Barrierefreies Bauen in Bayern: Informationen zu allen Förderungen & Zuschüssen für die Wohnungs- & Badsanierung

Der Freistaat Bayern und der Bund fördern und bezuschussen Umbaumaßnahmen, bei denen Wohnraum barrierefrei wird. Wir erklären, welche Baumaßnahmen das sind und wie Sie Förderungen & Zuschüsse erhalten.
Soll das Haus oder die Wohnung barrierefrei gebaut oder umgebaut werden, lassen sich dafür Fördermittel und Zuschüsse bei Behörden und öffentlichen Institutionen beantragen. In der Regel sind diese finanziellen Unterstützungen zweckgebunden, dürfen also nur für bestimmte Baumaßnahmen erteilt werden.
Welche konkreten Maßnahmen das sein können, wird in den Förder- und Zuschussprogrammen des Freistaats Bayern festgeschrieben. Ein grundsätzliches Verständnis, was als „Barrierefreiheit“ zu verstehen ist, hält der § 4 Behindertengleichstellungsgesetz fest:
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.

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Richtlinien fürs barrierefreie Bauen in Bayern
Barrierefreier Wohnraum ist nicht nur in Bayern, sondern in ganz Deutschland knapp. Bundesweit stehen laut einer 2017 erschienenen Studie nur etwa 800.000 barrierefreie Wohnungen zur Verfügung.
Demgegenüber steht ein akuter Bedarf an 2,75 Millionen solcher alters- beziehungsweise behindertengerechten Wohnungen. Die Macher der Studie fordern gar 4,2 Millionen barrierefreie Wohnungen, damit ein „gewisses Angebot am Markt verfügbar ist.“
Die Zahlen machen sie dabei abhängig von der Anzahl an Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Doch sollte man barrierefreies Wohnen nicht nur auf behinderte und ältere Menschen reduzieren, sondern als eine allgemein wünschenswerte Wohnform ansehen. Wer hat schon daran ein Vergnügen, schwere Einkaufstaschen enge Treppen hoch zu hieven oder über eine unwegsame Türschwelle zu stolpern? Barrierefreies Bauen ist also in jedem Alter ein Thema.

Durch die DIN 18040-2 gibt es eine Richtlinie, die ganz konkrete Vorgaben für barrierefreies Bauen macht. Die Angaben dort sind so detailliert, dass sie beispielsweise Zentimeter-Vorgaben für die Breite von Türen oder die Griffhöhe von Türklinken machen, damit sie als barrierefrei gelten. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat eine Version der DIN 18040-2 ins Netz gestellt.
Sie kann dort kostenfrei als PDF heruntergeladen werden. Eine Rechtsverbindlichkeit hat die DIN allerdings nicht, vielmehr ist sie als eine Empfehlung zu verstehen. Dennoch gibt es Förderungen und Zuschüsse, deren Zusage von diesen baulichen Vorgaben abhängig ist. In diesem Fall werden die Vorgaben verbindlich und sollten auch tunlichst von den Bauherren umgesetzt werden. Hält man sich nicht daran, kann die Förderung oder Zuschuss versagt werden.
Auch die Bayerische Bauordnung (BayBO) enthält Vorschriften, die für die Barrierefreiheit relevant sind. In § 48 BayBO werden dafür Anforderungen an Wohnraum und öffentliche bauliche Anlagen definiert.
Als barrierefreie Baumaßnahmen gelten unter anderem:
- Ebenerdige Angleichung der Wege zum Haus/zur Wohnung oder Anlegen von Rampen
- Verbreiterung von zu engen Fluren und Türen
- Entfernen von Türschwellen
- Einrichtung von ebenerdigen Duschen & Einstiegshilfen für Badewannen
- Umbau der Küche (z. B. unterfahrbare Arbeitsflächen)
- Versetzen von Steckdosen & Lichtschaltern
- Verlegen rutschfester Bodenbeläge
- Einbau technischer Hilfen (Treppenlifte)
Bedenken Sie jedoch, dass nicht jede dieser baulichen Maßnahmen gefördert oder bezuschusst wird. Im Einzelfall sollten Interessenten immer vorab fragen oder sich informieren, ob ihr Vorhaben durch das jeweilige Programm finanziell unterstützt wird.
Hinter den Förder- und Zuschussprogrammen steht unter anderem der Gedanke, dass Menschen so lange es ihnen möglich ist, in ihrem eigenen Zuhause leben sollen. Die Prämisse „ambulant vor stationär“ soll auf der einen Seite die Lebensqualität der Menschen so hoch wie möglich halten und auf der anderen Seite stationäre Einrichtungen wie Krankenhäuser entlasten.

