Versicherte haben in der Regel Anspruch auf die medizinische Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen Hilfsmitteln und anderes. Die Krankenkasse kommt dafür auf, wenn diese den Erfolg der Krankenbehandlung sichern, Behinderungen vorbeugen oder eine Behinderung ...
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