Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag ist in Deutschland gesetzlich verankert. Die entsprechende Vorschrift findet sich im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), das Regelungen zur sozialen Pflegeversicherung enthält. Der gesetzliche Anspruch auf den Entlastungsbetrag ergibt sich aus §45b SGB XI. Dort ...
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