So beantragen Sie eine Förderung
Das Haus oder die Wohnung barrierefrei umzubauen, kann mit hohen Kosten verbunden sein. Soll beispielsweise ein Treppenlift eingebaut werden, gehen die Kosten in die Tausende. Um den Umbau oder Neubau von Häusern und Wohnungen erschwinglicher zu gestalten, bietet der Freistaat Bayern Förderungen und Zuschüsse an.
Basenio.de erkundigte sich beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr nach den Formalitäten und Konditionen, die mit den Förderungen verbunden sind. „Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die Menschen mit Behinderung die Nutzung ihres Wohnraums im Hinblick auf ihre Behinderung erleichtern.
Für diese sogenannten Anpassungsmaßnahmen können aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm leistungsfreie Baudarlehen in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohnung bewilligt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen“, erklärt ein Sprecher des Ministeriums.
Die Förderprogramme sind allerdings zeitlich beschränkt. Sie werden jedoch mit Einverständnis des Bayerischen Finanzministeriums regelmäßig an die aktuellen Marktkonditionen angepasst und entsprechend verlängert. So würde das Modernisierungsprogramm eigentlich am 31.12.2018 auslaufen, wird aber wohl bis mindestens 31.12.2019 verlängert. Gleiches gilt für das Wohnungsbauprogramm.
Gefördert werden unter anderem diese Maßnahmen:
- Umbau einer Wohnung: Der Wohnungszuschnitt soll dabei behindertengerecht werden. Das beinhaltet ausreichende Bewegungsflächen, Abbau von Schwellen (Zugänge zu Terrassen, Loggien oder Balkonen)
- Sanitäre Anlagen behindertengerecht einbauen: Dusche wird bodengleich gemacht oder Stütz und Haltesysteme werden im Duschbereich eingebaut
- Einbauten, die Folgen einer Behinderung mildern: Aufzug; Rampe; automatische Tür-, Tor- und Fensterantriebe; Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und Kommunikation (taktile Markierungen oder ergänzende Beschriftungen mit Braille- oder Reliefschrift)
Zu solchen Einbauten gehören auch Treppenlifte. Auf Nachfrage von Basenio.de versicherte uns ein Sprecher des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr, dass der Freistaat Bayern auch diese technischen Einbauten fördert und bezuschusst.
Die da die finanziellen Mittel begrenzt sind, richtet sich deren Vergabe nach der sozialen Dringlichkeit. Deshalb ist nicht gewährleistet, dass jeder Bewerber berücksichtigt werden kann. Haben Sie Eigenwohnraum, müssen Sie die Förderung beim Landratsamt oder bei Ihrer kreisfreien Stadt beantragen. Für einen Antrag zu einer Mietwohnung wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Regierungen oder die Städte München, Augsburg und Nürnberg.
Informationen zu den Richtlinien der jeweiligen Regierungen und den zugehörigen Ansprechpartner finden Sie auf der Internetseite Ihrer Regierung. Es ist auch möglich, dass einzelne Kommunen und Gemeinden solche Förderprogramme anbieten. Fragen Sie dazu am besten im örtlichen Bauamt nach. Hier finden Sie in aller Regel auch die benötigten Formulare.
Die Förder- beziehungsweise Zuschussanträge sollten vor dem Bau gestellt und auch genehmigt werden. Wer einfach drauf los baut, muss im schlimmsten Fall die Kosten alleine tragen. Das kann passieren, wenn die Behörde den Antrag ablehnt.

