätzlich.

Betreuungskräfte können den Einkauf und die Zubereitung von Nahrungsmitteln übernehmen. Auch bei der Nahrungsaufnahme leisten sie Hilfestellung. Müssen die Senioren über eine sogenannte PEG-Sonde versorgt werden, dürfen die Betreuungskräfte den „Nahrungsbeutel“ einhängen.

Freizeitgestaltung

Ein wichtiger Teil unseres Lebens ist die Freizeitgestaltung. Passive Lebensweisen können zu Vereinsamung und Folgekrankheiten führen. Hier sollen die Betreuungskräfte ältere Menschen mobilisieren und zu einer aktiven Teilhabe am gesellschaftlichen Leben motivieren. Ältere Menschen sinnvoll zu beschäftigen ist ein großer Teil dieser Betreuungsangebote.

Gespräche, altersgerechte Spiele oder, wenn es die Kräfte zulassen, gemeinsame Spaziergänge und Ausflüge sind Teil der Seniorenbetreuung. Besuche beim Arzt oder Freunden können ebenso von einer Betreuungskraft begleitet werden. So kann die Freizeit aktiv gestaltet und die Lebenskraft erhalten werden.

 

Grundpflege | 24 Stunden PflegeGrundpflege: Zu den Leistungen gehören unter anderem auch Hilfestellungen bei der Körperhygiene. (Quelle: © JPC-PROD - Adobe Stock)
Hauswirtschaft | 24 Stunden PflegeHauswirtschaft: In der 24-Stunden-Pflege können die Betreuungskräfte Aufgaben in der Hauswirtschaft übernehmen. (Quelle: © Pixelot - Adobe Stock)
Ernährung | 24 Stunden PflegeErnährung: Hilfe bei der Essenzubereitung und -aufnahme gehört zu den Leistungen in der 24-Stunden-Pflege. (Quelle: © auremar - Adobe Stock)
Freizeit | 24 Stunden PflegeFreizeitgestaltung: Ein großen Raum nimmt die aktive Freizeitgestaltung in der 24-Stunden-Pflege ein. Bücher vorlesen, Unterhaltungen oder kleine Spaziergänge gehören dazu. (Quelle: © Gerhard Seybert- Adobe Stock)

Was kostet eine Seniorenbetreuung?

Die Kosten für eine Seniorenbetreuung sind in hauptsächlich von den gewünschten Betreuungsleistungen und der Qualifizierung der Betreuungskraft abhängig. Bei einem legalen Beschäftigungsverhältnis muss der Mindestlohn in Deutschland gezahlt werden. Die Praxis zeigt, dass viele der Arbeitnehmer in der Branche aus dem osteuropäischen Ausland stammen. Sie werden oft über spezielle Agenturen an Senioren in Deutschland vermittelt.

Da es in Deutschland keine gesetzlich vorgegebenen Abrechnungssätze für Leistungen in der Seniorenbetreuung gibt, können die Agenturen und Dienstleister ihre eigenen Konditionen festlegen. Oft wird dabei mit Preisstaffeln gearbeitet. Je qualifizierter eine Betreuungskraft ist, desto höher sind die Kosten.

Das gilt insbesondere mit Hinblick auf deren Sprachkenntnisse. Sprechen die Betreuungskräfte kein oder kaum deutsch, können sie in der Regel auch günstiger gebucht werden.

Sprachkenntnisse Betreuungskraft

Kosten

Ohne Deutschkenntnisse

Ab 2.199 EUR/Monat

Erweiterter Wortschatz in deutscher Sprache

Ab 2.399 EUR/Monat

Fließende Deutschkenntnisse

Ab 2.599 EUR/Monat

Die Kosten können jedoch von dieser Staffelung abweichen, wenn weniger oder mehr Leistungen in Anspruch genommen werden sollen. 

