Der Pflegegrad 1 ist der „niedrigste“ aller fünf Pflegegrade. Er hat auch die geringsten Voraussetzungen, um ihn erteilt zu bekommen. Damit einher geht aber auch, dass die Geldleistungen im Vergleich zu den anderen Pflegegraden niedriger ausfallen.Dennoch gibt es eine Reihe von Leistungen, ...
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