Förderungen & Zuschüsse für Treppenlifte
Basenio.de, das Onlineportal für die Generation 50plus, stellt Ihnen die Förderungen und Zuschüsse vor, die Sie für die barrierefreie Wohnungs- und Badsanierung in Bayern verwenden können.
Förderung durch die KfW
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine öffentlich rechtliche Anstalt, die staatliche Gelder für Förderungen und Zuschüsse vergibt. Sie unterstützt in dieser Funktion auch Baumaßnahmen, die zur Barrierefreiheit beitragen sollen. Durch das Förderprogramm „Altersgerechtes Umbauen – Kredit (159) können zinsgünstige Kredite beantragt werden, mit denen sich barrierereduzierende Baumaßnahmen relativ günstig finanzieren lassen.
Aktuelle Kondition für eine Darlehenssumme in Höhe von 50.000 Euro:
0,75% pro Jahr Sollzins und 0,75 pro Jahr Effektivzins, dazu zwei tilgungsfreie Anlaufjahre und eine fünfjährige Zinsbindung.
Privatpersonen können alternativ zum Kredit den rückzahlungsfreien Zuschuss „Barrierereduzierung (455-B)“ beantragen. Auch hier gilt, die Mittel sind begrenzt. Wer also den Zuschuss haben möchte, sollte ihn möglichst früh im Jahr beantragen.
Auf der Internetseite der KfW können Sie neben den Konditionen und Angeboten auch nachlesen, welche Umbauten die KfW neben der des Einbaus eines Treppenlifts noch fördert. Diese Förderung gilt allerdings nur für Privatpersonen. Erhalten Sie den Kredit, dann müssen Sie sich an die baulichen Maßnahmen halten, die von der KfW vorgeschrieben wurden.
Allerdings kann man sich nicht immer auf die Bewilligung des Kredits verlassen. Da Sie den Kredit bei der KfW bei Ihrer Hausbank beantragen müssen, führt das oft zu Komplikationen. Manche Banken blockieren die Weiterleitung der Kreditanträge an die KfW, solange Sie nicht in Kombination mit den eigenen Krediten stehen.
Aus- und Rückzahlungen werden ebenso über Ihre Hausbank geregelt, weshalb diese ein Mitspracherecht, was die Liquidität angeht, zum Antrag besitzt. Dabei kann es durchaus passieren, dass Probleme bei der Antragstellung auftreten.
Die Förderungen des bayerischen Modernisierungsprogramms und des bayerischen Wohnungsbauprogramms können in Kombination mit dem KfW-Kredit beantragt werden. Die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (Bayern Labo), das Förderinstitut der bayerischen Landesbank, vergünstigt die Zinssätze der KfW um bis zu weitere 1,25 % im Jahr „bei einer Laufzeit von 30 Jahren und einem auf zehn Jahren festgeschriebenen Zinssatz.“
Dazu kann ein Zuschuss erteilt werden. Aktuell liegt dieser bei bis zu 100 Euro je Quadratmeter der Wohnfläche, die barrierefrei gestaltet werden soll. Die Förderungen des Freistaats können Interessierte auch ohne die KfW beantragen. Gefördert beziehungsweise bezuschusst wird dann ohne die Angebote der KfW.
Krankenkassen/ Pflegekassen
Im Sozialgesetzbuch ist festgehalten, dass Krankenkassen einen Teil des Einbaus Ihres Treppenlifts finanzieren können. Wer zum Beispiel einen Umbau seines Bades, eine Anbringung einer Rampe oder einen Treppenlift anbringen muss, um barrierefrei weiterhin Zuhause wohnen bleiben zu können, der kann sich an seine Krankenkasse wenden.
Dabei kann mit einer finanziellen Unterstützung von bis zu 4.000 Euro pro Pflegebedürftigem für eine Wohneinheit gerechnet werden. Sollten mehrere Pflegebedürftige im gleichen Haus oder in der gleichen Wohnung wohnen, kann diese Finanzierung bis zu 16.000 Euro pro Maßnahme betragen.
Anträge können Sie in Form eines formlosen Schreibens an Ihre Kasse stellen. Manche Krankenkassen stellen auch extra Formulare zum Ausfüllen bereit. Wie dies bei Ihrer Kasse gehandhabt wird, erfragen Sie am besten bei Ihrem zuständigen Berater.
Dieser Antrag muss vor dem Bau des Liftes gestellt werden und auch ein Kostenvoranschlag sollte in jedem Fall dem Antrag beigefügt werden. Anhand dieser Dokumente wird Ihr Antrag geprüft und im besten Falle bewilligt.
Berufsgenossenschaft
Sind Sie durch einen Arbeitsunfall dazu gezwungen, Ihre Wohnung barrierefrei einzurichten? Dann können Sie sich mit der Finanzierung dieses Vorhabens auch an die Berufsgenossenschaft wenden.
Wurde vollständig geklärt, dass der Unfall und Ihre Erkrankung aufgrund eines Arbeitsunfalls bestehen, übernimmt die jeweilige Berufsgenossenschaft die Kosten. Dies betrifft die Kosten für Einbau und Anschaffung. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Berufsgenossenschaft.
Agentur für Arbeit
Die Agentur für Arbeit kann unter bestimmten Umständen Kosten für einen Treppenlift übernehmen. Im Rahmen der "Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben" ist dies möglich, wenn der Lift dazu beiträgt, eine Ausbildungsstelle oder einen Arbeitsplatz zu erhalten oder zu schaffen.
Der Antragsteller oder ein Bevollmächtigter muss die Unterlagen persönlich beim Reha-Team der Arbeitsagentur abgeben.
Sozialhilfe
Wenn keine der bereits genannten Möglichkeiten Ihnen eine finanzielle Hilfe bewilligt hat, können Sie sich an die Sozialhilfe wenden. Allerdings ist diese der letzte Anlaufpunkt für eine mögliche Förderung.
Um hier einen Antrag stellen zu können, müssen Sie nachweisen, dass Sie von allen anderen Instanzen eine Absage erhalten haben. Daraufhin kann Ihr Lift teilweise von der Sozialhilfe finanziert werden.
Treppenliftberaterung in Bayern
Es gibt also viele Anlaufstellen, bei denen Interessierte Förderungen und Zuschüsse für den barrierefreien Bau beziehungsweise Umbau stellen können. Basenio.de empfiehlt insbesondere beim Thema Treppenlift, sich persönlich beraten zu lassen. Die Technik ist relativ einfach zu handhaben und auch der Einbau geht schnell von statten. Dennoch sollte man sich in jedem Fall vorab individuell beraten lassen.
Basenio.de empfiehlt die Berater des bekannten deutschen Unternehmens „TK Home Solutions“. Deren Mitarbeiter arbeiten TüV-zertifiziert und wissen über mögliche Förder- und Zuschussmöglichkeiten Bescheid.
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