Hinweis zu Kosten für 24-Stunden-Pflege

Die dargestellten Kosten in der Tabelle sind marktüblich für reine Betreuungsangebote. Bei solchen Angeboten fehlen oftmals Serviceleistungen wie persönliche Ansprechpartner bei Problemen oder Hilfe bei der Organisation. Sind solche Dienstleistungen inkludiert, sind eher Kosten ab 2.700 EUR/Monat für Betreuungskräfte ohne Deutschkenntnisse die Regel.

Kostenübernahme für 24-Stunden-Pflege 

Wer eine Betreuungskraft für eine Seniorenbetreuung in Anspruch nimmt, muss die Kosten dafür zunächst grundsätzlich selber tragen. Dabei ist es unerheblich, ob der Betreuer oder die Betreuerin über eine Agentur vermittelt oder selbstständig angestellt wurde.

Der Gesetzgeber hat in Deutschland jedoch Möglichkeiten für zumindest eine teilweise Kostenübernahme vorgesehen. So kann der Eigenanteil für die Kosten einer Seniorenbetreuung gesenkt werden.

Hier sind insbesondere Gelder aus der Pflegeversicherung und Absicherungen aus der Sozialhilfe zu nennen. Damit diese jedoch in Anspruch genommen werden können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Kostenübernahme durch Pflegekasse

Wer in Deutschland als pflegebedürftig gilt, dem stehen Gelder und Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung zu. Für die Angebote der 24-Stunden-Pflege können einige dieser Gelder verwendet werden. Wie hoch der Betrag dann ist, hängt maßgeblich davon ab, welchen der fünf Pflegegrade der Versicherte innehat. Je höher der Pflegegrad, desto höher die möglichen Beträge.

So beantragen Sie einen Pflegegrad

In unserem kostenfreier Ratgeber „Pflegegrad beantragen: In 5 Schritten den Antrag richtig stellen“ erklären wir Ihnen, wie und wo Sie einen Pflegeantrag stellen müssen.

 

Hier sollten Betroffene jedoch abwägen, ob Sie sich durch einen Betreuungsdienst oder einen medizinischen Pflegedienst versorgen lassen möchten. Möglich ist es auch, beide Leistungen zu kombinieren.

Hinweis: Gesetzlich Versicherte finden ihre Pflegekasse immer auch bei ihrer jeweiligen Krankenkasse. Privatversicherte haben hingegen ein Wahlrecht und können sich ihre Pflegeversicherung unabhängig von der Krankenversicherung aussuchen.

Pflegegeld

Wenn Pflegebedürftige eine 24-Stunden-Pflege beziehungsweise Seniorenbetreuung in Anspruch nehmen, können sie diese mit dem Pflegegeld finanzieren. Die Geldsätze sind nach Pflegegraden gestaffelt.

Pflegegrad

Maximale Leistungen (pro Monat in Euro)

Pflegegrad 1

---

Pflegegrad 2

316 EUR

Pflegegrad 3

545 EUR

Pflegegrad 4

728 EUR

Pflegegrad 5

901 EUR

 

Das Pflegegeld wird ausgezahlt und steht grundsätzlich zur freien Verfügung. Allerdings ist es an die Voraussetzung geknüpft, dass Pflegebedürftige ihre Versorgung „in geeigneter Weise“ selber absichern. Dazu gehört, dass sie ihre Pflege beziehungsweise Betreuung selber organisieren müssen. Gleiches gilt im Übrigen auch für die Haushaltsführung, auch sie kann durch das Pflegegeld finanziert werden.

Der Gesetzgeber schreibt zudem vor, dass nur diejenigen Pflegegeld erhalten, die sich zu Hause durch Angehörige, ehrenamtliche Pflegepersonen oder private Pflegekräfte versorgen lassen. Zu diesem Personenkreis gehören auch die Betreuungskräfte, die über Agenturen aus Polen und Osteuropa nach Deutschland vermittelt werden.

Für das Pflegegeld gibt es keinen gesonderten Antrag. Bereits mit dem Antrag auf Pflegebedürftigkeit müssen sich die Versicherten entscheiden, ob sie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen beziehen möchten. Es ist allerdings auch möglich, beide miteinander zu kombinieren. So lässt sich das Pflegegeld anteilig für die Betreuungsleistungen verwenden.

Pflegegeld - § 37 SGB XI

Die gesetzliche Grundlage für das Pflegegeld und dessen möglichen Verwendungszwecke ist im Paragraph 37 des Sozialgesetzbuchs XI geregelt.

 

Entlastungsbetrag

Pflegebedürftigen stehen unabhängig von ihrem Pflegegrad 125 Euro monatlich als Entlastungsbetrag zur Verfügung. Aufs Jahr gerechnet sind dies 1.500 Euro. Für die 24-Stunden-Pflege können die Gelder in der Regel nicht verwendet werden, es sei denn die Pflege-Dienstleister sind von den einzelnen Bundesländern dafür zugelassen.

Auch für die stundenweise Betreuung gibt es Einschränkungen. Einzig Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 dürfen den Entlastungsbetrag auch für „Leistungen zugelassener Pflegedienste im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung“ einsetzen. Damit sind Maßnahmen zur Körperpflege und Körperhygiene gemeint.

Wer einen Pflegegrad 2 oder höher hat, kann den Entlastungsbetrag zwar für Leistungen der stundenweisen Betreuung verwenden, aber eben nicht für die „körperbezogene Selbstversorgung“. So könnte der Betrag beispielsweise für die Zubereitung von Essen oder die Haushaltsreinigung durch die Betreuungskraft eingesetzt werden.

Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern nach dem Kostenerstattungsprinzip von den Pflegekassen gewährt. Die Pflegebedürftigen müssen also immer erst in Vorleistung gehen und die jeweiligen Kosten selber bezahlen.

Um das Geld zurückzuerhalten, müssen sie eine Rechnung bei ihrer Pflegeversicherung einreichen. Darauf muss detailliert stehen, wofür das Geld verwendet wurde. Sind dies dann zulässige Leistungen im Sinne der Vorschriften, muss die Pflegekasse die Kosten dafür erstatten.

Es ist zudem möglich, die Ansprüche aus dem Entlastungsbetrag anzusparen. Werden die 125 Euro beispielsweise in einem Monat nicht vollständig beansprucht, können sie auf den nächsten Monat übertragen werden.

Rechenbeispiel: Im Oktober wurden nur 50 Euro des Entlastungsbetrags in Anspruch genommen. Die restlichen 75 Euro würden dann auf den Folgemonat übertragen werden. So wären dann 200 Euro aus dem Entlastungsbetrag zur Verfügung (125 Euro + 75 Euro = 200 Euro).

Ist am Ende des Jahres noch ein Rest der möglichen 1.500 Euro aus dem Entlastungsbetrag übrig, müssen diese bis spätestens 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden, ansonsten verfällt der Anspruch.

Entlastungsbetrag - § 45b SGB XI

Die gesetzliche Grundlage für das Pflegegeld und dessen mögliche Verwendungszwecke ist im Paragraph 45b des Sozialgesetzbuchs XI geregelt.

 

Verhinderungspflege (Ersatzpflege)

Die Gelder aus der „Verhinderungspflege“ lassen sich komplett für eine 24-Stunden-Pflege nutzen. Jährlich steht Pflegebedürftigen ein Betrag von 1.612 Euro aus diesen Mitteln zur Verfügung. Allerdings sind daran Bedingungen geknüpft. So muss der Pflegebedürftige mindestens den Pflegegrad 2 besitzen und seit mindestens einem halben Jahr zu Haus gepflegt werden.

Experten raten: „Wird eine polnische Pflegekraft mit der ‚Ersatzpflege‘ betraut, kann die volle Verhinderungspflege genutzt werden.“ Würden hingegen Angehörige – bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert – die Ersatzpflege durchführen, zahlen die Pflegekassen nicht die vollen 1.612 Euro aus der Verhinderungspflege. Es würde dann nur maximal das 1,5-fache des Pflegegelds gezahlt werden.

 

Rechenbeispiel für einen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3

  • Ersatzpflege durch erwerbsmäßigen Pflegedienstleister (z. B. polnische Betreuungskraft)
    100% Verhinderungspflege: 1.612 Euro
  • Ersatzpflege durch Angehörigen bis zum 2. Verwandtschaftsgrad
    1,5-facher Satz aus Pflegegeld: 817,50 Euro
    Kostenerstattung anhand des Pflegegelds:
    Pflegegeld * 1,5 = Zuschlag
    545,00 Euro * 1,5 = 272,50 Euro
    Dies Summe aus Pflegegeld (545,00 Euro) und dem Zuschlag (272,58170 Euro) ist der Betrag für die Kostenerstattung aus der Verhinderungspflege (817,50 Euro)

 

Zusätzlich kann auch ein Teilbetrag aus den Geldern der „Kurzzeitpflege“ für die Verhinderungspflege – und damit auch für eine Betreuungskraft – verwendet werden. Maximal können so 806 Euro aus der Kurzzeitpflege umgewidmet werden. In Summe würden dann 2.418 Euro pro Jahr als Verhinderungspflege zur Verfügung stehen.

Geld für die Verhinderungspflege muss bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Da es kein standardisiertes Formular dafür gibt, nutzen die Pflegekassen ihre eigenen Vordrucke. Diese liegen in der Regel in den Geschäftsstellen aus.

Dem Antrag muss auch ein Nachweis beigefügt werden, auf dem die Kosten aufgeführt sind, die mit der Verhinderungspflege bezahlt werden soll. Die Rechnung kann der Pflegebedürftige oder sein Vertreter als Kopie bei der Pflegekasse einreichen.

Übrigens, in der Zeit der Verhinderungspflege wird die Hälfte des bisher gezahlten Pflegegeldes für sechs Wochen weitergezahlt.

Kostenübernahme aus Sozialhilfe

Wer für die Kosten einer 24-Stunden-Betreuung nicht durch sein eigenes Einkommen und Vermögen aufkommen kann, hat die Möglichkeit, sich über die Sozialhilfe die entsprechenden Beträge zu holen. Dazu muss jedoch ein Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ beim Sozialamt eingereicht werden.

Haben die Senioren Kinder, prüft die Behörde, ob diese für die Kosten aufkommen müssen. Bestünde ein solcher Unterhaltsanspruch, müssten die Kinder zumindest einen Teil der Kosten bezahlen, wenn sie über ein entsprechendes Einkommen und Vermögen verfügen. Letztlich entscheidet das Sozialamt immer im Einzelfall, ob und in welcher Höhe es Kosten übernimmt.

Die Hilfe zur Pflege wird nicht rückwirkend gewährt. Das Sozialamt zahlt also erst ab dem Zeitpunkt, an dem es Kenntnis vom Hilfsbedarf erhielt. Daher sollte der Antrag idealerweise schriftlich eingereicht werden, um über den Eingangstempel der Behörde einen Beweis in der Hand zu haben.

24 Stunden Pflege von Steuer absetzen

Über die Einkommenssteuererklärung können Kosten für eine 24-Stunden-Pflege geltend gemacht werden. Bis zu 20 Prozent der jährlichen Betreuungskosten – jedoch höchstens 4.000 Euro – lassen sich vom steuerpflichtigen Einkommen so abziehen. Auf diesen Betrag müssen die Senioren dann also keine Steuer zahlen.

Die entsprechenden Angaben müssen als „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ in der Steuererklärung angeführt werden. Zudem müssen die Kosten beziehungsweise erbrachten Leistungen mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Das Finanzamt akzeptiert in diesen Fällen auch nur Rechnungen, die per Überweisung bezahlt worden. Hintergrund ist hier die Nachweispflicht.

Mehr Tipps zu Steuerklärung für Rentner

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Steffen Gottschling ist der leitende Redakteur der Ratgeber-Redaktion. Bevor er 2016 bei basenio.de begann, war er im Rundfunk und in der Online-Redaktion einer regionalen Tageszeitung tätig. Seine Themenschwerpunkte sind die Bereiche Pflege & Recht.

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